Die Politik überlässt die Sparer der EZB-Willkür: Negativzinsen zombifizieren unsere Wirtschaft

Euro Münzen.

von BORIS P. BESEK

BERLIN – Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof beurteilt die von der EZB durchgesetzten Negativzinsen als verfassungswidrigen Eingriff ins Eigentum. Mit der Vorstellung seines Buches „Geld im Sog der Negativzinsen“ will er eine gesellschaftliche Diskussion anstoßen.

Die öffentliche Diskussion über Negativzinsen war erstaunlich kurz. Dies ist schon allein angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Negativzinsen sehr merkwürdig. Negativzinsen führen zu Altersarmut, zombifizieren die Wirtschaft, destabilisieren das Bankensystem und produzieren Blasen an den Vermögensmärkten.

Zustimmung erhielt Kirchhof von der CDU. Carsten Linnemann (CDU, Vorsitzender der Mittelstandsunion) kommentierte in „Die Welt“: „Die anhaltend ungesunde Zinssituation hat das Potenzial, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben.“ Zusammen mit derzeit steigenden Inflationsraten entstehe so eine gefährliche Mischung. „Der Sparer wäre gelackmeiert. Daran kann niemand ein Interesse haben.“

Christian Dürr, Finanzexperte und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP, führte aus: „Professor Kirchhof hat recht, wenn er sagt, dass das Thema in die Parlamente gehört. Wir sollten nicht warten bis Gerichte entscheiden“.

Fabio de Masi (Die Linke) bezweifelt die Zweckmäßigkeit: „Ich halte Negativzinsen nicht für sinnvoll, um die Kreditvergabe und Investitionen anzukurbeln“.

Alle diese Aussagen überraschen sehr, denn sie widersprechen dem Abstimmungsverhalten im Bundestag.

Im September 2020 brachte die AfD nämlich einen Antrag zum Verbot der Negativzinsen ein (Bundestagsdrucksache 19/22461). Sie kritisierte den Verfassungsbruch durch Kompetenzüberschreitung der EZB und die Folgen. Sie forderte die Rückzahlung der unrechtmäßig vereinnahmten Negativzinsen.

Die Diskussion kann in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 19/24752) nachvollzogen werden. Den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD entbehrte der Antrag „jeglicher Grundlage“. Die FDP wünschte sich eine intensivere Diskussion. Die Grünen behaupteten, ein Schutz vor Negativzinsen lasse sich aus dem Grundgesetz nicht ableiten. Die Ausschüsse empfahlen mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken die Ablehnung.

Sie würden bzw. wollten keinen Eingriff ins Eigentumsrecht und mithin keinen Verfassungsbruch sehen. Sie wollen nicht diskutieren, dass die deutschen Spareinlagen der Rettung des Euro geopfert werden.

Die Aussage der Koalitionsfraktionen, der Antrag entbehre jeglicher Grundlage, diskreditiert die AfD-Fraktion. Ähnlich ergeht es Prof. Kirchhof, der die unerwünschte Diskussion erneut beleben will. Den Auftakt macht Lisa Paus von den Grünen. Sie weist die Vorstellung zurück, dass es ein Grundrecht auf Zinsen gibt. Sie führt aus: „Artikel 14 kann grundsätzlich nicht gegen eine staatliche Geldpolitik mobilisiert werden, die Inflation oder Negativzinsen – bewusst oder unbewusst – in Kauf nimmt.“ Der Artikel enthalte weder ein Grundrecht auf Preisstabilität noch eine staatliche Wertgarantie des Geldes. Es sei so, dass „der Einfluss der EZB auf das Zinsniveau nicht der einzige oder gar nur der bestimmende Faktor ist.“

Kirchhof hat nicht von einem Grundrecht auf Zinsen gesprochen, sondern von einem Eingriff ins Eigentumsrecht durch Negativzinsen. Dieser Eingriff ist keine Geldpolitik, sondern allein den Staaten vorbehaltene Fiskalpolitik. Frau Paus unterschlägt die von Kirchhof angesprochene Kompetenzüberschreitung und suggeriert, der ehemalige Verfassungsrichter interpretiere den Artikel 14 des Grundgesetzes falsch.

Das Thema findet in den Medien leider wenig Resonanz. Die Öffentlich-Rechtlichen sparen das Thema aus. Mit Ausnahme der Zeitung „Die Welt“ berichten die Medien spärlich und tendenziell kritisch über Kirchhofs Analyse. Der „Tagesspiegel“ konstatiert: „Es fehle Kirchhof an ökonomischem Wissen“. Diese Wertung wird aus den Aussagen zweier der Bundesregierung nahestehenden Professoren abgeleitet. Jens Südekum bezeichnet Kirchhofs Interview als „ein einziges Desaster“ . Südekum und Rudi Bachmann sehen die Sparer als nicht vom Grundgesetz geschützt. Diese Aussage ist irreführend: Das Grundgesetz schützt das Eigentum der Bürger und damit auch ihre Sparvermögen.

So wird Regierungskritik unterdrückt und diskreditiert. Die Parteien haben einen Kokon aus Medien und Wissenschaftlern um sich gesponnen, der vor kritischen Diskussionen schützt: Selbst eine Diskussion über die verfassungswidrigen Eingriffe ins Eigentum kann abgewehrt werden.

Den Bürgern ist der Rechtsweg versperrt. Im Fall der Negativzinsen müsste ein Kunde der Bundesbank seinen Negativzinsschaden bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen. Banken müssten die Bundesbank verklagen, von der sie existenziell abhängig sind? Öffentliche Haushalte, die Nutznießer der Negativzinspolitik, müssten die Bundesbank verklagen? Den Kunden der Geschäftsbanken ist dieser Klageweg ohnehin versperrt. Er kann mangels Kundenbeziehung zur Bundesbank nicht klagen.

Der Bürger ist darauf angewiesen, dass die Politik seine Interessen gegenüber der EZB wahrnimmt und die Einhaltung der Verfassung durchsetzt.

Ohne dieses Eintreten der Politik sitzt der Bürger in der Falle. Die Parlamentsmehrheit will den Eigentumseingriff nicht sehen, die öffentliche Diskussion wird unterdrückt und der Rechtsweg ist praktisch ausgeschlossen.

Die EZB plündert die Sparguthaben. Dies betrifft insbesondere die unteren Einkommensklassen. Die Politik toleriert dies.

Bildquelle:

  • Euro_Münzen: pixabay

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