„Nafris“ und „Neger“: Ist die Kölner Polizei rassistisch?

von THOMAS PAULWITZ

Manchen ist offenbar nicht zu helfen. Da sorgte die Polizei für wesentlich mehr Sicherheit an Silvester als im Jahr zuvor. Doch statt dafür dankbar zu sein, stellten besonders eifrige Zeitgenossen den Vorwurf des Rassismus in den Raum. Die Einordnung von Gruppen mit Gefährdungspotential als Nordafrikaner – kurz „Nafris“ – sei „racial profiling“, hieß es plötzlich im offenbar unvermeidlichen Klugschnacker-Denglisch, also eine Erkennung nach Rassenmerkmalen.

Auslöser war ein Eintrag der nordrhein-westfälischen Polizei in Twitter, das bekanntlich nur eine begrenzte Zahl von Zeichen erlaubt: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen.“ Dies empörte weite Teile der Linken, unter anderem die Obergrüne Simone Peter. Volker Beck wittert gar einen Verstoß gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen. Daraufhin mußte der Kölner Polizeipräsident Jürgen Matthies um Gnade bitten: „Das bedauere ich außerordentlich.“

Ist die Kölner Polizei rassistisch? Die Einordnung des orientalischen Phänotyps als „Rasse“ ist nicht nur wissenschaftlich falsch, denn schließlich gehören sie zur selben kaukasischen Rasse wie der herkömmliche Deutsche. Daher dürfte sich Jan Böhmermanns Frage „Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Nafri und Neger?“ von selbst erledigen. Doch den Berufsempörten geht es wohl eher darum, ein neues N-Wort zu schaffen. Sie wollen die öffentliche Diskussion steuern, indem sie das Benennen möglicher Täter erschweren.

Der Rassismus-Vorwurf ist auch politisch falsch. Wenn es der Sicherheit nützt, müssen eben der tunesische Kegelklub und der algerische Männergesangverein in Kauf nehmen, bei geselligen Ausflügen in das grobe Raster der Polizei zu geraten, auch wenn sie nichts Böses im Schilde führen. Schließlich können Sie in Deutschland fest damit rechnen, nicht grundlos eingesperrt, sondern nach rechtsstaatlichen Grundsätzen behandelt zu werden.

Wenn am Kölner Hauptbahnhof zu Silvester 650 „Nafris“ auftauchen, die äußerlich den zahllosen Straftätern des vergangenen Jahres ähneln, dann kann die Polizei nicht zum Ausgleich erst 650 Deutsche zusammensuchen, bevor sie mit den Kontrollen beginnen kann. Ich fühle mich nicht diskriminiert, wenn ich vor dem Besuch eines Spiels meines Clubs auf das Mitführen von Waffen und Feuerwerkskörpern untersucht werde. Schließlich dienen diese Untersuchungen letztlich auch meiner eigenen Sicherheit. Da lasse ich es mir gern gefallen, für kurze Zeit fälschlich als „Ultra“ eingeordnet zu werden – meinetwegen auch als „Nafri“.

Bildquelle:

  • Bundespolizei: bundespolizei

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