LEIPZIG – Das rechtsextreme Magazin „Compact“, das im Sommer 2024 von der damaligen Bundesonnenministerin Nancy Faeser verboten wurde, darf weiter erscheinen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Morgen.
„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft seine Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit werde dabei jedoch nicht überschritten. Das gelte auch für die schrillen Verschwörungserzählungn und „geschichtsrevisionistischen Betrachtungen“, die ebenfalls unter den Schutz der Meinungsverbot fielen.
Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung im Eilverfahren vom vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt.
Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer wertete den juristischen Erfolg als doppelten Erfolg. „Auch die AfD wird davon profitieren“, sagte er nach der Verhandlung. „Wenn es unmöglich ist, Compact zu verbieten, ist es auch nicht möglich, die AfD zu verbieten, der ja dasselbe vorgeworfen wird wie uns.“
Das „Compact“-Magazin und die es tragende GmbH wird vom Verfassungsschutz als“gesichert rechtsextremistische Vereinigung“ eingstuft und nachrichtendienstlich beobachtet.
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