Dieser „Notstand“ hat keine verfassungsmäßige Grundlage mehr

von ALEXANDER GEILHAUPT

Seit Wochen sind die elementarsten Grundrechte außer Kraft, die Wirtschaft ruiniert, Kulturbetriebe wohl nachhaltig und auf Dauer zerstört. Die Zahlen, auf denen die Bundesregierung diese Maßnahmen rechtfertigt, sind im Grunde nichts weiter als Spekulation, da sie den tatsächlichen Infektionsstand in Deutschland – oder irgendwo anders auf der Welt – nicht einmal annähernd abbilden. Dafür müsste jeder, mindestens aber eine größere, repräsentative Gruppe, getestet werden, und nicht nur diejenigen, die an Symptomen leiden oder mit einem offiziell Infizierten in Kontakt standen.

Doch selbst bei den durchgeführten Tests waren nie mehr als neun Prozent tatsächlich positiv, was zumindest darauf hindeutet, dass es die befürchtete und kolportierte, exponentielle Ausbreitung von Covid-19 nie wirklich gegeben hat. Zudem ist davon auszugehen, dass der Anstieg der offiziellen Infektionszahlen nicht auf eine Pandemie, sondern vielmehr auf die exorbitant steigende Anzahl der durchgeführten Tests zurückzuführen ist. So stieg die Zahl der Infizierten in der Woche zwischen dem 15. und dem 22. März zwar um das Dreifache, doch auch die Anzahl der Tests erhöhte sich entsprechend. Der Anteil der positiven Testergebnisse wuchs jedoch lediglich um 0,9%.

Rückgang der Neuinfektionen beginnt Wochen vor dem Lockdown

Was aber vor dem Hintergrund der massiven Einschränkung der Grundrechte weit schlimmer ist: Der Rückgang der Neuinfektionen begann bereits Wochen vor dem Lockdown und lässt sich auf diesen daher auch nicht zurückführen. Diese Erkenntnis ergibt sich aus einer genauen und detaillierteren Betrachtung der Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dort wird zwar (inzwischen) nicht mehr (nur) das Meldedatum der Infektion angeben, sondern der Zeitpunkt des Erkrankungsbeginns; doch auch hierbei handelt es sich keineswegs um den tatsächlichen Infektionszeitpunkt. Dieser liegt mindestens fünf bis sechs Tage vor dem Erkrankungsbeginn, und auch nur dann, wenn der Infizierte tatsächlich direkt nach der Inkubationszeit die ersten Symptome bemerkt.

Lockdown ist spätestens jetzt verfassungswidrig

Die Maßnahmen des Staates sind also spätestens zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Dieser Argumentation folgt zum Teil auch der Saarländische Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung zur sofortigen Aufhebung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Saarland, da man „keinen Rückschluss auf die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkung ziehen“ könnte. Das ist mehr als nur eine Ohrfeige für die Regierenden.

„Absolute Zahlen einer Zunahme von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus belegen nichts außer der Zunahme selbst. Sie sind – so dramatisch und tragisch Krankheitsverläufe im Einzelfall sind und so furchtbar der Tod eines jeden kranken Menschen ist – aussageleer.“

Saarländischer Verfassungsgerichtshof

Man kann zwar davon ausgehen, dass die Bundesregierung bei der Einführung des Lockdowns und der damit verbundenen Einschränkung der Grundrechte nicht wider besseren Wissens – und damit auch nicht verfassungswidrig – handelte, die weitere Aufrechterhaltung des „Notstands“ hat jedoch keinerlei rechtliche Grundlage. Daher muss unverzüglich mit dem Hochfahren des Landes begonnen und die freiheitlich demokratische Grundordnung wiederhergestellt werden.

Bildquelle:

  • Lockdown_Corona: pixabay

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