Millionen lagen auf dem Tisch – dennoch wollten die Berliner Zahnärzte ihr Geld nicht zurück

Von wegen wertlos: die Beteiligung des VZB in den Niederlanden war nachgewiesen höchst werthaltig.

von KLAUS KELLE

AMSTERDAM/BERLIN – Die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit versenkten Investments aus den Geldtöpfen des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin-Brandenburg (VZB) reißen nicht ab. Bei unserer Recherche um einen Prozess vergangene Woche im Amsterdamer Justizpalast („Ondernemingskamer“) ging es um die Frage, ob die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. (GMHH B.V.) wirklich ein Problemfall des Versorgungswerks der Zahnärztekammer war oder ob ein tatsächlich werthaltiges Investment eventuell durch die neue VZB-Führung, ihre Berater und ihre Prozessstrategie in die Schieflage gebracht wurde.

Uns liegen interne Unterlagen vor, nach denen es tatsächlich Investoreninteresse, Rückkaufangebote und Hinweise auf eine deutlich höhere Werthaltigkeit gegeben hat, als es die spätere öffentliche Erzählung vom angeblichen Totalverlust nahelegte. Durch das Vorgehen des Gerichts in Amsterdam, das offiziell dem Schutz der Gesellschaft dienen will, könnten möglicherweise tatsächlich enorme finanzielle Schäden entstanden sein.

Im Zentrum der Erzählung vom Totalverlust, der bei diesem Millioneninvestment für das VZB entstanden sein soll, stehen ein Prof. Dr. Holger Wassermann und seine CFRV GmbH (Center for Financial Reporting und Valuation). 

Das Unternehmen wurde 2006 von Hochschullehrern gegründet, Prof. Dr. Wassermann ist seither einer der geschäftsführenden Gesellschafter. Und er wird öffentlich als Lehrkraft an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) geführt. Wassermann ist zweifellos ein Mann mit akademischer Position. Und trotzdem muss die Frage erlaubt sein, ob seine wirtschaftliche Bewertung des VZB-Investments der Hotel-Holding tragfähig ist. Das zweifeln manche an.

Eine private Hochschule ist kein Gerichtssiegel. Und ein Gutachten wird nicht dadurch belastbar, dass auf dem Deckblatt ein akademischer Titel steht – schon gar nicht, wenn dieser Titel im konkreten Zusammenhang vor allem als Autoritätsverstärker wirkt.

Wassermanns CFRV ist ausdrücklich im Bereich Rechnungslegung und Bewertung tätig. Das ist etwas anderes, und es ist nicht nebensächlich.

Denn in der öffentlichen Wahrnehmung macht es einen Unterschied, ob ein milliardenschwerer Wertansatz durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfung testiert wird oder ob eine Beratungs- und Bewertungsgesellschaft eine Einschätzung liefert, deren Methodik zumindest hinterfragt werden müsste.

Fleesensee, HanseGarnelen – ein gefährliches Muster 

GMHH B.V. ist nicht der einzige Fall, bei dem sich die Frage stellt, ob die neue VZB-Führung Werte gerettet oder Chancen zerstört hat. Die Tageszeitung WELT berichtete auch über das Investment Schloss Fleesensee: Ein möglicher Investor habe 159 Millionen Euro bieten wollen, doch nach dem Führungswechsel unter Thomas Schieritz sei der Deal abgesagt worden – nach Darstellung der vorliegenden Unterlagen von ihm persönlich.

Auch beim Unternehmen „HanseGarnelen“ wirkt die Geschichte wie ein Lehrstück: Das VZB drehte wegen der Verlusterzählung den Geldhahn zu, die Firma glitt in der Folge in die Insolvenz, wurde von neuen Investoren übernommen und schreibt heute Gewinne.

Das Muster ist gefährlich einfach: Erst wird ein Wert als problematisch beschrieben. Dann wird eine zugesagte Finanzierung gestoppt. So kommt tatsächlich eine Krise. Und man argumentiert dann: Seht her, wir hatten recht!

Tatsächlich kann man aber auch genau so Verluste erst selbst erzeugen.

Interessant ist dabei, dass das VZB im aktuellen Fall GMHH B.V. nach Angaben der Unternehmensführung neben der ursprünglichen Kapitaleinlage nie wieder Geld in die Firma einlegen musste. Warum also wurde diese Gesellschaft vor Gericht überhaupt zum Problem erklärt?

Die Firma war kein Problemfall 

Prof. Dr. Wassermann selbst hatte im Rahmen seiner Bewertung einen Creditreform-Auszug der Gesellschaft gezogen, der unserer Redaktion ebenfalls vorliegt. Der weist auf „zufriedenstellende Bonität“, pünktliches Zahlungsverhalten und keine öffentlichen Negativmerkmale hin.  

Das beweist nicht automatisch einen bestimmten Unternehmenswert.

Aber es beweist etwas anderes: GMHH B.V. war keineswegs die wirtschaftliche Leiche, als die sie von Prof. Dr. Wassermann bewertet wurde.

