Das Eine sagen, das Andere tun: Die demonstrative Transparenz beim Versorgungswerk der Zahnärzte ist fragwürdig

Vor Gericht und auf hoher See ist jeder in Gottes Hand.

von KLAUS KELLE

BERLIN/AMSTERDAM – Es gibt Sätze, die man mal gehört hat, und die einem nicht mehr aus dem Kopf verschwinden. So ein Satz beschreibt zum Beispiel Menschen oder Institutionen, die „das Eine sagen, aber das Andere tun“.

Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB), über deren Finanzskandal wir seit Monaten ausführlich und belegt mit vielen internen Fakten berichten, zum Beispiel. Man könnte das Eine sagen und das Andere tun auch auf die Vorgänge in dieser Einrichtung anwenden, die immerhin die Altersversorgung von 11.000 Zahnärzten in Berlin, Brandenburg und Bremen sicherstellen soll und in die genau diese Zahnärzte regelmäßig hohe Summen als Vorsorge einzahlen.

Seit bekannt wurde, dass angeblich 1,2 Milliarden Euro durch Fehlinvestitionen verbrannt sein sollen, spricht man beim VZB gern und häufig von „Transparenz“.

Wenn es dann aber mal konkret wird, zögert man

So argumentiert man zum Beispiel mit Angaben aus dem 2024er VZB-Jahresabschluss, der allerdings bisher nicht testiert wurde. Und während man von Aufklärung spricht und Unterlagen nur zögerlich herausgibt, steht aktuell die Frage im Raum, ob das Versorgungswerk selbst ein ungesichertes Darlehen an die niederländische Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. (GMHHBV) ausgereicht hat, um die Tätigkeit der vom Gericht eingesetzten Interimsdirektorin zu finanzieren.

Um was geht es eigentlich?

Beim VZB geht es nicht um irgendeinen kleinen Vereinsstreit. Es geht um die Altersversorgung von ca. 11.000 Zahnärzten, denen seit etwa eineinhalb Jahren die große Geschichte von bis zu 1,2 Milliarden Euro Verlusten erzählt wird. Und tatsächlich haben einige einflussreiche Medien diese Erzählung wohl ungeprüft aufgenommen und verbreiten sie seitdem weiter.

Die neue Führung des Versorgungswerks unter Thomas Schieritz präsentiert sich als Aufklärertruppe: Anwälte, Forensiker, Gutachter, Berater, Klagen, Amsterdam. Doch je mehr Dokumente bekannt werden, desto drängender stellt sich die Frage: Wird hier wirklich Vermögen gerettet oder wird versucht, mit immer neuen Verfahren und Gutachten für üppige Kosten eine Erzählung verteidigt, die nun selbst zum Risiko für die Mitglieder geworden ist?

Erst 50.000 Euro – jetzt noch einmal 130.000 Euro?

Zur Erinnerung: Im Amsterdamer Verfahren, bei dem ich zuletzt vor Ort dabei war, wurde Frau Ilona van de Klundert als Interimsdirektorin der GMHHBV eingesetzt. Eine Gesellschaft, die durch dieses Verfahren nicht stabilisiert, sondern nach allem, was unserer Redaktion an Unterlagen vorliegt, erst in eine bedrohliche Schieflage hineingedrückt wurde.

Nach diesen Dokumenten soll Frau van de Klundert für ihren Interimsjob zunächst eine pauschale Vorauszahlung in Höhe von 50.000 Euro für ihre Tätigkeit verlangt haben. Also: Eine Gesellschaft, die angeblich geschützt werden muss, bekommt eine Interimsdirektorin. Und die verlangt erstmal Geld vorab. Das ist nicht unüblich, aber es hat – sagen wir – ein „G’schmäckle“.

Wie mir bei der Recherche bekannt wurde, gibt es in dem neuen Setting und im Umfeld der Interimsgeschäftsleitung auch eine Forensikerin, die für ihre Untersuchungsarbeit eine Vorauszahlung in Höhe von 130.000 Euro verlangt haben soll. Aber: Wofür eigentlich?

Nicht für neue Investoren. Nicht für operative Stabilisierung. Nicht zur Finanzierung der Tochtergesellschaften. Nicht für die Rettung von Arbeitsplätzen. Nicht für eine neue Zukunftsstrategie der GMHHBV.

