Die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Beschneidung parlamentarischer Rechte ist undemokratisch

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Einschränkung der parlamentarischen Rechte der AfD. Foto: Uli Deck/Illustration

von KLAUS KELLE

BERLIN – Die AfD ist, das kann man sachlich feststellen, eine Partei, die in der deutschen Öffentlichkeit umstritten ist. Das hat, wie Sie wissen, viele Gründe, nachvollziehbare aber auch völlig an den Haaren herbeigezogene. Doch das ist nicht entscheidend, denn in einem freien Land darf man umstritten sein. Der einzige Grund, einer Partei ihre demokratischen Rechte zu entziehen oder sie einzuschränken, wäre, wenn sie aktiv an der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeitet. Und das ist definitiv nicht der Fall, wenn man von kleinen Denkzirkeln in der thüringischen Provinz absieht. Im Gegenteil. Als es um die EU-Staatsschuldenkrise, um die ungeregelte Massenmigration oder die Corona-Maßnahmen ging, war die AfD die einzige Partei, die konsequent auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gepocht hat.

Also: Die AfD ist unbequem, was erst einmal gut ist, wenn alle anderen staatstragenden Parteien gleicher Meinung sind. Und die AfD ist umstritten, das ist erlaubt. Und dennoch wird die Partei mit unfairen Mitteln eingeschränkt und ihrer Rechte beraubt. Arroganz der Macht, nennt man das wohl.

Obwohl bis zu sechs Millionen Deutsche in freien und geheimen Wahlen der AfD ihre Stimmen anvertraut haben, veweigert man der zeitweise sogar größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag den ihr zustehenden Vizepräsidenten-Sitz im Präsidium des Deutschen Bundestages. Obwohl der AfD wie allen Parteien im Bundestag Ausschussvorsitzende zustehen, blockiert man die drei Positionen – einfach, weil man es kann. Und obwohl die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung einen rechtlichen Anspruch auf Förderung für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit hat, verweigert man ihr die Millionen aus dem Steuersäckel, die allen anderen Parteien im Hohen Haus üppigst überwiesen werden, auch den SED-Nachfolgern. Mir wurde erzählt von einem Gespräch auf dem Parlamentsflur, wo ein AfD-Abgeordneter mit einem Innenpolitiker der Union sprach und darauf hinwies, dass die Stiftung nun Geld bekommen müsse, da sie alle rechtlichen Voraussetzungen erfülle. Der CDU-Mann bestätigte das, und man wisse das auch, aber: „Ihr bekommt es trotzdem nicht. Ihr könnt ja vor Gericht ziehen…“

Demokratie geht anders, und genau diese Taschenspielertricks sorgen dafür, dass immer mehr Bürger auf Distanz zu diesem Staat und inzwischen sogar der demkratischen Grundordnung gehen, wenn so etwas möglich ist.

Folgerichtig ist die AfD-Bundestagsfraktion deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, das seine Haltung heute öffentlich begründen wird. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren eine erste Entscheidung gefällt. Der Beschluss wird heute in schriftlicher Form veröffentlicht.«Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position», heißt es auf der Homepage des Bundestags. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es – wie nach der Wahl im September – zu keiner Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen.
An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. Üblicherweise benennen die Fraktionen für ihre jeweiligen Ausschüsse dann auch einfach den oder die Vorsitzende – nur bei Widerspruch wird gewählt. Dabei hatten die anderen Abgeordneten am 15. Dezember in allen drei Ausschüssen die AfD-Kandidaten durchfallen lassen.Die AfD macht geltend, dass ihr auf diese Weise eine gleichberechtigte Teilhabe verwehrt werde. Mit dem Eilantrag will die Fraktion erreichen, dass die von ihr nominierten Parlamentarier vorläufig als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden, bis ihre Klage in Karlsruhe abschließend geprüft ist. Diese richtet sich gegen den Bundestag, dessen Präsidium und die betroffenen Ausschüsse.Schon in der vorangegangen Wahlperiode hatte es Streit gegeben. Damals hatte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner zwar zunächst in geheimer Wahl die notwendige Mehrheit erhalten, um den Vorsitz im Rechtsausschuss zu übernehmen. Im November 2019 wurde er aber wieder abberufen – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags. Grund dafür waren allerdings mehrere Eklats, die Brandner ausgelöst hatte.

Auch hierzu läuft noch ein Verfahren in Karlsruhe. Einen Eilantrag der Fraktion auf Wiedereinsetzung Brandners hatten die Richter im Mai 2020 abgelehnt – unter anderem mit der Begründung, dass die AfD ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten selbst verringern könne. Sie hatten damals aber auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen verwiesen. Eine effektive Opposition dürfe nicht auf das Wohlwollen der Mehrheit angewiesen sein.

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Bildquelle:

  • Bundesverfassungsgericht: dpa

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.