BERLIN – Man kann den dubiosen Fall des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin kompliziert machen. Man kann ihn mit Paragrafen, Rundschreiben, Gutachten, Prozessstrategien und Pressemitteilungen zudecken. Am Ende bleibt aber eine einfache Frage: Was ist mit dem Geld der Zahnärzte passiert?
Rund 11.000 Zahnärzte aus Berlin, Brandenburg und Bremen verlassen sich darauf, dass ihr Versorgungswerk mit ihren Beiträgen ordentlich wirtschaftet.
Seit Monaten ist nun von gewaltigen Verlusten die Rede, von riskanten Beteiligungen, von angeblich wertlosen Investments, von Anwälten, Forensikern, Beratern und Schadensersatzklagen. Manche sprechen von mehr als einer Milliarde Euro. Andere fragen längst, ob diese Zahl überhaupt belastbar ist – oder ob hier eine Erzählung aufgebaut wurde, die inzwischen selbst Millionen verschlingt.
Wir hatten Thomas Schieritz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB), schon vor Wochen mit konkreten Fragen konfrontiert. Nicht aus Neugier, auch nicht aus Lust am Krawall, sondern weil die Versicherten ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie mit ihrer Altersversorgung umgegangen wird.
Wir wollten wissen, ob die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses tatsächlich so sauber war, wie heute behauptet wird. Wir wollten wissen, welche Rolle teure Beratermandate spielen, ob es Ausschreibungen gab, wie hoch die Kosten der Aufarbeitung inzwischen sind und welchen wirtschaftlichen Nutzen die eingeleiteten Klagen überhaupt bringen sollen.
Und wir wollten wissen, ob durch Entscheidungen der neuen Führung Vermögenswerte gerettet – oder am Ende erst beschädigt wurden.
Inzwischen hat Herr Schieritz geantwortet
Allerdings nicht Punkt für Punkt, sondern mit einer Belehrung. Nahezu alle unsere Fragen, schreibt er sinngemäß, deuteten darauf hin, dass wir falschen Informationen aufgesessen seien. Ein ernsthaftes journalistisches Bemühen vorausgesetzt, könnten wir die meisten Fragen durch Recherche öffentlich zugänglicher Medien Berichte selbst beantworten.
Ach so…
Das ist immer eine hübsche Methode, wenn man auf konkrete Fragen keine konkreten Antworten geben möchte. Man erklärt erst einmal den Fragesteller zum Problem und hofft, dass sich damit die Sache erledigt. Nur: So einfach ist es nicht. Denn Schieritz nennt dann selbst drei Beispiele, und genau diese verdienen einen genaueren Blick.
Das erste Beispiel: Die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses sei „längst abschließend gerichtlich geklärt“
Das klingt nach Aktendeckel zu. Es klingt nach: Alles erledigt, nichts mehr zu sehen, gehen Sie bitte weiter! Aber der uns vorliegende Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.
Ja, es gibt einen gerichtlichen Beschluss. Ja, ein Eilantrag eines abberufenen Beisitzers des Verwaltungsausschusses wurde abgelehnt. Und ja, das Gericht hat in diesem Verfahren ausgeführt, dass die Abberufung nicht als Verwaltungsakt im klassischen Sinne zu behandeln sei, sondern als innerkörperschaftliche Organisationsentscheidung.
Aber damit ist eben nicht alles „abschließend gerichtlich geklärt“.
Denn dieser Beschluss betrifft zunächst einen konkreten Eilantrag eines konkreten abberufenen Beisitzers, nicht die gesamte politische, organisatorische und tatsächliche Vorgeschichte der Neubesetzung. Er beantwortet nicht die Frage, wer im Vorfeld welche Rolle gespielt hat. Er beantwortet nicht, wie es zur Kandidatur von Ihm kam. Er beantwortet nicht, welche Absprachen vor der entscheidenden Versammlung getroffen wurden. Und er klärt auch nicht die Frage, warum die zuständige Berliner Rechtsaufsicht zuvor selbst erhebliche Bedenken gegen die Wahl des Vorsitzenden formuliert hatte.