Sondern: Für weitere Untersuchungen

Ein einträgliches Geschäftsmodell, so könnte man meinen. Doch genau hier wird es brisant. Denn wenn diese 50.000 Euro als Darlehen an die niederländische B.V. ausgereicht wurden, um Frau van de Klundert zu bezahlen, dann wäre das – nach allem, was bislang erkennbar ist – ein ungesichertes Darlehen an eine Gesellschaft, an der das VZB selbst beteiligt ist. Und wenn nun auch noch die 130.000 Euro für die Forensikerin auf diesem Weg finanziert werden sollen, dann würde das VZB denselben fragwürdigen Vorgang gleich noch einmal wiederholen.

Das VZB hat in der Vergangenheit immer wieder erklärt, solche Finanzierungen seien problematisch oder unzulässig. Die WELT zitierte das Versorgungswerk mit der Aussage, Unternehmen, an denen das VZB beteiligt ist, dürfe es „ohnehin gar keine Darlehen gewähren“; insbesondere dürfe es keine Betriebsmittelkredite ausreichen. Nach Darstellung der WELT gelten diese internen Vorgaben allerdings erst seit einer Satzungsänderung im März 2026.

Jetzt soll also ausgerechnet Geld in eine niederländische B.V. fließen, die durch das vom VZB selbst angestrengte Verfahren massiv beschädigt wurde, wohlgemerkt nicht etwa zur Rettung der Gesellschaft, sondern zur Finanzierung weiterer Untersuchungen.

Genau das ist das Eine sagen und das Andere tun

Im Grunde lautet die entscheidende Frage: Wer hat Frau van de Klundert bezahlt?

Und warum?

Denn wenn das VZB tatsächlich Mittel bereitgestellt hat, dann nicht für eine klassische Sanierung. Nicht für eine Fortführungslösung. Nicht für einen Businessplan. Nicht für Investorenansprache. Und ganz sicher nicht für die Stabilisierung der GMHHBV.

Sondern für ein Verfahren, das nach derzeitiger Lage auf die weitere Zerstörung des Unternehmens hinausläuft.

Die niederländische B.V. ist inzwischen durch das gesamte Amsterdam-Verfahren, durch die öffentliche Null-Erzählung, durch die Interimsverwaltung, und durch den Vertrauensverlust sowie die drohende oder bereits eingetretene Finanzierungsproblematik derart beschädigt, dass nach Einschätzung aus dem Umfeld der Gesellschaft kaum noch von einer normalen Rettungsmission gesprochen werden kann. Das Amsterdamer Verfahren soll jedoch grundsätzlich dem Zweck dienen, Unternehmen zu schützen. OP gelungen – Patient tot?

Wenn das Joint Venture nun aber tatsächlich in Richtung Insolvenz läuft, warum sollte das VZB dort noch einmal 130.000 Euro hineinschießen?

Noch deutlicher wird das Muster beim Jahresabschluss 2024

Das VZB hat vor Gericht in Amsterdam unter anderem beanstandet, dass die GMHHBV ihren Jahresabschluss 2024 nicht rechtzeitig fertiggestellt habe.

Dieser Punkt wurde im Verfahren zu einem wichtigen Baustein der Beschwerde gemacht. Dabei war das VZB nach Informationen unserer Redaktion über die Verzögerung informiert. Der Grund soll ein Wechsel des Buchprüfers beziehungsweise der steuerberatenden Begleitung gewesen sein. Zum Zeitpunkt des ersten Hearings in Amsterdam am 21. Mai soll der Jahresabschluss dann bereits vorgelegen haben.

Trotzdem wurde daraus ein Angriffspunkt konstruiert.

In Berlin liegt bis heute kein offizieller Jahresabschluss 2024 des VZB vor

Das berichtet jedenfalls die WELT. Gleichzeitig befindet sich das VZB mit der dafür vorgesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly im Streit. Baker Tilly war bereits 2022 mit der Prüfung der Abschlüsse 2023 bis 2025 beauftragt worden. Das VZB wollte Baker Tilly dann als Prüfer ablösen. Ende September wies das Kammergericht diesen Antrag zurück. Baker Tilly bleibt so vorerst als Abschlussprüfer für 2024 und 2025 bestellt.

Die Grand Metropolitan Holding wird also in Amsterdam angegriffen, weil ein Jahresabschluss verspätet war. Das VZB selbst aber agiert in Berlin gerichtlich gegen den bestellten Prüfer, der den eigenen Jahresabschluss 2024 prüfen soll.

Bei anderen fordert man Tempo, Transparenz und Unterlagen. Selbst zieht man aber den Vorgang in die Länge, streitet mit Baker Tilly, spricht von Befangenheit, lässt Gerichte entscheiden und hält damit die testierte Grundlage weiter in der Schwebe.

