Mit der Sanierung eines Unternehmens ist nicht zu spaßen

von DR. PATRICK PETERS

Es ist eines der medienwirksamen Aufregerthemen dieses Herbstes. Eine für die Beratung von Unternehmen bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – dabei arbeitet sich der insolvente Unternehmer unter dem Schutz des Insolvenzrechts, unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters und zumeist begleitet von einem speziellen Berater selbst an der Sanierung seines Betriebs. Eine bekannte Kanzlei aus Düsseldorf hat einen Brief an Wolfgang Grupp, den Chef des Modeunternehmens Trigema, geschickt. Darin hatte ein Rechtsanwalt der Kanzlei die Eigenverwaltung als besonders unternehmerfreundliches Instrument zur Sanierung beworben.

Bevor Sie meinen, sich verlesen zu haben: Ja, an genau den Wolfgang Grupp. Den Wolfgang Grupp, der gerne gegen Manager und Unternehmer wettert und diese für Fehlentscheidungen persönlich haftbar machen will, der Gier und mangelndes Pflichtgefühl verabscheut. So weit, so ungeschickt, möchte man sagen. Denn Grupp war „not amused“ über das geschilderte Vorgehen und hat es sich nicht nehmen lassen, den Brief öffentlich zu machen. Das Wirtschaftsmagazin „Bilanz“, das zur Tageszeitung „Welt“ gehört, hatte darüber erstmals berichtet (www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article169009828/Unsittliches-Angebot-fuer-Trigema-Chef-Grupp.html), die Fernsehsender WDR und SWR zogen nach, die Lokalpresse im Süden griff das Thema auf und auch die juristische Fachpresse hat sich der Sache angenommen.

Sagen wir einmal so: Die Kanzlei ist nicht sonderlich gut in der Berichterstattung weggekommen, aber das ist eigentlich zweitranging. Wichtig ist die entstandene Diskussion über das Sanierungsinstrument der Eigenverwaltung. Denn Zahlen belegen, dass viele Eigenverwaltungsverfahren eben nicht zu einer erleichterten und schnelleren Sanierung führen, von der der insolvente Unternehmer und die Gläubiger gleichermaßen profitieren – das war ursprünglich der nachvollziehbare und sicherlich auch lobenswerte Grundgedanke des Gesetzgebers, als dieser die Eigenverwaltung im Rahmen des Gesetzes ESUG im Jahr 2012 forcierte.

Will heißen: Rund die Hälfte der Eigenverwaltungsverfahren führt später in die Regelinsolvenz und die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt in Wahrheit bei 763 Tagen (Quelle: Boston Consulting Group, „Fünf Jahre ESUG“) anstatt bei den vielfach beschworenen neun bis zehn Monaten. Ganz so schön, wie der Gesetzgeber es sich erhofft hat, ist es also offenbar nun nicht gerade geworden. Insolvenzverwalter wie der Duisburger Dirk Hammes plädieren deshalb dafür, die Eigenverwaltung entweder gleich abzuschaffen oder zumindest die Zugangsvoraussetzungen so zu erschweren, dass Missbrauch so gut wie unmöglich gemacht wird und die gesetzlichen Ziele eines Insolvenzverfahren wirklich erfüllt werden – nämlich die Ansprüche der Gläubiger zu erfüllen.

 

Freilich, es gibt auch eine Reihe an positiven Beispielen für gut verlaufene Sanierungen in Eigenverwaltung. Aber nach fünf Jahren muss auch schonungslos über Erfolge und Misserfolge nachgedacht werden. Denn mit der Sanierung eines Unternehmens ist nicht zu spaßen. Schließlich geht es letztlich um Arbeitsplätze – sowohl beim insolventen Unternehmen als auch bei den Lieferanten und Dienstleistern.

Bildquelle:

  • Insolvenz: pixabay

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