von KLAUS KELLE
BERLIN – Die AfD ist, das kann man sachlich feststellen, eine Partei, die in der deutschen Öffentlichkeit umstritten ist. Das hat, wie Sie wissen, viele Gründe, nachvollziehbare aber auch völlig an den Haaren herbeigezogene. Doch das ist nicht entscheidend, denn in einem freien Land darf man umstritten sein. Der einzige Grund, einer Partei ihre demokratischen Rechte zu entziehen oder sie einzuschränken, wäre, wenn sie aktiv an der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeitet. Und das ist definitiv nicht der Fall, wenn man von kleinen Denkzirkeln in der thüringischen Provinz absieht. Im Gegenteil. Als es um die EU-Staatsschuldenkrise, um die ungeregelte Massenmigration oder die Corona-Maßnahmen ging, war die AfD die einzige Partei, die konsequent auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gepocht hat.
Also: Die AfD ist unbequem, was erst einmal gut ist, wenn alle anderen staatstragenden Parteien gleicher Meinung sind. Und die AfD ist umstritten, das ist erlaubt. Und dennoch wird die Partei mit unfairen Mitteln eingeschränkt und ihrer Rechte beraubt. Arroganz der Macht, nennt man das wohl.
Obwohl bis zu sechs Millionen Deutsche in freien und geheimen Wahlen der AfD ihre Stimmen anvertraut haben, veweigert man der zeitweise sogar größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag den ihr zustehenden Vizepräsidenten-Sitz im Präsidium des Deutschen Bundestages. Obwohl der AfD wie allen Parteien im Bundestag Ausschussvorsitzende zustehen, blockiert man die drei Positionen – einfach, weil man es kann. Und obwohl die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung einen rechtlichen Anspruch auf Förderung für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit hat, verweigert man ihr die Millionen aus dem Steuersäckel, die allen anderen Parteien im Hohen Haus üppigst überwiesen werden, auch den SED-Nachfolgern. Mir wurde erzählt von einem Gespräch auf dem Parlamentsflur, wo ein AfD-Abgeordneter mit einem Innenpolitiker der Union sprach und darauf hinwies, dass die Stiftung nun Geld bekommen müsse, da sie alle rechtlichen Voraussetzungen erfülle. Der CDU-Mann bestätigte das, und man wisse das auch, aber: „Ihr bekommt es trotzdem nicht. Ihr könnt ja vor Gericht ziehen…“
Demokratie geht anders, und genau diese Taschenspielertricks sorgen dafür, dass immer mehr Bürger auf Distanz zu diesem Staat und inzwischen sogar der demkratischen Grundordnung gehen, wenn so etwas möglich ist.
Auch hierzu läuft noch ein Verfahren in Karlsruhe. Einen Eilantrag der Fraktion auf Wiedereinsetzung Brandners hatten die Richter im Mai 2020 abgelehnt – unter anderem mit der Begründung, dass die AfD ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten selbst verringern könne. Sie hatten damals aber auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen verwiesen. Eine effektive Opposition dürfe nicht auf das Wohlwollen der Mehrheit angewiesen sein.
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Bildquelle:
- Bundesverfassungsgericht: dpa