Facebook-Willkür und andere Schikanen: Wie versucht wird, nun auch Klaus Kelle mundtot zu machen

Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in sachen TheGermanZ gegen Facebook.

„Der juristische Kampf gegen Big Tech ist wie der Kampf gegen die organisierte Kriminalität.“
(Headline zur Titelstory in der „Washington Post“ am 1. August 2020)

BERLIN – Die Nachricht von Facebook heute Nachmittag an die Redaktion von TheGermanZ war lapidar:

„Du kannst derzeit keine Beiträge und Kommentare posten für 3 Tage“
– Facebook macht die Seite der Online-Tageszeitung TheGermanZ dicht eines imaginären „Verstoßes gegen die Geinmschaftsstandards“, was immer das auch sein soll. Vermutlich geht es um die von Facebook selbst auferlegten Zensur-Regeln, die der globale Netzwerk-Gigant allen aufdrückt, der im Spiel bleiben wollen.

Drei Tage keine Verbreitung von Artikeln auf Facebook – das ist für dieses kleine aber ambitionierte Medium ein schwerer Schlag, denn etwa die Hälfte der täglichen Zugriffe kommen über Facebook und Twitter auf unsere Seite. Und damit das richtig wirkt, sind auch Klaus Kelles private Profilseiten und Gruppen wie „Demokratie und Rechtsstaat verteidigen“ oder „6. Vollversammlung der wahren Schwarmintelligenz“ lahmgelegt. Wohlgemerkt, wir schreiben das Jahr 2021 im angeblich besten Deutschland aller Zeiten und nicht das Jahr 1989 kurz vor dem Untergang der DDR.

Erst vor Wochen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aufsehenerregenden Urteil Facebook verplichtet, Nutzer vor einer beabsichtigten Sperrung anzuhören. Nur einem Tag nach Verkündung des Urteils sperrte Facebook den TheGermanZ-Chefredakteur Klaus Kelle wegen eines Beitrages, der dem Netzwerk nicht passte – der aber alles andere als Fake News oder Hassrede war. Kelle (62) ist seit fast 40 Jahren ein angesehener Jounalist, der für große Medienkonzerne wie Springer, Holtzbrinck, Gruner & Jahr und der norwegischen Medienkonzern Schibsted (Oslo) in leitenden Funktionen erfolgreich gearbeitet hat. Niemand bezweifelt seine journalistische Kompetenz. Doch seit er sich aus dem Mainstream bewegt hat, um als Medienunternehmer unabhängigen Journalismus zu betreiben, kommen die Einschläge aus verschiedenen Richtungen näher.

Setzt sich Facebook dreist über das BGH-Urteil hinweg, teilt es nicht einmal mit, was konkret denn die verletzten Gemeinschaftsstandards sein sollen. Ein formeller Widerspruch mit Begründung scheiterte. Es kam eine automatisierte Antwort, dass der Einspruch derzeit nicht bearbeitet werde. TheGermanZ hat am Abend den renommierten Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in dieser Angelegenheit beauftragt. Und das ist pikant.

Vor wenigen Tagen gewann TheGermanZ bereits gegen Facebook

Gerade erst hatte unsere Tageszeitung gegen Facebook vor dem Landgericht Karlsruhe eine Unterlassungsverfügung durchgesetzt – ebenfalls mit dem Rechtsanwalt Steinhöfel – die Facebook untersagt, Einblendungen mit dem Text „Diese Seite teilt möglicherweise Inhalte, die gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen“ zu schalten. Konkret: Jeder Leser, der auf die Facebook-Seite von TheGermanZ ging, bekam unanfgefordert den Hinweis des Netzwerkes, dieser Seite skeptisch gegenüberzutreten. Es ist nicht bekannt, ob es solche Einblendungen auch bei Spiegel, Süddeutscher und ARD gab, wo solche Hinweise durchaus angemessen wären. Jedenfalls beschied die Vorsitzende Richterin, dass Facebook für den Fall weiterer Verstöße 250.000 Euro Ordnungsgeld oder zwei Jahre Ordnungshaft drohten.

Ein Sieg auf ganzer Linie für TheGermanZ und Steinhöfel – aber noch nicht rechtswirksam

Ob eine weitere Sperrung der Medienseiten von Klaus Kelle im Zusammenhang mit diesem Urteil steht, ist nicht belegbar. Aber es ist ein Mosaikstein in weiteren Behinderungen, zufällig natürlich.

Vom 1. bis 3. Oktober 2021 findet in Nordrhein-Westfalen die „6. Vollversammlung der wahren Schwarmintelligenz“ statt, das wichtigste Netzwerktreffen der Konservativen und Liberalen in Deutschland, zu der jedes Mal Hunderte Teilnehmer – darunter viele Abgeordnete – aus allen Teilen Deutschlands anreisen. Die Veranstaltung, zu der ebenfalls Klaus Kelle einlädt, ist nicht Mainstream-öffentlich, d. h. es wird hinter verschlossenen Türen die offene Diskussion unter Bürgerlichen gepflegt. Dieses Jahr sollte das Treffen in einer Kultureinrichtung in Mönchengladbach stattfinden. Kelle und der Vorsitzende des Vereins „Stiftung Schwarmintelligenz“, Dietrich Kantel, waren zum Abschlussgespräch vor zwei Wochen vor Ort, um Details wie die Speisen des abendlichen Dinners zu besprechen. Erstmals erfuhren die Betreiber der Location dabei die Rednerliste, auf der drei Redner stehen, die einen hohen Sicherheitsstatus haben und durch Personenschützer begleitet werden.

Am Morgen danach kam von den Betreibern eine lapidare Mail. In zwei knappen Sätzen wurde Kantel und Kelle beschieden, dass man die Räume für die Veranstaltung nicht bereitstellen werde. Punkt. Inzwischen gibt es neue Räumlichkeiten, in dieser Woche sollen die Verträge unterschrieben werden. Die Veranstaltung wird in Nordrhein-Westfalen zum gleichen Termin mit den gleichen Referenten stattfinden – nur eben nicht in Mönchengladbach. Kelle: „Und wenn wir mit Regenschirmen auf der Straße stehen, niemand wird verhindern, dass sich der bürgerliche Schwarm auch dieses Jahr trifft.“

Bildquelle:

  • Urteil_Landgericht_Facebook: thegermanz

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