Joachim Steinhöfel im Clinch mit Facebook: „Richten Sie sich auf geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein“

Joachim Nikolas Steinhöfel, Rechtsanwalt aus Hamburg.

BERLIN – Jeden Tag gibt es neue, empörende Fälle von Zensur in den Sozialen Netzwerken. Längst werden nicht mehr nur „Hass“ oder Schmähungen im Netz von den neuen Zensoren blockiert, sondern auch sachliche und absolut legitime Meinungsäußerungen, die dem gewünschten Mainstream entgegenstehen. Der Experte schlechthin für solche Fälle ist der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Mit ihm haben wir gesprochen.

Herr Steinhöfel, täuscht unser Eindruck, oder nehmen die Zensurmaßnahmen von Facebook und Twitter gegen unliebsame aber erlaubte Meinungsäußerungen in jüngster Zeit zu?

Über sämtliche Zahlen und Daten von Löschungen verfügen nur die Sozialen Netzwerke selber. Aber weil ich in diesem Sektor beruflich sehr aktiv bin, hat man natürlich einen persönlichen Eindruck. Und der ist, dass meine im März formulierte Prognose zutrifft: Richten Sie sich bitte, je näher die Bundestagswahl 2021 rückt, auf weitere, lange geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein. Als wären wir durch die Corona-Krise nicht genügend Grundrechtseingriffen ausgesetzt, „schärfen die sozialen Medien nach“

Wer sich mit Ihrer juristischen Hilfe wehrt, kommt oft zu seinem und ihren Recht. Aber reicht der individuelle Widerstand aus gegen die Schikanen? Muss vielleicht die Politik eingreifen und Facebook und Twitter in die Schranken weisen?


Die Politik hat ja eingegriffen. Aber nicht für die Meinungsfreiheit der Nutzer, die sich im Rahmen der Gesetze und von Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) bewegen. Ganz im Gegenteil: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein Instrument zur digitalen Massenvernichtung freier Rede, zur Kriminalisierung von Kritik auch an den Machthabern unter dem Deckmantel der Bekämpfung von „Hass und Hetze“. Immer wenn jemand den Begriff „Hatespeech“ in den Mund nimmt, sollte man ihn fragen, ob er diesen Begriff auch auf Äußerungen bezieht, die die Verfassung gestattet oder nur auf das, was das Strafgesetzbuch untersagt. Wenn er Ersteres bejaht, steht jemand vor ihnen, der ihre Meinungsfreiheit einschränken will. Wenn er Letzteres bejaht, soll er erklären, warum er nicht von „strafbaren Äußerungen“ spricht. Tertium non datur – Ein Drittes gibt es nicht.

Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung, dass der Staat die Entscheidung über das, was erlaubt und verboten ist, einem Privatunternehmen überträgt?

Nein! Nach ganz eindeutiger Einschätzung der großen Mehrheit der damit befassten Juristen ist das Netz-DG verfassungswidrig.

Spielt der Artikel 5 des Grundgesetzes bei diesem Thema überhaupt noch eine Rolle, wenn private Unternehmen willkürlich entscheiden können, welche Meinungsäußerung erlaubt ist und welche blockiert wird? Die Sozialen Netzwerke erreichen Millionen Menschen, sind definitiv systemrelevant….

Dieser Monopolstatus hat in der Tat auch rechtliche Folgen. Die sozialen Netzwerke können auf Ihren Plattformen nämlich mitnichten machen, was sie wollen. Viele sprechen immer noch von „Hausrecht“, als könne man, wie in seiner Wohnung, völlig beliebig entscheiden, wen man reinlässt und wen nicht, wen man rausschmeisst und wer bleiben darf. Private Unternehmen, die in derartig weitgehendem Ausmaß die Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation übernehmen, treten damit in Funktionen ein, die früher dem Staat als Aufgabe der Daseinsvorsorge zugewiesen waren.

Dies muss bei der Auslegung der Nutzungsbedingungen mitberücksichtigt werden. Im Ergebnis sind die Sozialen Netzwerke an die Grundrechte gebunden und damit auch an die dort verbriefte Meinungsfreiheit. Das passt Ihnen allerdings gar nicht, und sie kämpfen mit Schriftsätzen von 1000 Seiten und mehr dagegen. Häufig haben Sie bei diesen Versuchen spektakuläre Niederlagen errungen.

Sie haben einen exzellenten Ruf als Streiter gegen den Moloch Facebook. Und sie erstreiten oft, meistens, immer das Recht für Ihre Klienten. Aber gibt es nicht auch die Möglichkeit, den Zensoren in der Breite das Handwerk zu legen?

Die erforderlichen Vorschläge habe ich im Rechtsausschuss im Bundestag mehrfach gemacht, und sie sind dort auch protokolliert. Einer meiner Vorschläge soll jetzt auch gesetzlich umgesetzt werden, nämlich die gesetzlich vorgesehene Zustelladresse in Deutschland (statt in Irland, was zu erheblichen Verzögerungen bei den Zustellungen führt). Das wird auch allerhöchste Zeit und fand, so mein Eindruck, überparteiliche Zustimmung.

Ein weiterer Schritt wäre ein pauschalierter Schadensersatz für die Nutzer, die Opfer von rechtswidrigen Löschungen oder Sperrungen werden. 100 Euro pro Tag ungerechtfertigter Sperre wäre ein netter Anreiz für Facebook und Co., endlich die Rechte ihrer Nutzer in der gebotenen Form zu berücksichtigen und, wenn dies misslingt, zur Verantwortung gezogen zu werden. Im übrigen setzen wir mit Hilfe der Unterstützer von „Meinungsfreiheit im Netz“ unsere Prozesse gegen den Überwachungskapitalismus der sozialen Medien fort. Und die Leser dürfen sich auf einen wirklich spektakulären, geradezu historischen Erfolg einrichten, den wir soeben errungen haben und der noch in dieser Woche bekannt gegeben werden wird.

Lesen Sie dazu auch: https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/

Bildquelle:

  • Joachim_Steinhöfel: js

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.