BONN – Im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken hat das Bonner Landgericht den Bund zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt.
In den Prozessen geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Corona-Pandemie zwar bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründet wurde das mit mangelnder Qualität. Eine Sprecherin des Gerichts sagte nun am Montag, es habe bereits drei sogenannte Vorbehaltsurteile gegeben.
Bei einem Richterspruch geht es den Angaben nach um rund 15,4 Millionen Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro. Vorbehaltsurteile sind noch nicht das letzte Wort eines Gerichts, sie erfolgen nach der Sichtung von Urkunden. In einem zweiten Teil des Verfahrens – dem Nachverfahren – könnten noch Zeugen zu Wort kommen oder ein Sachverständiger könnte seine Sicht der Dinge einbringen. Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern, da die Verfahren noch liefen. Zuvor hatte der «Spiegel» über dieses Vorbehaltsurteil berichtet.
In einem anderen Verfahren sei zu einem Teil der Maskenmenge bereits entschieden worden, dass der Bund drei Millionen Euro zahlen soll, so die Gerichtssprecherin weiter. Zum anderen Teil der Maskenmenge läuft das Verfahren noch weiter. Außerdem wurden zwei Klagen abgewiesen – in diesen Auseinandersetzungen behielt der Bund also die Oberhand.
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- FFP2-Schutzmasken: dpa