Fragwürdige Hausdurchsuchung bei Björn Höcke: Hätte er die Aktion selbst abwenden können?

ARCHIV - Björn Höcke, Fraktionschef der AfD im Thüringer Landtag. Hätte er selbst die Hausdurchsuchung abwenden können? Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

MÜHLHAUSEN – Die Hausdurchsuchung beim Thüringischen AfD-Chef Björn Höcke vor einigen Tagen hat bundesweit für Aufsehen erregt. Auch viele Juristen bezweifeln, dass diese Aktion rechtlich in Ordnung war. Hat die Staatsanwaltschaft im rot-rot-grün Regierten Freistaat im Wahljahr eine politische Aktion gegen den rechten Flügelmann der Partei initiiert? Die Wochenzeitung Junge Freiheit (JF) ist der Sache auf dem Grund gegangen und hat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Mühlhausen und in der AfD-Fraktion nachgefragt. Das Ergebnis der Recherche legt den Verdacht nahe, dass Höcke die drohende Durchsuchung hätte einfach verhindern können. Ließ er das Verfahren bewusst laufen, um als „Opfer des Systems“ darzustehen?

Die Vorgeschichte: Höcke hatte Mitte 2020 auf seiner offiziellen Facebook-Seite ein Bild von der deutschen Kapitänin Carola Rackete mit der Zeile: „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert“ veröffentlicht. Im Text dazu schrieb er: „Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen – eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzwidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.“

Damit spielte der AfD-Politiker auf ihre Tätigkeit an Bord der „Sea-Watch 3“ an. 2019 fuhr Rackete ohne behördliche Erlaubnis in einen italienischen Hafen ein. An Bord befanden sich Dutzende Migranten. Drei Männer aus Guinea und Ägypten wurden ein Jahr später von einem Gericht in Messina wegen Folter, sexueller Gewalt, Menschenhandel und Mord zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin strafrechtliche Ermittlungen gegen Höcke ein.

„Vergangenes Jahr bekamen wir unter anderem, aber es gab auch weitere Anzeigeerstatter, einen Hinweis aus der Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention im Thüringer Innenministerium“, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. „Björn Höcke soll auf Facebook ein Foto von Carola Rakete gepostet und dazu etwas geschrieben haben. Der Vorwurf ist, dass Höcke damit alle Flüchtlinge als kriminell verunglimpft hat. Und das wäre der Tatbestand der Volksverhetzung.“

Nach den Anzeigen wurde ein Verfahren eingeleitet, und im Dezember 2020 hob der Landtag die Immunität des Abgeordneten Höcke auf. Der Pressesprecher weiter gegenüber der JF: „Dabei hatten wir im Vorfeld auch Herrn Höcke um Stellungnahme gebeten. Doch da kam nix. Hätte er gesagt ‘Jo, der Post ist von mir’ hätten wir weiter über Anwälte kommuniziert.“ Doch Höcke habe nicht reagiert. Ein einfacher Rückruf hätte die Hausdurchsuchung verhindert.

Und so marschierten Staatsschutz und LKA vor wenigen Tagen im Privathaus Höckes auf. Später schrieb der Politiker auf seinem Telegram-Kanal: „Dass die Hausdurchsuchung erst mehr als drei Monate später stattfinden sollte und dieser Vorgang unmittelbar in die Wahlkampfzeit fällt, mag man für einen Zufall halten.“

Die Staatsanwaltschaft dazu: „Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir natürlich gerne sofort durchsucht. Wir beauftragten das Landeskriminalamt mit der Vollstreckung, denn dort ist die Abteilung für Staatsschutzverfahren. Der erste Termin war der 1. April. Das ist allerdings der Geburtstag von Herrn Höcke und dieser Termin erschien uns unter diesen Umständen unziemlich. So verschoben sich die Termine – auch aus organisatorischen Gründen, es musste zum Beispiel eine IT-Kraft dabei sein und Herr Höcke sollte auch dabei sein.“

In Höckes Haus seien die Computer nicht beschlagnahmt worden. „Der Durchsuchungsbericht liegt mir zwar noch nicht vor“, sagte der Pressesprecher, „es wurden aber auch die elektronischen Geräte der Familienmitglieder angeschaut. Meines Wissens wurde jedoch nichts mitgenommen.“

Björn Höcke bestätigt über den Pressereferenten der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Klaus-Peter Kaschke, auf Nachfrage der Jungen Freiheit, dass er von der Staatsanwaltschaft angeschrieben worden sei: „Das war aber im vergangenen Jahr im Vorfeld der Aufhebung der Immunität. Dazu hat er sich nicht geäußert.“

Die Staatsanwaltschaft dazu: „Herrn Höcke wurde vor der Aufhebung der Immunität und ein weiteres Mal vor der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses die Möglichkeit der Stellungnahme seitens der Staatsanwaltschaft gegeben.“

Bildquelle:

  • Björn Höcke: dpa

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Jetzt spenden (per PayPal)

Jetzt abonnieren