Auch nach Aussage von Mitgliedern der ehemaligen Führungsspitze des VZB musste das Versorgungswerk nach seiner ursprünglichen Einlage nie wieder auch nur einen Euro nachschießen.

Die Gesellschaft sei voll im Businessplan gewesen, der 2023 gemeinsam mit der damaligen VZB-Führung beschlossen wurde. In diesem Businessplan spielten gerade auch Managementthemen rund um VZB-eigenes Hoteleigentum eine große Rolle. Diese Umsätze seien vom VZB nie geliefert worden – und trotzdem sei das Unternehmen im Plan gewesen.

GMHH B.V. war nicht das Problem. GMHH B.V. wurde bewusst zum Problem gemacht  

Es muss wohl zunächst ein schlauer Schachzug der VZB-Anwälte gewesen sein, das Verfahren vor der Kammer in Amsterdam zu initiieren. Die Aufgabe des niederländischen Enquête-Verfahrens soll dem Schutz der Gesellschaft dienen. So jedenfalls der Grundgedanke des Gesetzgebers.

Doch die Gesellschaft war anscheinend operativ vollkommen intakt; es habe keine offenen, unbeantworteten Kapitalanforderungen an das VZB gegeben. Stattdessen sei die Gesellschaft erst durch das Verfahren faktisch in Beschlag genommen und geschädigt worden.

Genau das ist der Punkt 

Wenn ein Verfahren, das angeblich Minderheiten schützen soll, den Geschäftsbetrieb vollständig blockiert, die gesamte Geschäftsführung suspendiert, Finanzierungen gefährdet oder fällig stellt, Interimsverwaltungskosten auslöst, Rückkaufangebote verhindert, Investoren abschreckt, sogar dazu beiträgt, dass Bankkonten geschlossen werden, und eine werthaltige Beteiligung öffentlich auf null drückt, dann schützt dieses Verfahren ein Unternehmen nicht. Dann zerstört es selbiges.

Das Versorgungswerk der rund 11.000 Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen (VZB) ist vor das Gericht in Amsterdam gezogen, um der angeblichen Verletzung von Rechten des Minderheitsgesellschafters VZB entgegenzutreten. Das VZB hat verspätete Abschlüsse thematisiert, obwohl es über die Verzögerung informiert worden war, seinerzeit auch einverstanden war und die Abschlüsse dann zur ersten Anhörung vorlagen. Das VZB hat Sachwerteinlagen infrage gestellt, denen die alte Führung in notariellen Vorgängen zugestimmt hatte. Das VZB hat eine Null-Erzählung gestützt, obwohl Rückkaufangebote und Investoreninteresse im Raum standen.

Das führt zwingend zu der Frage: Warum das alles?  

Offensichtlich ging es nicht nur um Aufklärung. Es ging um Druck! Genau das legt jedenfalls eine E-Mail vom VZB-Rechtsanwalt Dr. Kinzl nahe, die uns vorliegt. Darin wird klar gesagt, um was es geht: „Den Einigungs- und Vergleichsdruck auf Ihren Mandanten möchten wir aufrechterhalten.“ 

Ein Gerichtsformat mit enormer Machtfülle 

Dass die Kammer in Amsterdam der Beschwerde einer deutschen Pensionskasse nachgehen würde, war erwartbar. In den Niederlanden investieren neben deutschen Direktinvestitionen von rund 267 Milliarden Euro auch deutsche Pensionskassen jedes Jahr Milliardenbeträge. Dieses Kapital ist für den Finanz- und Wirtschaftsstandort von erheblicher Bedeutung.

Umso problematischer wäre es, wenn der Eindruck entstünde, dass das Umfeld in Amsterdam für diese Beklagten von Beginn an nicht neutral, sondern sogar feindlich geprägt war.

Das zeigt sich auch im Beschluss des Gerichts vom 16. Juli.

Dieser Beschluss mit einem Austausch des gesamten bisherigen Managements wirkte wie der Todesstoß für das Investment: Kontrollverlust, fällig werdende Finanzierungen, Vertrauensverlust, Abgang von Führungspersonal, blockierte Transaktionen, ein obsolet gewordener Businessplan und Banken, die Geschäftsverbindungen aufkündigen. Wer in der Unternehmens- und Hotelbranche arbeitet, weiß: So etwas ist kein Nebeneffekt. So etwas kann ein erfolgreiches Unternehmen zerstören.

Bei der Verhandlung vergangene Woche in Amsterdam (1. Oktober) waren wir nicht die einzigen Pressevertreter. Dieses Verfahren erregt zurecht Aufmerksamkeit.

Auf jeden Fall bei Juristen, die sich fragen: Was ist das eigentlich für ein Gerichtsformat?  

Wer versteht, welche Machtfülle die „Ondernemingskamer“ tatsächlich besitzt und wie gering die Abwehrmöglichkeiten der Betroffenen praktisch sein können, muss sich ernsthaft fragen, ob die Niederlande unter solchen Bedingungen für internationale Gesellschaftsstrukturen ein kalkulierbarer Standort sind.

