Saar-Grüne dürfen nicht mit Landesliste zur Bundestagswahl antreten – Erfolg für FW und AfD

ARCHIV - Die Landesliste der Grünen im Saarland bleibt von der Wahl ausgeschlossen. Foto: Oliver Dietze/dpa

BERLIN – Rückschlag für die Grünen im Bundestagswahlkampf: Ihre Landesliste im Saarland bleibt endgültig von der Wahl ausgeschlossen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin entschieden.

Er wies eine Beschwerde gegen einen gleichlautenden Beschluss des Landeswahlausschusses als unbegründet zurück. Dadurch können die Grünen im Saarland nicht mit der Zweitstimme gewählt werden – was auch das bundesweite Abschneiden verschlechtern wird. Dagegen gingen die AfD und die Freien Wähler in Bremen erfolgreich gegen die Nichtzulassung ihrer Landeslisten vor.

Der Beschluss zu den Saar-Grünen erging vergleichsweise knapp. Für ihn stimmten sechs Mitglieder des Bundeswahlausschusses, zwei stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Das Gremium trifft normalerweise viele Entscheidungen einstimmig. Laut Bundeswahlleiter sieht das Wahlrecht nicht die Möglichkeit vor, dagegen mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen.

Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Eine erste Liste hatte ein Schiedsgericht für ungültig erklärt, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei. Vor dem zweiten Anlauf hatte das Bundesschiedsgericht die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis – rund ein Drittel aller Delegierten – ausgeschlossen, weil es Unregelmäßigkeiten bei ihrer Wahl gegeben haben soll. Aus diesem Ortsverband kommt auch der im ersten Anlauf zum Spitzenkandidaten gewählte Hubert Ulrich.

Der Landeswahlausschuss wertete den Ausschluss als Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Der Bundeswahlausschuss folgte dieser Auffassung. Bundeswahlleiter Georg Thiel sprach von einem «Verstoß gegen den Kernbestand von Verfahrensgrundsätzen, ohne die ein Wahlvorschlag nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechterdings nicht Grundlage einer demokratischen Wahl sein kann».

Bei der Wahl 2017 hatten die Grünen bundesweit mehr als 4 Millionen Zweitstimmen bekommen, davon rund 35.000 im Saarland (0,85 Prozent). Sie zogen über die Liste mit einem Abgeordneten in den Bundestag ein. Drei der vier Saar-Wahlkreise gingen an die CDU, einer an die SPD.

Erfolg für AfD und Freie Wähler in Bremen

Dagegen können die AfD und die Freien Wähler in Bremen nun doch mit Landeslisten zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss gab ihren Beschwerden statt. Der Landeswahlausschuss hatte im Fall der AfD bemängelt, dass zu deren Wahlvorschlag die nötige eidesstattliche Versicherung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. Sie hatte auch die Unterschrift unter die Niederschrift der Wahlversammlung verweigert, bei der die Liste aufgestellt worden war. Hintergrund sind Querelen im AfD-Landesverband Bremen.

Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass es für solche Fälle eine gesetzliche Lücke gebe. So sei nicht klar geregelt, wie zu verfahren sei, wenn eine von der Wahlversammlung bestimmte Person später die Unterschriften verweigere oder beispielsweise auch vorher sterbe.

Thiel erklärte, es könne nicht sein, dass eine einzelne Person die Entscheidung einer Wahlversammlung sprenge. «Wir sollten nicht die Tür weiter öffnen für solche Problemfälle.» Davor warnte in der Sitzung auch der AfD-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski: «Wenn wir das tun, geben wir einer Person die ganze Macht in die Hand, eine Landeswahlliste zu sprengen.»

Im Fall der Freien Wähler ging es darum, dass der Wahlvorschlag von der falschen Person mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen worden war. Der Bundeswahlausschuss erklärte aber, dieser Mangel wäre rechtzeitig korrigierbar gewesen, wenn die Partei ausführlich genug darauf hingewiesen worden wäre.

Der Bundeswahlausschuss wies auch die Beschwerden mehrerer weiterer Kleinparteien gegen die Nichtzulassung von Landeslisten zurück. Diese hatten zumeist Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht oder zu wenige Unterstützerunterschriften vorgelegt.

Bildquelle:

  • Grüne im Saarland: dpa

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