Lebenslang mit Sicherungsverwahrung für Mörder von Ayleen

Der Angeklagte soll die Schülerin Ayleen erwürgt und in einem See versenkt haben. Foto: Boris Roessler/dpa

GIESSEN – Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen ist der Angeklagte vom Landgericht Gießen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine Sicherungsverwahrung für den 30-Jährigen unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung an. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass er vorzeitig nach 15 Jahren in Freiheit kommt.

Der Mann und das Mädchen kannten sich aus sexualisierten Chats und einem Online-Spiel. Er hatte immer wieder Nacktfotos von der 14-Jährigen gefordert, sie damit unter Druck gesetzt und auch gedroht, sich umzubringen oder ihren Familienmitgliedern etwas anzutun. Teils schrieb der Deutsche der Schülerin Hunderte Nachrichten pro Tag. Der Fall gilt auch als Beispiel für das sogenannte Cybergrooming, also die Anbahnung sexualisierter Kontakte mit Minderjährigen über das Internet.

Gutachter: Hohes Risiko für weitere Taten

Am 21. Juli vergangenen Jahres war der Mann dann in den Heimatort des Mädchens in Gottenheim nahe Freiburg gefahren, hatte Ayleen dort abgeholt und sie nach Hessen in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht. Dort versuchte er, die 14-Jährige zu vergewaltigen und erwürgte sie. Den Leichnam des Mädchens legte er im Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis ab.

Bereits als Jugendlicher im Alter von 14 Jahren war der Mann wegen versuchter Vergewaltigung, versuchten Kindesmissbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und für rund zehn Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Ein psychiatrischer Gutachter hatte während des Mordprozesses eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen bei ihm festgestellt. Zugleich hielt er ihn für voll schuldfähig und sah ein hohes Risiko, dass der 30-Jährige wieder töten könnte.

Bildquelle:

  • Mordprozess im Fall Ayleen: dpa

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