von JOSEF KRAUS
MÜNCHEN/DACHAU – Das soll „Liberalitas Bavariae“ sein: Ein 14-jähriger Schüler nimmt am 10. Juli nicht an dem „Queer“-Workshop „Diversity@school“ eines Gymnasiums im Raum Dachau teil. Seine Eltern wollten das nicht. Veranlasst durch das Gymnasium, also den Schulleiter, hat das Landratsamt Dachau deswegen ein Bußgeldverfahren gegen den Schüler eingeleitet.
Ja, so etwas kommt heraus, wenn der „Freistaat“ nun ebenfalls aktivistisch auf „Queer“ macht.
Wir hatten hier am 20. Juni darüber berichtet, dass Bayern nun einen „Aktionsplan QUEER“ aufgelegt hat.
Apropos „Aktions“-Plan: Allein dieser Begriff verrät, worum es geht: Um queeren Aktionismus
Letzterer wird nun offenbar woke- und linientreu an bayerischen Schulen unter Einbindung aktivistischer Queer-Gruppen betrieben. Das hier betreffende Gymnasium, die Schulleitung und das Kollegium sahen sich offenbar nicht in der Lage, das Thema „Queer“ selbst unterrichtlich und lehrplangemäß zu behandeln. Nein, es musste ein queerer Lobbyverein in die Schule geholt werden. Welch Armutszeugnis! Oder etwa eine Gefälligkeitsaktion gegenüber einer Landesregierung, die nun – eingefädelt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) – auf den Zug „wokeness“, „queerness“, „diversity“ aufgesprungen ist?
Wie das Portal APOLLO NEWS berichtet, ging es beim Workshop offenbar unter anderem zumindest indirekt um „trans“. Es traten dort zwei „queere“ Menschen auf. Eine der beiden „queeren“ Personen habe laut Eltern, deren Kinder am Kurs teilnahmen, einen Bart und ein weibliches Erscheinungsbild gleichzeitig gehabt.
Zurück zu den mutigen Eltern des 14-Jährigen
Vom Oberstudiendirektor und von dem für den Workshop zuständigen Oberstudienrat wollten sie vorab einige Fragen beantwortet haben. Auch wollten die Eltern vorab Einblick in die beim Workshop verwendeten Materialien und Methoden haben. Weiter fragten sie nach der rechtlichen Grundlage, nach der der Verein „diversity München“ als externer Partner ausgewählt wurde. Immerhin firmiert dieser von der Stadt München und mit Spenden finanzierte Verein frontal für weitreichende politische Forderungen.
Der Verein fordert unter anderem (Auswahl):
- den Diskriminierungsschutz im Grundgesetz um die sexuelle und geschlechtliche Identität zu erweitern
- das Abstammungsrecht umfassend zu modernisieren und dabei insbesondere die Eintragung zweier „Eltern(teile)“ in der Geburtsurkunde, anstatt von „Mutter“ und „Vater“, zu ermöglichen
- Mehrelternschaft zu erlauben
- Die Meldung von früheren Vornamen und Geschlechtseinträgen bei An- und Abmeldungen und Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) nicht mehr an das Landeskriminalamt zu übermitteln
- das Genderverbot in allen bayerischen staatlichen Einrichtungen abzuschaffen
- einen unbeschränkten, selbstbestimmten und kostenlosen Zugang zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, insb. Hormonersatztherapie und geschlechtsangleichende Operationen für alle trans*, nicht-binären und inter* Personen sicherzustellen
- eine Kostenübernahme von Maßnahmen für Kinderwünsche bei gleichgeschlechtlichen Paaren durch die Krankenkassen
- die Einrichtung geschlechtsneutraler Toiletten an jeder Schule.
- das Respektieren von selbstgewählten Namen, Pronomen und Geschlecht bei Schüler*innen
- die Anpassung von selbstgewähltem Namen und Geschlechtseintrag in schulischen Dokumenten, wie zum Beispiel Klassenlisten oder Zeugnissen.
Ob sich der Herr Oberstudiendirektor und der Herr Oberstudienrat diesen ideologischen Hintergrund der externen „Experten“ vergegenwärtigt haben, ehe sie ihre 8. Klassen diesen Aktivisten aussetzten? Und ob sie sich nicht vielleicht doch Sorgen gemacht haben, dass im Workshop direkt oder subkutan Indoktrination stattfinden könnte?
Die Fragen der Eltern des 14-Jährigen wurden jedenfalls unzureichend beantwortet. Die Eltern reichten deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Zudem kündigten sie an, juristisch gegen eine mögliche Geldstrafe vorzugehen.
Die Chancen der Eltern, damit Erfolg zu haben, dürften nicht schlecht sein, denn sie können sich auf die „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ vom 15. Dezember 2016 berufen.
- Mit Blick auf die vom Queer-Verein in der Schule eingesetzten Materialien gilt dort: „Kein Medium darf ohne vorherige vollständige Sichtung durch die Lehrkraft und ohne Abgleich mit den Intentionen der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung im Unterricht eingesetzt werden.“
- Außerdem gilt: „Besondere Klassenelternversammlungen zur Familien- und Sexualerziehung werden für die Eingangsklassen an der Grundschule, der Mittelschule, der Förderschule, der Realschule, der Wirtschaftsschule und dem Gymnasium einberufen, soweit der Elternbeirat dies wünscht. In den Jahrgangsstufen 7 bis 13 kann die Information der Eltern entweder im Rahmen von Klassenelternversammlungen oder durch Elternbrief erfolgen.“
Es deutet einiges darauf hin, dass diese Grundsätze hier nicht beachtet wurden.
Darüber hinaus kann man nur hoffen, dass viel andere Eltern dem couragierten Vorbild der Eltern des 14-Jährigen folgen.
Bildquelle:
- LGBT_Queer: adobe.stock/chinapong
