Zweifelhafte Linke-Professorin kommt nichts ans Berliner Verfassungsgericht

BERLIN – Die mögliche Wahl der für viele Abgeordnete ungeeigneten Linke-Politikerin Lena Kreck zur Richterin am Berliner Verfassungsgericht ist endgültig vom Tisch. Die Fraktionsvorsitzenden Carola Bluhm und Udo Wolf teilten mit, dass Kreck, die schon einmal im Abgeordnetenhaus durchgefallen war, für eine zweite Kandidatur nicht zur Verfügung stehen werde.

Die Linke, Dozentin an der Evangelischen Hochschule Berlin, war im vergangenen Oktober bei der geheimen Wahl im Berliner Abgeordnetenhaus überraschend gescheitert. Rote und Grüne sprachen damals von Skandal, weil möglicherweise CDU, FDP und AfD gemeinsam gegen Keck gestimmt hatten – sicherlich unabgesprochen. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sagte damals, es seien “reine Mutmaßungen, wer aus welchen Fraktion wie abgestimmt habe. Das war eine geheime Wahl und ich habe meinen Kollegen nicht in der Wahlkabine über die Schultern geschaut.” Ihm seien  Stimmen auchaus der Koalition bekannt, die gegen Keck gewesen seien.

Und das stimmt! So habe die Bewerberin ein  Studium der Sozialwissenschaften ebenso abgebrochen wie das Studium der unwissenschaftlichen sogenannten „Gender Studies“. Ihr zweites Staatsexamen hat sie erst vor wenig mehr als zwei Jahren abgelegt und ist seit Anfang Oktober 2019  Professorin an der Evangelischen Hochschule.

Bluhm und Wolf erklärten nun: “Aus Respekt vor dieser wichtigen demokratischen Institution werden wir uns einer solchen nicht verschließen.” Voraussetzung sei allerdings, dass die CDU-Fraktion glaubhaft zusichern könne, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Kandidatin oder einen neuen Kandidaten zu benennen.”

Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in der Hauptstadt. Seine neun Mitglieder werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils für sieben Jahre gewählt und arbeiten in der Funktion ehrenamtlich. Eine Verlängerung ihrer Amtszeit ist nicht möglich. Im Abgeordnetenhaus ist es normalerweise üblich, die von den Fraktionen vorgeschlagenen Kandidaten möglichst parteiübergreifend zu wählen, nachdem sie sich bei den Abgeordneten vorgestellt haben.

Bildquelle:

  • Berliner_Verfassungsgerichtshof_Saal: land berlin

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