Berlin – Die aktuellen Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit oder ähnlicher Delikte betreffen in erster Linie russische und iranische Spione.
Das berichtet die «Mitteldeutsche Zeitung» unter Berufung auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Demnach gab es in den vergangenen zehn Jahren 123 solcher Ermittlungsverfahren. 27 richteten sich gegen russische Staatsangehörige, 22 gegen Iraner sowie jeweils 15 gegen Türken und Chinesen. Die USA liegen mit sieben Ermittlungsverfahren auf Platz sechs – knapp hinter Syrien mit acht Verfahren.
Derzeit sind in Karlsruhe den Angaben zufolge acht Ermittlungsverfahren gegen ausländische Spione anhängig. Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind seit 2007 ungeachtet dessen lediglich vier Agenten aus Syrien zu «personae non gratae» erklärt worden. Generell könnten gegen betroffene Mitarbeiter keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wenn sie diplomatische Immunität genössen, heißt es dem Bericht zufolge in der Antwort. Ansonsten seien aufenthaltsrechtliche Maßnahmen Ländersache; darüber führe der Bund keine Statistik.
Ausweisungen seien laut Innenministerium durchsetzbar, wenn Spione zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden seien. Zudem gebe es noch die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern. (dpa)
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- Bundesanwaltschaft: dpa