Die Frage nach dem Warum findet leicht eine Antwort: Weil der testierte Jahresabschluss 2024 für die große Erzählung gefährlich werden könnte. Für die Erzählung von 1,1 oder 1,2 Milliarden Euro Verlust. Für die Aufarbeitungslinie, die Klagen. Für die Beratermaschine. Auch für die politische Legitimation der neuen Führung.

Denn solange kein testierter Jahresabschluss vorliegt, kann man noch mit Bewertungen, Schätzungen, Auftragsgutachten und dramatischen Zahlen arbeiten. Liegt ein testierter Abschluss vor, wird das schwierig. Sollten sich dann die Zahlen nicht bestätigen wird vermutlich sogar die aufwendige und kostspielige Schadensersatzklage über 1,2 Mrd. in sich zusammenstürzten.

Die Kollegen der WELT jedenfalls sind inzwischen erstaunlich deutlich geworden

Das Blatt aus dem Hause Springer schreibt, Grundlage der Bezifferung eines Verlustes von bis zu 1,2 Milliarden Euro sei ein intern umstrittenes Bewertungsgutachten, das womöglich nur einen oberflächlichen Überblick über die Anlagebewertung gebe. Erstellt wurde es vom Center for Financial Reporting and Valuation GmbH (CFRV) des Prof. Dr. Holger Wassermann, über den wir letztens ausführlich berichteten.

CFRV, das selbst darauf hinweist, keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern eine Unternehmensberatung zu sein.

Die neue VZB-Führung in Berlin spricht über gewaltige Verluste, als seien die in Stein gemeißelt. Doch die Grundlage dieser Zahl ist nach wie vor nicht ein testierter Jahresabschluss 2024, sondern eine Bewertung, deren Methode intern und extern immer heftiger kritisiert wird.

Nach außen fordert die neue VZB-Führung Aufklärung. Nach außen verlangt sie Unterlagen und nach außen präsentiert sie sich als Garant für die große Transparenzbewegung.

Doch aus den Reihen der Vertreterversammlung und der Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) wächst ein ganz anderer Eindruck.

In einem IUZB-Kommentar zur jüngsten VZB-Vertreterversammlung am 7. Oktober wird beschrieben, dass die Redezeit von Rechtsanwälten und Verwaltungsausschuss immens gewesen sei; die Vorträge hätten den VV-Mitgliedern vorher nicht zur Vorbereitung vorgelegen, unabhängige Experten für eine Zweitmeinung seien nicht geladen gewesen. Das kontrollierende Gremium sei damit vollständig auf die Informationen und Berater derer angewiesen, die es eigentlich kontrollieren soll.

So sieht keine Transparenz aus

Der gleiche IUZB-Beitrag beschreibt die Reihenfolge, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: Jahresabschlüsse 2024 und 2025 erstellen, vom Wirtschaftsprüfer testieren lassen, den Aktuar auf dieser Grundlage rechnen lassen, dann Konsequenzen beschließen. Stattdessen aber: Grabenkämpfe. Anwälte. Geheimhaltung. Blockade.

Der höchst aufschlussreiche und lesenswerte IUZB-Beitrag berichtet außerdem, dass ein Antrag von IUZB und Verband angenommen wurde, Baker Tilly trotz der Einwände des Rechtsanwaltes Dr. Ulrich-Peter Kinzl anzuerkennen und so schnell wie möglich mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 beginnen zu lassen. Das Abstimmungsergebnis: fünf Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen, drei Enthaltungen. Ob der Verwaltungsausschuss sich daran hält, stehe laut IUZB-Kommentar „in den Sternen“. Wobei es bereits nach Informationen dieser Redaktion, Aussagen der VZB-Führung gibt, dass man dann eben keine Unterlagen an Baker Tilly geben wird , und man ohnehin mit der Klage zum Bundesgerichtshof ziehen wird unabhängig davon, was die Vertreterversammlung beschließt.

Eben das Eine Sagen und das Andere tun

Das höchste Organ des VZB, die Vertreterversammlung, soll kontrollieren. Sie bekommt jedoch nicht oder nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen bzw. die Unterlagen. Sie soll entscheiden. Aber die Informationsbasis liefern die Berater des Verwaltungsausschusses. Wie soll sie da Verantwortung übernehmen?

 

Bildquelle:

  • Zeuge_vor_Gericht: thegermanz / KI-generiert

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.