von KLAUS KELLE
NEW YORK/PADERBORN – In den Millionenstreit zwischen dem US-Unternehmen Beep Inc. und zwei Tochtergesellschaften der deutschen Benteler AG kommt Bewegung. Wichtig dabei ist, dass nicht die Muttergesellschaft Benteler International AG Beklagte ist, sondern zwei Konzenrngesellschaften: die Benteler Trading International AG (BTI) mit Sitz in Zug (Schweiz), die für das Management und die Finanzierung des Vertriebs der Holon-Shuttles zuständig ist. Und die CAB Holding GmbH mit Sitz in Liechtenstein, die persönliche Holding-Gesellschaft von Casper Benteler, über die er die Übernahme der gesamten Benteler-Gruppe eingeleitet hat und die im Vertrag als Garantiegeberin eingesetzt wurde.
In dem Verfahren, über das
wir bereits berichtet haben, vor dem
U.S. District Court for the Southern District of New York gab es jetzt eine vielleicht entscheidende Wendung. Bundesrichter John G. Koeltl entschied nämlich, den Antrag der Benteler-Seite, die Klage abzuweisen (
Motion to Dismiss), komplett zurückgewiesen.
Benteler hatte argumentiert, dass das US-Gericht nicht zuständig sei und formale Mängel bei der Zustellung vorlägen. Richter Koeltl sah dies anders: Die Klage ist zulässig, die Vorwürfe sind substanziell genug, und das Verfahren wird nun unaufhaltsam in die nächste Phase eintreten – die sogenannte Discovery (Beweiserhebungsphase).
Der Kläger, die Beep Inc. ist ein Spezialist für autonome Mobilität. Sie hatten im September 2025 eine Schadensersatzklage mehr als 30 Millionen US-Dollar gegen die Benteler-Firmen eingereicht. Beep hatte diese 30 Millionen Dollar einst als Vorauszahlung geleistet. Das Geld war damals dafür vorgesehen, die Entwicklung und den Bau des autonomen Shuttles „Holon Mover“ voranzutreiben und ein gemeinsames Produktionswerk in den USA aufzubauen.
Doch Beep behauptet, statt in die Technologie zu investieren, sei das Geld systematisch umgeleitet worden. Im Fokus steht dabei Casper Benteler, ein Erbe des traditionsreichen Paderborner Familienkonzerns. Er habe die Millionen als eine Art „zinsloses Privatdarlehen“ verwendet mit dem Ziel, die Auszahlung von Familienmitgliedern (seiner Schwester und Cousins), um so die alleinige Macht und Kontrolle über die Benteler-Gruppe zu erlangen.
Die Vorwürfe der Amerikaner wiegen schwer
Neben Veruntreuung wirft Beep der Benteler-Gruppe schweren Vertragsbruch vor. Beep hatte sich vertraglich exklusive Rechte für den Betrieb und Vertrieb der Holon-Shuttles gesichert. Während Beep im Glauben gelassen wurde, man arbeite exklusiv zusammen, soll Benteler hinter dem Rücken des US-Partners geheime Verhandlungen mit dem Fahrdienst-Riesen Lyft geführt und Vereinbarungen getroffen haben. Für Beep bedeutete dies den fundamentalen Bruch der Geschäftsgrundlage.
Die Anwälte beider Seiten müssen nun die Depositions (strukturierte Zeugenbefragungen unter Eid) organisieren. Diese werden in New York und London stattfinden. Für Benteler steht bei diesem Prozess nicht nur viel Geld, sondern auch der Ruf auf dem US-Markt für autonome Fahrzeuge auf dem Spiel.
Bildquelle:
- Bentele-Shuttle: benteler group