DRESDEN – Das Oberlandesgericht Dresden hat einen früheren Mitarbeiter des damaligen AfD-Europaabgeordneten (heute Bundestag) Maximilian Krah wegen Spionage zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Es sah die geheimdienstliche Agententätigkeit von Jian G. als erwiesen an.
G. hab danach von 2019 bis 2024 in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im EU-Parlament vertrauliche Dokumente und Informationen gesammelt und diese an chinesische Stellen weitergereicht haben. Dazu gehörten – besonders brisant – auch Informationen über das persönliche Verhältnis zwischen den beiden Bundessprechern Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Der Angeklagte bestritt bis zum Schluss die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. G. sagte: „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig.“
Ebenfalls angeklagt war auch G.s Komplizin Yaqi X. Die Chinesin gab im Prozess zu, dem Hauptangeklagten ab 2023 Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens Leipzig/Halle gegeben zu haben, wo sie im Logistikbereich arbeitete.
Laut Bundesanwaltschaft ging es dabei insbesondere um Daten zum Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen für die Bundeswehr und nach Israel. Das Oberlandesgericht verurteilte X. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Der AfD-Politiker Maximilian Krah, hatte im Verlauf des Prozesses ebenfalls ausgesagt und beteuert, er habe von der Agententätigkeit seines Mitarbeiters nichts gewusst und erst aus den Medien davon erfahren.
Nach der Urteilsverkündigung sagte Krah gegenüber der dpa, es gehe ihm vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften des G., „deren Opfer ich geworden bin.“
In einem anderen Verfahren ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Krah selbst wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen.
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- Maximilian Krah (AfD): ep