Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen

ARCHIV - Die rot-weisse Flagge der Stadt mit dem Berliner Bären weht auf dem Dach des Abgeordnetenhauses. Foto: Soeren Stache/dpa

BERLIN – Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen.

In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis bei einer Sitzung des Wahlausschusses. Möglich ist nun eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.

Der Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort sei bei den Erststimmen, die entscheidend sind für das Direktmandat, der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering. «In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben», sagte Michaelis. Als Beispiele nannte sie falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel.

Bildquelle:

  • Berliner Abgeordnetenhaus: dpa

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