An anderer Stelle hatte Kuby vor der Gefahr eines Abgleitens der Gesellschaft in den Totalitarismus gewarnt. In sinnentstellender Weise hat Richter daraus ein angebliches Zitat Kubys fabriziert: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt.“
Deutschlandradio hatte nicht nur die rufschädigenden gefälschten Zitate übernommen, sondern mit dem Kommentar: „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie“, sogar die angebliche Authentizität der Fälschungen ungeprüft betont. In einem ersten Verfahren gegen die Schaubühne und den Autor und Regisseur Falk Richter wurden bereits der Schaubühne und Richter vom Kammergericht Berlin mit Urteil vom 19. Juli 2018 verboten, die „schwerwiegenden Schmähungen, für die es keine Grundlage gibt“ zu wiederholen und die manipulierten Zitate zu verbreiten.
Am 17. Dezember 2019 hat sich das Oberlandesgericht Hamburg dieser Beurteilung im Verfahren gegen Deutschlandradio angeschlossen und aufgrund der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung die Forderung von Frau Kuby nach einer Geldentschädigung für gerechtfertigt erachtet.
Gabriele Kuby wurde in beiden Verfahren von der Kanzleides Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel vertreten.
Dieser Text erschien gestern erstmals auf dem Portal kath.net.
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- Gabriele_Kuby: gabriele kuby