UPDATE: BGH-Verhandlung um früheren «New Economy»-Star Falk wurde wegen Krankheit abgesagt…

ARCHIV - Hat der Ex-Multimillionär Alexander Falk Kriminelle mit einer Attacke auf einen Anwalt beauftragt? Foto: Arne Dedert/dpa

KARLSRUHE – Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am Mittwoch (10.30 Uhr) mit dem Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk befassen.

Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein.

Der heute 52-jährige Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Offen ist, ob der Zweite Strafsenat in Karlsruhe nach der mündlichen Verhandlung direkt entscheidet. (Az. 2 StR 142/21)

Falk soll Kriminelle für Attacke auf Anwalt beauftragt haben

In dem Fall geht es um eine Millionenklage des Juristen wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen. Der einstige Multimillionär habe sich deshalb mit Kriminellen aus dem Hamburger Rotlichtmilieu zusammengetan und sie mit einer Attacke auf den Anwalt beauftragt, hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt.

Das Opfer war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Vorausgegangen waren Bedrohungen und ein nächtlicher Angriff auf das Haus des Anwalts mit einem Vorschlaghammer. Falk habe aus Rache, unterdrückter Wut und gekränkter Ehre gehandelt, befand das Gericht.

Zerkaute USB-Sticks und manipulierte Videos

Der fast einjährige Prozess am Frankfurter Landgericht war mit bizarren Details gespickt: So zerkaute der Überbringer eines USB-Sticks mit angeblich entlastendem Material diesen kurz vor seiner Festnahme. Ein Tonband, auf dem sich Falk schadenfroh über das Attentat äußert und den Anwalt als «Bazille» bezeichnet, erwies sich gleich an mehreren Stellen als geschnitten und manipuliert.

Noch mehr habe eine in dem Prozess vieldiskutierte «Oma-SMS» eine Verurteilung bewirkt, sagte der Richter beim Urteil: Diese Text-Nachricht ging fünf Tage vor den Schüssen auf Falks Handy ein. Er solle sich keine Sorgen machen, die Oma werde ihren «verdienten Kuraufenthalt» bekommen, hieß es darin. Dies könne nur an einen Auftraggeber gerichtet sein, sagte der Richter.

Betrug und Beihilfe zur Bilanzfälschung: Veurteilung 2008

Hintergrund ist ein Wirtschaftsprozess in Hamburg, an dessen Ende Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung verurteilt worden war. Er hatte Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplanverlags, den er vom Vater geerbt hatte, sehr erfolgreich investiert und war zu einem Star der «New Economy» avanciert. Zwischenzeitlich stand Falk auf der Liste der 100 reichsten Deutschen. Ein Unternehmen verkaufte er nach England. In einem folgenden Zivilprozess vertrat der durch den Schuss verletzte Anwalt die Gegenseite, es ging um millionenschweren Schadenersatz.

Datendiebstahl, um Unschuld zu beweisen

Im Gefängnis hatte Falk Kriminelle kennengelernt, die er nach eigener Aussage mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt – und nur damit – beauftragte, um seine Unschuld in den Wirtschaftsverfahren zu beweisen. Von einem der Männer soll auch die «Oma-SMS» stammen.

Befragt werden konnten die Brüder vor dem Landgericht nicht, da sie nach Auskunft des Richters nicht greifbar waren. Umstritten war bis zuletzt, ob sie im Auftrag Falks handelten oder ob vor Ort ohne sein Zutun «etwas aus dem Ruder lief», wie die Verteidigung mutmaßte.

Der Anwalt legte nach dem Schuss das Mandat nieder. Er bekam Schießtraining bei der Polizei. Seine Familie leide noch immer unter der Tat, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch erreichen wollen, die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert. Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.

Bildquelle:

  • Alexander Falk: dpa

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Jetzt spenden (per PayPal)

Jetzt abonnieren