Genau das steht nämlich in demselben Gerichtsbeschluss. Die Senatsverwaltung hatte am 28. Mai 2025 gegenüber der Vertreterversammlung erklärt, die Wahl des damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses sei nach Ansicht der Rechtsaufsicht ungültig. Eine Nachwahl für diese Position hätte nach dieser Einschätzung nicht stattfinden dürfen, weil schon die vorherige Abberufung rechtswidrig gewesen sei. Die Vertreterversammlung sollte deshalb die Wahlleitung bitten, die Gültigkeit der Wahl von Schieritz zu prüfen und diese gegebenenfalls nachträglich für ungültig zu erklären.
Das ist keine Fußnote. Das ist eine Bombe im Kleingedruckten
Und deshalb ist Schieritz’ Satz von der „abschließend gerichtlich geklärten“ Neubesetzung mindestens stark verkürzt. Man kann sagen: Ein Eilantrag hatte keinen Erfolg. Man kann sagen: Das Verwaltungsgericht hat in diesem konkreten Verfahren die Abberufung nicht beanstandet. Man kann auch sagen: Die Vertreterversammlung hat nach Auffassung des Gerichts bestimmte satzungsmäßige Anforderungen erfüllt. Aber daraus zu machen, die gesamte Neubesetzung sei abschließend und in jeder Hinsicht geklärt, ist die Art von Halbwahrheit, die in Krisenkommunikation beliebt ist, aber mit Aufklärung wenig zu tun hat.
Besonders interessant ist, dass das Gericht selbst an mehreren Stellen deutlich macht, worum es in diesem Verfahren ging und worum nicht. Der Antrag wurde im Eilverfahren abgelehnt. Die Frage einer endgültigen Klärung in einem Hauptsacheverfahren wird im Beschluss keineswegs als undenkbar behandelt. Mit anderen Worten: Die Akte ist nicht so glatt, wie Thomas Schieritz es uns glauben machen möchte.
Noch spannender ist sein zweites Beispiel
Schieritz schreibt, die Frage der Unternehmensbeteiligungen durch das VZB sei eindeutig geregelt. Die rechtlichen Anforderungen ergäben sich aus § 215 Abs. 1 VAG, aus §§ 1 und 2 der Anlageverordnung, aus BaFin-Verlautbarungen sowie aus den internen Anlagerichtlinien des VZB. Wegen ihres höheren Risikos unterlägen Unternehmensbeteiligungen einer besonders sorgfältigen Prüfung von Bonität, Werthaltigkeit und Risikotragfähigkeit. Dann folgt der Satz, auf den es ankommt: Die vom VZB eingegangenen Unternehmensbeteiligungen seien größtenteils von Anfang an rechtswidrig gewesen.
Das ist eine schwerwiegende Behauptung. Sehr schwer sogar
Wenn sie stimmt, dann reden wir nicht nur über schlechte Investments oder falsche Einschätzungen. Dann reden wir über ein jahrelanges systematisches Versagen von Gremien, Beratern, Prüfern, Kontrolleuren und Aufsicht.
Dann müsste man wissen, welche Beteiligung wann eingegangen wurde, auf welcher Grundlage, durch welchen Beschluss, mit welchen Unterlagen, mit welcher Prüfung und gegen welche konkrete Vorschrift. Genau das aber liefert Herr Schieritz in seiner Antwort nicht.
Er liefert Paragrafen. Er liefert Schlagworte. Er liefert BaFin.
Und da wird es interessant.
Denn der BaFin-Hinweis ist, so wie er hier eingesetzt wird, mit Verlaub: abstrus. Jedenfalls dann, wenn damit beim Leser der Eindruck erzeugt werden soll, die BaFin sei die zuständige Aufsicht des VZB oder habe die konkreten Beteiligungen des VZB verboten, geprüft oder für rechtswidrig erklärt.
