Duisburg – Im Loveparade-Strafverfahren ist sechseinhalb Jahre nach dem Unglück weiterhin offen, ob es einen Gerichtsprozess geben wird. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann noch nicht sagen, wann es darüber entscheidet.
Das Landgericht Duisburg hatte im Frühjahr 2016 die Anklage wegen starker Mängel nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg legte Beschwerde ein. Derzeit liefen diverse Fristen zur Stellungnahme für die Verteidiger, teilte das OLG auf Anfrage mit. «Diese sind abzuwarten.» Auch ein neues Sachverständigengutachten, mit dem die Staatsanwaltschaft ihre Anklage untermauern will, liege noch nicht vor. Bei dem Technofestival im Juli 2010 in Duisburg waren 21 junge Menschen gestorben, Hunderte wurden verletzt.
Der Loveparade-Ombudsmann der Stadt Duisburg, Jürgen Widera, verwies auf das Leid der Hinterbliebenen. «Je länger das dauert, desto schwieriger wird es für die Eltern», sagte der evangelische Pfarrer der Deutschen Presse-Agentur. Die Lage der Opfer sei nach wie vor labil und sensibel. «Und das hängt wesentlich damit zusammen, dass wegen des immer noch ausstehenden Prozesses noch kein Abschluss gefunden wurde.»
Für den Fall, dass das OLG die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und es keinen Prozess geben wird, schlägt Widera eine unabhängige Untersuchungskommission vor – ähnlich der Jury, die die Stadion-Katastrophe von Sheffield untersuchte. In dem Stadion war 1989 bei einem Fußballspiel eine Massenpanik ausgebrochen, bei der 96 Menschen starben und 766 verletzt wurden. «Mitglieder waren Fachleute, die als unabhängige Autoritäten wahrgenommen wurden. Wenn es zu keinem Prozess kommt, hielte ich das für eine geeignete Alternative.» (dpa)
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