Der Leitfaden sorgte bereits unmittelbar nach der Einführung im März 2021 für Streit. Audi betonte damals, dass in Zukunft in allen internen und externen Schreiben des Unternehmens gendersensible Formulierungen notwendig seien. Das Unternehmen schlägt entweder neutrale Formulierungen («Führungskraft» statt «Chef») oder den sogenannten Gender Gap vor, mit dem die männlichen und weiblichen Formen mit einem Unterstrich verbunden werden: So werden aus den bisherigen «Audianern» die «Audianer_innen».
Als Musterprozess betrachtet
Der Kläger stört sich daran, dass er von Audi-Kollegen mit gegenderten Begriffen angesprochen wird. Er verlangt nach Angaben seiner Anwälte, dass es das Unternehmen unterlässt, die Nutzung der Kommunikationsregeln vorzuschreiben. Die Anwälte meinen, dass Sprache nicht derart konkret vorgegeben werden dürfe. Sie betrachten das Verfahren auch als ein Musterprozess, der über Audi hinaus wirkt.
Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer «Ideologie» spricht. Andere Organisationen der Sprachpflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln. So sieht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Doppelnennung («Schülerinnen und Schüler») positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch.
Audi selbst will zu dem laufenden Verfahren keine konkrete inhaltliche Erklärung abgeben. Davon abgesehen gelte aber, dass das Unternehmen eine Organisationskultur pflegen wolle, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt sei, sagte Audi-Sprecher Wolfgang Schmid. «Die Verwendung gendersensibler Sprache bedeutet eine Kommunikation, die alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten wertschätzt und berücksichtigt.»
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- Genderstern bei Mitarbeiter*innen: dpa