ROSTOCK – Die Rostocker Bürgerschaft hat das für den 22. August geplante Konzert des Popsänders Xavier Naidoo in der Stadthalle verboten.Die Mehrheit folgte einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Linken, Grünen und SPD. Darin wird die angebliche Nähe des Künstlers zu Reichsbürgern und Q-Anon-Bewegung als Begründung genannt. Außerdem schüre Naidoo rassistische Ressentiments. Schon im Juni vergangenen Jahres wurde über ein Auftrittsverbot diskutiert. Damals gab es dafür noch keine Mehrheit.
Seitens der Rostocker Stadtverwaltung gab und gibt es erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung. Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet. Bei der Vermietung der Einrichtungen dürfte Veranstalter oder Künstler nicht ausgeschlossen werden, weil die Stadt deren religiöse oder politische Ansichten nicht teile. Außerdem müsse von einem erheblichen Imageverlust für die Stadt ausgegangen werden.
Naidoo musste im vergangenen Jahr seinen Platz in der Jury der RTl-Show „Deutschland sucht den Superstar“ räumen, wegen seiner angeblich rassitischen Einstellung. Zuvor hatte er im Messenger-Dienst „Telegram“ ein Video veröffentlicht, in dem er sich singend zu Missständen in Deutschland äußerte.
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