7.000 Reisebüros vor der Pleite: Urlaubsreisen ins Ausland sind allerfrühestens ab August wieder möglich sein

Gastbeitrag von Sylvia Pantel, MdB

BERLIN – Aufgrund der Corona Situation weltweit und den damit verbundenen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bzw. den Maßnahmen der Reiseländer weltweit ist der Tourismus völlig zum Erliegen gekommen. Das gilt auch für Reisen in Deutschland. Wann die Urlaubsreisen wieder aufgenommen werden können, ist völlig unklar. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Reisen in Deutschland (unter Auflagen) frühestens im Juli und ins Ausland nicht vor August/September möglich sein werden.

Die Konzeption der Bundesregierung sieht eine Gutscheinlösung vor. Es ist bisher nicht gesichert, dass die zuständige EU Kommission dem zustimmt. Wahrscheinlicher ist, dass die EU Kommission dem nicht zustimmt und stattdessen als „Kompromisslösung“ anbietet, dass die Urlaubsreisenden freiwillig einen Gutschein akzeptieren können, was dann aber geschätzt  80 Prozent nicht machen werden.

Eine Gutscheinlösung ist eine Lösung, die nur einem Teil der großen sechs  Reiseveranstalter (die nicht zum Mittelstand gehören) weiterhelfen kann. Diese sechs großen Reiseveranstalter sind: TUI / TUI Cruises, DER Touristik (Reisebereich der REWE), FTI Group, AIDA Cruises, ALLtours und Schauinsland-Reisen.

Die drei markierten Reiseveranstalter haben bereits angekündigt (und schon angefangen), die Anzahlungen zu erstatten, was die Situation der mittelständigen Reiseveranstalter verschärft. Nimmt man die AIDA Cruises heraus (Muttergesellschaft sitzt nicht in Deutschland und ist sehr schwer angeschlagen) bleiben nur TUI und FTI, die sich bisher nicht geäußert haben, ob Sie die Anzahlung auszahlen oder einen Gutschein ausstellen wollen. Da beide sich über Ihre Interessensvertretungen für eine Gutscheinlösung eingesetzt haben, kann man davon ausgehen, dass sie diese auch umsetzen werden.

Den mittelständischen Reiseveranstaltern nutzt ein Gutschein wenig. Dieser wird das Problem nur etwas hinauszögern, weil im Mittelstand die Liquidität nicht vorhanden ist, um bis zum 31.12.2021 die Gutscheine einzulösen. So müssen z.B. die mittelständischen Reiseveranstalter die Flüge in der Regel drei bis sechs Monate im Voraus bezahlen und Leistungen wie Hotel und Landleistung (bei Auslandsreisen) anzahlen. Die Airlines zahlen zurzeit die Vorauszahlungen nicht zurück und bieten nur einen „Gutschein“ an. Auch bieten KFW-Kredite keine Lösung, da diese für Altschulden (die die Rückzahlungen dann sind) verwendet werden dürfen. Die fehlende Saison ist für mittelständische Reiseveranstalter nicht aufzuholen.

Zusätzlich wird es Probleme mit den Bilanzen geben, da Gutscheine bilanziert werden müssen. So wird es zum 31.12.2020 zu einer Überschuldung kommen. Auch wenn das Insolvenzgesetz (Stichwort Insolvenzverschleppung) zunächst in 2020 aufgehoben wurde, werden dann Anfang 2021 Insolvenzverschleppungen vorliegen, die zwangsläufig zu Insolvenzen führen müssen. Auch wenn der Bund dann die Aussetzung bis 31.12.2021 verschieben würde, bleibt das Problem bestehen, denn dann müssen die nicht eingelösten Gutscheine ausbezahlt werden.

Es muss als sehr unwahrscheinlich angesehen werden, dass die mittelständischen Reiseveranstalter bei einer Gutscheinlösung noch von den Versicherungen einen Sicherungsschein für die Reisen erhalten. Bereits nach der Thomas Cook Insolvenz wurden die Policen erheblich erhöht und auch Sicherungsleistungen verlangt, die oft 70 bis 80 Prozent des Risikos abgedeckt haben.

Reisebüros:

Die Reisebüros werden von den mittelständischen Reiseveranstaltern für die nicht durchgeführten Reisen keine Provisionen erhalten. Die mittelständischen Reiseveranstalter bezahlen die Provision immer nach der durchgeführten Reise. Dieses Problem wurde offensichtlich im Zusammenhang mit der Gutscheinregelung bisher nicht berücksichtigt. Von den ca. 7.000 freien Reisebüros werden ca. 70 bis 80  Prozent das Jahr 2020 nicht überstehen.

Unter der Annahme, dass im Jahr 2020 keinerlei Urlaubsreisen mehr möglich sind, würden sich Kosten für Rückzahlungen ergeben in Höhe von:

Reiseveranstalter an die Kunden auf ca. 1,04 Mrd. Euro

Reiseveranstalter an die Reisebüros auf ca. 502 Millionen Euro

Abgezogen sind die Umsätze, wo die Reisen noch durchgeführt wurden und Umsätze von ausländischen Reiseveranstaltern. Es handelt sich bei den Berechnungen um Reisen, die bis zum 08.03.2020 gebucht wurden.

Sylvia Pantel ist direkt gewählte CDU-Abgeordnete aus Düsseldorf und eine der Sprecher des konservativen Berliner Kreises in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Bildquelle:

  • Kreuzfahrtschiff: pixabay

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Jetzt spenden (per PayPal)

Jetzt abonnieren