SAARBRÜCKEN – Im Saarland müssen die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Bürgersofort gelockert werden. Das entachied heute das Landesverfassungsgericht. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ heißt es in der Urteilsbegründung. Danach sind zum Beispiel Familientreffen unter Einhaltung von angemessenen Abständen wieder möglich. Bereits vorher hatte die saarländische Landesregierung Pläne vorgestellt, die Ausgangsbeschränkungen ab dem 4. Mai zu lockern. Ausgelöst hatte das Verfahren ein Eilantrag eines saarländischen Bürgers, der eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, da er sich durch die Corona-Maßnahmen des Staates in seinen Freiheitsrechten beschränkt sieht.
Seit dem 21. März dürfen Saarländer aus einem triftigen Grund ihre Wohnungen verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland „geboten“ gewesen.
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