Wenn Sie vor dem Erben erstmal einen Kredit aufnehmen müssen…

Was der Staat anstellt, um beim Erben abzukassieren.

von MICHAEL STING

BERLIN -Kennen Sie das Buch „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ von John Locke? Aus meiner Sicht eine Pflichtlektüre für jeden Demokraten. Denn darin stellt der britische Staatsphilosoph bereits im Jahr 1690 eine Staatsform vor, in der eine Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive vorgesehen ist und damit zum Widerspruch zur damals bestehenden Regierungsform der Monarchie stand.

Was sind die entscheidenden Unterschiede?

1. Die Macht eines einzelnen regierenden Herrschers wird begrenzt und die Interessen der breiten Bevölkerung werden darin vertreten.

2) Der Staat konzentriert sich auf seine Kernaufgaben z.B. die Sicherheit. Das soll sicherstellen, dass die Steuergelder der Bürger nur für das Nötigste ausgegeben und nicht wie bei dem französischen Sonnenkönig Ludwig XIV für den Luxus der Herrschenden verprasst werden.

Zugeben, wir brauchen Steuergelder für Sicherheit, Infrastruktur, Energiesicherheit, Schulen Kultur und Hilfszahlungen an die Bürger. Das sind im Normalfall gut angelegte Gelder. Bei dem Bau des neuen Kanzleramtes mit Kosten von 777 Millionen Euro dürfen dann auch schon mal Zweifel aufkommen. Doch glücklicherweise hat ja am 14. Oktober der Bundestag das „Jahressteuergesetz 2022“ im Interesse Bürger debattiert und an den Finanzausschuss überwiesen.

Darin heißt es:

„Staatliche Zahlungen an die Bevölkerung sollen einfacher abgewickelt werden können.


Reiben Sie sich bei diesen Satz auch schon die Hände?

Wer jetzt allerdings denkt, es gehe um Entschädigungszahlungen, Hilfsgelder oder um die 200 Euro Milliarden für die Gaspreisbremse, der wird leider schwer enttäuscht sein. Davon ist leider wenig zu sehen.

Stattdessen gibt es dafür einen interessanten Part, der einige Neuregelungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien enthält.

Ausgangspunkt ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, wonach Immobilien nicht mehr nach den alten Einheitswerten aus den 30er Jahren, sondern möglichst nahe am „gemeinen Wert“, sprich den aktuellen Marktwerten bewertet werden müssen. Und da kommen wieder die Folgen der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Vorschein. Denn die Suche nach Rendite und Anlagemöglichkeiten, hat die Preise für Immobilien in Deutschland seit 2010 fast verdoppelt.

Dadurch wird das Erben oder Verschenken wesentlich teurer. Die entsprechenden steuerlichen Freibeträge in Höhe von beispielsweise 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel wurden nicht angepasst.

Das hat zur Folge, dass ein direkter Nachkomme beim Erben Beträge in fünfstelliger Höhe aufwenden muss. Es sei denn, er selbst wohnt im neuerdings so bezeichneten „Familienheim“, und dies für weitere zehn Jahre, oder er zieht unverzüglich dort ein. Der Staat hat somit eine weitere Methode gefunden, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, ohne dabei die Steuersätze anzuheben.

Eine weitere Änderung findet sich auch bei den linearen Abschreibungen für gewerblich genutzte Immobilien.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Abschreibungsrate ( AfA ) von drei Prozent jährlich (anstelle aktuell 2 %) für gewerblich genutzte Immobilien. Im Gegenzug sinkt die angenommene Nutzungsdauer von Gebäuden aus steuerlicher Sicht von 50 auf 33 Jahre.

Warum diese Änderungen beschlossen wurden, dürfte aus meiner Sicht sehr leicht zu beantworten sein.

Auf diesem Weg ist es der Ampelregierung. insbesondere der FDP möglich, das Koalitionsversprechen einzuhalten, dass die Steuern nicht erhöht werden. Die Steuersätze bleiben gleich. Doch der Wert des zu besteuernden Objektes wird rechnerisch derart angehoben, dass es defacto einer massiven Steuererhöhung gleichkommt. Einer Berechnung der „Süddeutschen“ zufolge führt der geänderte Sachfaktor dazu, dass bei dem Musterbeispiel eines freistehenden Einfamilienhauses die Steuerschuld im Erbfall ab dem 1.1.2023 von derzeit 9.625 Euro auf 57.855 Euro steigen wird.

Das bedeutet für die Erben, dass Sie beim Antritt Ihres Erbes erst einmal einen Kredit aufnehmen müssen, um das Haus behalten und die Steuern zu bezahlen zu können. Sofern die Banken überhaupt einen Kredit vergeben. Im Schlimmsten Fall bleibt nur ein Verkauf der Immobilie.

Immobilienbesitzer sollten jetzt schnell handeln, um noch günstig zu vererben oder zu verschenken.

Ansonsten gilt das Sprichwort aus dem Volksmund: „Was übrig lässt Christus, holt sich der Fiskus.“

Bildquelle:

  • Eigenheim: pixabay

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