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin ist kein normaler Lebensversicherer, keine private Pensionskasse und kein Unternehmen, das unter der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht steht. Berufsständische Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der Länder. Im Fall des VZB sind Berliner Senatsverwaltungen zuständig, insbesondere bei Kapitalanlagen die zuständige Berliner Fachaufsicht. Wer also mit „BaFin“ wedelt, erzeugt Autorität, aber nicht automatisch Zuständigkeit.
Natürlich können BaFin-Rundschreiben in solchen Strukturen eine Rolle spielen. Sie können als Auslegungshilfe herangezogen werden. Sie können über landesrechtliche Verweisungen oder interne Richtlinien Bedeutung gewinnen. Auch die internen VZB-Anlagerichtlinien nehmen auf aufsichtsrechtliche Vorgaben Bezug. Aber das ist etwas völlig anderes als die Suggestion: BaFin sagt es, also ist der Fall erledigt.
Denn das ist er eben nicht
Das von Schieritz genannte BaFin-Rundschreiben 11/2017 richtet sich an Erstversicherungsunternehmen, auf die die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen Anwendung finden, sowie an inländische Pensionskassen und Pensionsfonds.
Das VZB ist aber ein berufsständisches Versorgungswerk. Wer dieses Rundschreiben für die Behauptung heranzieht, VZB-Unternehmensbeteiligungen seien „von Anfang an“ rechtswidrig gewesen, muss erklären, auf welchem Weg genau diese BaFin-Verlautbarung für das VZB verbindlich geworden sein soll. Und zwar nicht allgemein, sondern bezogen auf jede einzelne Beteiligung.
Genau hier liegt der Trick. „BaFin“ klingt nach Bundesaufsicht, nach Fachautorität, nach Ende der Diskussion. Tatsächlich aber ersetzt dieses Wort keine Prüfung. Es ersetzt keine Liste. Es ersetzt keine Beschlusslage. Es ersetzt keine Bewertung. Und es ersetzt vor allem nicht die Antwort auf die einfache Frage: Welche konkrete Beteiligung war aus welchem konkreten Grund rechtswidrig?
Unserer Redaktion liegen die internen Anlagerichtlinien des VZB aus dem Jahr 2017 vor
Dort steht nicht, dass Unternehmensbeteiligungen generell verboten sind. Dort steht ausdrücklich, dass grundsätzlich alle zulässigen Anlageformen im Direktbestand, in Fonds oder in anderen geeigneten Strukturen erworben werden dürfen. Beteiligungen werden dort nicht als verbotenes Teufelszeug behandelt, sondern als Kapitalanlagen, für deren Bewertung geeignete Unterlagen wie Geschäftsberichte oder geprüfte Jahresabschlüsse heranzuziehen sind.
Das ist kein Freibrief für jedes Abenteuer. Niemand behauptet, ein Versorgungswerk dürfe mit den Beiträgen seiner Mitglieder machen, was es will.
Natürlich müssen Bonität, Werthaltigkeit, Risikotragfähigkeit, Mischung und Streuung geprüft werden. Natürlich müssen Quoten eingehalten, Beschlüsse sauber gefasst, Risiken dokumentiert und Anlagen überwacht werden. Aber genau deshalb reicht die pauschale Behauptung „größtenteils von Anfang an rechtswidrig“ nicht aus.
Wer so etwas schreibt, muss liefern
Er muss sagen, welche Beteiligungen gemeint sind. Er muss sagen, gegen welche Normen verstoßen wurde. Er muss sagen, ob es um Quoten ging, um fehlende Unterlagen, um fehlende Beschlüsse, um mangelnde Risikotragfähigkeit oder um unzulässige Interessenkonflikte. Er muss sagen, ob die zuständige Berliner Aufsicht diese Rechtswidrigkeit festgestellt hat. Und er muss sagen, warum diese Feststellung heute so eindeutig sein soll, wenn die damaligen internen Richtlinien Beteiligungsstrukturen gerade nicht von vornherein ausschlossen.
