Kindergeld-Überweisungen ins Ausland: Ein halbe Milliarde Euro jährlich aus Deutschland

Bei Kindergeldzahlungen ins Ausland gibt es eine breite Palette von Betrugsmöglichkeiten

BERLIN – Warum lässt Deutschland zu, dass jedes Jahr mehr als eine halb Millliarde Euro Kindergeld auf Kontn ins Ausland überwiesen werden? Ein neuer Höchststand bei den Auslandsüberweisungen der Familienkasse sorgt in diesen Tahgen für heftign Zoff im politischn Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit verweist auf das verpflichtende EU-Recht. Die Kriker schimpfn angsichts 140.000 aufgedeckten Betrugsfällen.

Die offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das abgeschlossene Jahr 2025 markieren tatsächlich eine historische Wegmarke: Rund 528 Millionen Euro an Kindergeld wurden auf Konten außerhalb Deutschlands überwiesen. Dies ist eine Steigerung gegenüber den 514 Millionen Euro aus dem Jahr 2024 und ein massiver Sprung im Vergleich zu 2010, als die Summe nur 35,8 Millionen Euro betrug.

Insgesamt zahlte der deutsche Staat im Jahr 2025 die Rekordsumme von 55,32 Milliarden Euro an Kindergeld aus. Auch wenn der Anteil der Auslandsüberweisungen mit etwa einem Prozent gering erscheint, ist die politische Sprengkraft enorm – insbesondere da die Zahlungen in Länder wie Polen, Rumänien und Bulgarien fließen, wo die Kaufkraft des deutschen Kindergeldes (seit Januar 2026 bei 259 Euro pro Kind) deutlich höher ist als bei uns

Hinter den legalen Zahlungen verbirgt sich ein erhebliches Dunkelfeld

Doch die Behörden kennen das Problem nur zu gut und lassen es nicht einfach laufen. Allein im Jahr 2024 ging die Familienkasse bundesweit den genannten 140.000 Fällen unberechtigter Kindergeldzahlungen nach. Die Maschen der Betrüger: Kriminelle Netzwerke beantragen Geld für Kinder, die es gar nicht gibt, oder sie nutzen gefälschte Geburtsurkunden aus Südosteuropa. Durch vorgetäuschte Jobs bei Scheinfirmen wird der Status eines „Arbeitnehmers“ erschlichen, der den vollen Kindergeldanspruch auslöst.

Es gibt Städte in Deutschland, in denen Zuwanderer-Netzwerke gezielt Personen nur zur Beantragung von Sozialleistungen nach Deutschland schleusen und dafür hohe „Provisionen“ kassieren.

Die neue Bundesreegierung untr Kanzker Fridrich Merz (CDU) hat in den ersten Monaten im Amt drastische Schritte gegen diesen Sozialbetrug eingeleitet. Im Fokus stehen dabei die Netzwerke, die EU-Binnenmigration für den unberechtigten Bezug von Leistungen wie Kindergeld und das ab Juli 2026 startende neue Grundsicherungssystem (Nachfolger des Bürgergelds) ausnutzen.

Ein zentraler staatlicher Hebel gegen illegale Aufenthalts- und Leistungsansprüche ist ein neues Gesetz, das Ende 2025 verabschiedet wurde. Künftig dürfen Standesämter Vaterschaftsanerkennungen bei Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Ausländerbehörde beurkunden. Dies soll verhindern, dass über Scheinväter systematisch Bleiberechte und Sozialleistungsansprüche für ganze Familienverbände „gekauft“ werden. Und da oft geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) vorgetäuscht werden, um vollen Zugang zum deutschen Sozialsystem zu erhalten, prüft der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) deutlich mehr als bisher, um Scheinarbeitsverhältnisse in der Dienstleistungsbranche aufzuspüren und zu stoppen.

Wer beim Tricksen erwischt wird, muss endlich mit drakonischen Strafen rechnen

Da das deutsche Kindergeld rechtlich als steuerliche Ausgleichszahlung gilt, wird Missbrauch als Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) verfolgt. Und bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Betrug drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Einfacher Betrug kann bereits mit bis zu fünf Jahren Haft oder hohen Geldstrafen geahndet werden.

Unberechtigt erhaltene Beträge müssen vollständig zurückgezahlt werden. Und bei ausländischen Staatsbürgern ohne Daueraufenthaltsrecht kann als konsequent die Abschiebung verhängt worden. Wir all wissen, wi das in der Praxis aussieht.

Seit Anfang 2026 werden die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) von Eltern und Kindern weltweit noch engmaschiger abgeglichen. Sobald ein Kind ins Ausland abgemeldet wird oder eine Schulbescheinigung fehlt, stoppt das System die Zahlung automatisch.

Bildquelle:

  • Kindergeld-Antrag: adobe.stock

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