von BURKHARD VON GRAFENSTEIN
Wenn man das Buch „Meinungsfreiheit“ von Ronen Steinke rezensiert, merkt man schnell die „Schere im Kopf“, denn das Thematisieren der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit, wie Steinke sie beklagt, könnte bereits selbst „soziale Kosten“ mit sich bringen: Ablehnung der Rezension durch Redaktionen, Canceln der Zusammenarbeit, Shitstorm unter dem Artikel. Denn das Thema schneidet Tabus an, ist heikel und wird auch unseriös instrumentalisiert.
Steinke ist nun aber Journalist einer renommierten Tageszeitung und überdies Jurist. Dies merkt man auch schon am Anfang seines Buches an seiner Argumentation und Betrachtungsweise, denn die von Sozialwissenschaftlern beklagten Kosten der Meinungsfreiheit sind für ihn schlicht im Regelfall ebenfalls zulässiger Gebrauch der Meinungsfreiheit. Jeder, der eine Meinung äußert, muss Kritik und Widerspruch ertragen, damit leben, negativ eingeordnet, ausgepfiffen, ausgebuht und sogar mit Boykott bedroht zu werden, stellt Steinke seine Sichtweise vor. Es geht ihm vorwiegend darum, wie „Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken“, nicht die Gesellschaft (Ausnahme ist etwa die von Steinke thematisierte Cancel Culture an Universitäten). Damit rückt die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegen den Staat in den Mittelpunkt der Betrachtung. Trotz dieser klassischen rechtlichen Perspektive ist der Befund, den Steinke erhebt, immer noch alarmierend genug.
In Deutschland ist die Meinungsfreiheit noch nie so großgeschrieben worden wie etwa in den USA, stellt Steinke richtig fest, seit etwa zehn Jahren werde sie jedoch hierzulande immer noch weiter eingeschränkt. Neue Strafparagrafen wie der §188 wurden geschaffen, der besonders Politiker bei Beleidigung und Verleumdung schützen soll, bestehende Paragrafen wie der Volksverhetzungsparagraf wurden ausgebaut. Dabei tauchen noch immer neue Ideen für Straftatbestände in der politischen Debatte auf, vor allem die von Steinke kritisch hinterfragte Vorstellung, in einer Demokratie müssten alle von gleichen Fakten ausgehen. In Osteuropa finden die deutschen „Wahrheitsgesetze“, die „eine bestimmte Art des Sprechens über Geschichte verbieten“, eifrige Nachahmer. Aber nicht nur die Gesetzeslage wurde verschärft, auch die Auslegung der Gesetze und die Rechtsprechung wurden strenger, lange vergessene Strafgesetze wie der Blasphemieparagraf werden mittlerweile wieder aus der Mottenkiste geholt, stellt Steinke fest.
Die Zahl der Ermittlungsverfahren der Polizei wegen Äußerungsdelikten hat sich vervielfacht. Razzien und Hausdurchsuchungen, die einen besonders schweren Grundrechtseingriff darstellen, seien in diesem Zusammenhang zum Alltag geworden, referiert Steinke. Dies sorgte zwar für Bestürzung in der internationalen Presse, in Deutschland scheint daran aber schon Gewöhnung eingetreten, stellt Steinke in den Raum. Wir hätten in Deutschland ein „Problem mit der Meinungsfreiheit“, obwohl diese doch das wichtigste aller politischen Grundrechte und basal für die Demokratie sei. Steinke ist der Meinung, die „offene Gesellschaft“ müsse die deutsche Strafjustiz jetzt „zurückpfeifen“. „Gerade in volatilen Zeiten“ brauche es „eher mehr Debatte, nicht weniger“. Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn eine künftige rechtsautoritäre Regierung das deutsche Strafrecht in die Hände bekäme, warnt Steinke.
Durchaus unterhaltsam und witzig machen die an sich traurige Materie kleine Rechtsratespiele, die Steinke an den Anfang seiner Kapitel setzt. Damit stürzt er sich auch in aktuelle Debatten um Israel oder den Ukrainekrieg und das Echo, das sie in Deutschland erzeugen. Er referiert kurz einzelne Fälle und lässt den Leser raten, ob hier Polizei und Justiz eingegriffen haben oder nicht. Durfte man etwa Annalena Baerbock als „dümmste Außenministerin der Welt“ oder zwei Polizisten als „Flitzpiepen“ bezeichnen? Dabei zeigt Steinke auf, dass im Einzelfall die Rechtsprechung höchst uneinheitlich und das Verhalten der Polizei unberechenbar ist, zumal es an politischer Neutralität im Vorgehen fehlt. Die Bestrafung von Nazivergleichen hängt etwa ganz davon ab, gegen wen sie sich richten. Die Folge: Rechtsunsicherheit. Der Bürger weiß nicht mehr, was er äußern darf und was nicht. Eine der Negativkonsequenzen, wenn man der Justiz immer mehr Macht in der Lenkung politischer Debatten zuweist, macht Steinkes Buch klar.
Etwas schwach ist Steinkes Werk in der Untersuchung der Ursachen, warum es jenseits der Änderung der Rechtslage und des Polizei- und Justizverhaltens zu einer so starken Häufung von Ermittlungsverfahren wegen Äußerungen kommen könnte, und was die autoritäre Wende von Deutschlands Politik und Justiz eigentlich antreibt. Kurz erwähnt wird die Verlagerung von Diskussionen ins Internet, wo sie leichter dokumentiert und eben auch verfolgt werden können als frühere Stammtischgespräche. Steinkes Hinweis auf die „volatilen Zeiten“ bemerkt immerhin, dass die politischen Verhältnisse sowohl auf internationaler als auch auf innerdeutscher Ebene gerade sehr konfliktreich sind.
Steinkes Buch ist ein klares Plädoyer, der Meinungsfreiheit in Deutschland wieder mehr Luft zu lassen. Es bietet dabei einen guten Einstieg in eine Thematik, die sicher noch viel umfangreicher erörtert und facettenreicher betrachtet werden könnte. Leider kann Steinke keine Strategie liefern, wie man politisch die Einschränkungen der Meinungsfreiheit wieder zurückdrängen könnte. Eine im besten Sinne liberale Argumentationshilfe pro Meinungsfreiheit liefert er allemal.
Literaturhinweis:
Ronen Steinke: Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen. Berlin: Piper, 2026. 304 S., 24 Euro.
Bildquelle:
- Zeitungsdruck: adobe.stock/westend61