Es ist schwer zu glauben, dass ein solches Gerichtsformat spannungsfrei mit europäischer Rechtsprechung und grundlegenden rechtsstaatlichen Garantien zusammenpasst. Bei Licht betrachtet drängt sich die Frage auf, ob hier nicht sogar fundamentale Schutzrechte berührt werden.

Eine Interimsdirektorin und die 10.000-Euro-Keule 

Der neuerliche Antrag in Amsterdam richtete sich gegen die vorherige Geschäftsleitung. Antragstellerin war Ilona van de Klundert, Rechtsanwältin von Winston Taylor Benelux. Ihr Spezialgebiet liegt im Bereich Insolvenzverwaltung.

Schon daraus ergibt sich die Frage: Ist das wirklich die passende Besetzung für die Interimsverwaltung einer angeblich zu rettenden Hotelgesellschaft?

Im Nachgang könnten ihre insolvenzrechtlichen Erfahrungen allerdings tatsächlich zum Tragen kommen – jedenfalls, wenn man den Ausführungen folgt, die vor Gericht zu hören waren.

Der Antrag von Frau van de Klundert sah nämlich vor, das frühere Management mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Tag bis zu einer Million Euro zu belegen. Begründung: Notwendige Unterlagen seien angeblich nicht zur Verfügung gestellt worden. Mit diesem Antrag konnte sich die Interimsdirektorin zumindest vergangene Woche nicht durchsetzen.

Auch ein Zusatzantrag passt ins Bild. Es ging wieder um Unterlagen, Zugangsdaten und horrende Zwangsgelder gegen die damaligen Direktoren persönlich. Nach den Verfahrensunterlagen verlangte der Zusatzantrag vom 10. September 2026 vollständige Dokumenten- und Zugangsdatenherausgabe mit genau dieser Zwangsgeldandrohung – 10.000 bis zu einer Million Euro.

Doch auch hier sprechen technische Spuren eine andere Sprache 

Nach einer forensischen Auswertung der Aktivitätslogs lud der Anwalt der Interimsdirektorin bereits am 7. August 2026 den kompletten Datenraum herunter: 23 Ordner-Bulk-Downloads, Finance, HR und Legal vollständig – mehrere hundert Dokumente. Drei Tage später erhob er dennoch den Vorwurf, die B.V. behindere bewusst die Aufarbeitung der Angelegenheit und ihre Interimsgeschäftsführung. Wie passt das zusammen?

Die Interimsdirektorin selbst soll seit dem 4. September Zugang gehabt, aber vor Antragstellung keinen einzigen Ordner inhaltlich geöffnet haben. Die erste echte Sichtung sei erst am 11. September erfolgt, ein Tag nach Antragstellung.

Erst herunterladen. Dann Behinderung behaupten. Erst Zugang haben. Dann fehlenden Zugang zum Problem machen. Und daraus dann Zwangsgelder bauen.

Wenn das stimmt, dann ist das kein kleines Missverständnis. Dann ist es ein Glaubwürdigkeitsproblem!

Wer finanziert eigentlich diese Verwalterin? 

Frau van de Klundert erklärte im Verlauf der Verhandlung, sie habe zur Vergütung ihrer Tätigkeit auf ein Darlehen zurückgreifen müssen, das der Gesellschaft gewährt worden sei. Eine Tätigkeit wohlgemerkt, die zumindest die ehemaligen Hauptgesellschafter nie hätten in Anspruch nehmen wollen.

Unsere Anfrage beim neuen Hauptgesellschafter dazu: hat er der B.V. ein Darlehen gewährt? Die Antwort: Nein.

Allerdings habe man Frau van de Klundert ein Angebot unterbreitet, unter bestimmten Bedingungen die Finanzierung der B.V. vollständig zu übernehmen.

Auch bei Kingstone Capital, dem früheren Gesellschafter, fragten wir nach einem möglichen Darlehen. Dort dementierte man das vehement. Man sei kein Gesellschafter mehr und habe kein wirtschaftlich begründetes Interesse mehr abgesehen davon, den entstandenen Schaden einzuklagen.

Damit kämen zunächst noch das VZB oder Goltstein, die Investmentgesellschaft von Jörg Lindner, als Geldgeber infrage.

Dort haben wir nicht nachgefragt. Denn Lindner musste laut WELT mit seiner „12.18-Gruppe“ Insolvenz anmelden. Der Schaden für die Versicherten des VZB könnte hier weit über 100 Millionen Euro hinausreichen. Hinzu kommt: Die Anteile, die Lindner an der B.V. hält, sind laut der Wassermanschen Liste vollständig an das VZB verpfändet. Ein aktives Interesse an einer solchen Finanzierung dürfte wohl ausgeschlossen sein.

Blieben nach dieser Einschätzung das Gericht selbst oder das VZB als Geldgeber 

Sollte das VZB der B.V. tatsächlich ein unbesichertes Darlehen gewährt haben – nicht zur Rettung der Gesellschaft, sondern zur Finanzierung einer Untersuchung -, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen die eigene Satzung und die eigenen Ansprüche.

Bildquelle:

  • Geld_Euro_2: pixabay

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.