Bundestag beschließt höhere Strafen für Wohnungseinbruch

Mindest ein Jahr Haftstrafe sollen Einbrecher für das Eindringen in eine Privatwohnung in Zukunft bekommen. Das hat der Bundestag beschlossen. Foto: Silas Stein

Bislang sind hier Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen – und in «minder schweren Fällen» drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es hier künftig nicht mehr geben.

Einbrüche in Privatwohnungen sollen außerdem mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen – bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch vorgesehen.

Allerdings ist unklar, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht. Eigentlich wären Telekommunikationsanbieter ab dem 1. Juli verpflichtet gewesen, diese Daten zu speichern. Wegen offener Gerichtsverfahren dazu hatte die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht aber vorläufig ausgesetzt. (dpa)

Bildquelle:

  • Wohnungseinbruch: dpa

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