Verbotsverfahren gegen „Compact“ hat begonnen

Titelseite des Compact-Magazins vom Juni 2025.

LEIPZIG – Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wird seit heute Morgen über ein Verbot des rechtsextremen Compact-Verlags verhandelt. Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin „Compact“ im Juli 2024 verboten. Das BVerwG setzte das Verbot aber nach vier Wochen wieder bis zur Hauptverhandlung aus.

„Compact“ ist ein Monatsmagazin, das nach eigenen Angaben eine verkaufte Auflage von etwa 40.000 Exemplaren hat. Als publizistisches Beiboot betreibt das Unternehmen auch Compact TV mit mehr als einer halben Million Abonnenten auf Youtube.

Herausgeber und Chefredakteur des Magazins, das sich selbst als „Querfront“-Organ sieht, ist der Journalist Jürgen Elsässer, der bis 2010 Redakteur für linksradikale Medien wie „Junge Welt“ und „Konkret“ war. Dann öffnete er sich für rechtsnationale Positionen und geriet unter Beobachtung deutscher Sicherheitsbehörden, was in einer spektakulären Hausdurchsuchung im Juli 2024 mündete.

Der Ausgang des Verbotsverfahrens in Leipzig gilt als völlig offen. Es geht um die Frage, ob das Verbot eines ganzen Mediums verhältnismäßig sei, auch wenn sich „Compact“ gegen Werte des Grundgesetzes wie Demokratie und Menschenrechte wende. „Kämpferisch-aggressiv“ sei Compact heißt es in der 79-seitigen Anklageschrift.

Bildquelle:

  • Compact-Cover_Juni_2025: compact

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