All das tut Thomas Schieritz nicht
Er behauptet. Er verweist. Er erklärt für erledigt.
Auch sein drittes Beispiel überzeugt uns nicht.
Die Frage nach Kosten und Nutzen der eingereichten Schadensersatzklage sei selbstverständlich geklärt, schreibt er. Das VZB habe darüber sogar öffentlich in einer Pressemitteilung informiert.
In einer Pressemitteilung? Ernsthaft?
Eine Pressemitteilung ist keine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Eine Pressemitteilung ist Kommunikation. Manchmal auch nur Beruhigungsmittel oder Nebelmaschine. Wer mit dem Geld von Versicherten teure Verfahren führt, muss mehr erklären können als die Überschrift einer Pressemitteilung.
Er muss darlegen, welche Kosten bereits entstanden sind, welche weiteren Risiken drohen, welche Rückflüsse realistisch sind, gegen wen Forderungen tatsächlich durchsetzbar sind und ob am Ende mehr Geld zurückkommt, als durch diese Aufarbeitung erneut verbrannt wird.
Auch, wenn 11.000 Zahnärzte nur mit einer Pressemitteilung beruhigt werden sollen, so haben doch zumindest die Aufsichtsorgane mehr verdient, um ihre Aufsichtspflicht erfüllen zu können. Aufklärung ist doch der Anspruch, den Herr Schieritz selbst für sich in Anspruch nimmt.
Eine Veröffentlichung von Dr. Franz Josef Cwiertnia (IUZB) vom 15. März zeugt, dass davon wohl nicht allzu viel übrig ist.
IUZB – das ist die Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e. V, ein berufsständischer Verein und eine Fraktion innerhalb der Berliner Zahnärztekammer, die sich für die berufspolitischen Interessen von Zahnärztinnen und Zahnärzten einsetzt.
In der Veröffentlichung von Cwiertnia aus März heißt es:
„Die dargestellten Umstände erschweren derzeit eine vollständige Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch den Aufsichtsausschuss erheblich und machen diese in Teilbereichen unmöglich…“
Nach unseren bisherigen Informationen liegen dort keine detaillierten und vollumfänglichen Gutachten zu den zu erwartenden Kosten und den zu erzielenden Erträgen aus Schadensersatzzahlungen vor. Ganz zu schweigen von einer realistischen zeitlichen Einschätzung!
Einen kleinen Ausblick auf zu optimistische Erfolgschancen erhalten wir laut IUZB-Artikel vom 12. Februar von der Berliner Senatsverwaltung selbst. Zur Drucksache 19/24934 & 19/24623 heißt es in der Antwort 19: „Da die Aufsicht gemäß § 6 Abs. 2 VersWerkVO Berlin ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt, fehlt es an einer für die Amtshaftung erforderlichen drittschützenden Norm. Eine Amtshaftung ist ausgeschlossen.“ RUMS!
Interessant ist schließlich, dass Herr Schieritz in seiner Antwort an uns nicht bei der Sache bleibt.
Er stellt stattdessen Gegenfragen zur Unabhängigkeit unseres Mediums, zur Herausgeberstruktur, zu angeblichen Einflussmöglichkeiten Dritter und zum wirtschaftlichen Status der publizierenden Gesellschaft. Wir unterschlagen das nicht. Diese Fragen können alle in öffentlich zugängigen Registern eingesehen werden, und sind damit tatsächlich faktisch beantwortet.
Aber sie beantworten keine einzige Sachfrage zum VZB
Und um den dreht es sich hier.
Kein Investment wird rechtmäßiger, weil man den Fragesteller attackiert. Kein Beraterhonorar wird plausibler, weil man über Medienstrukturen spricht und kein angebliches Milliardenloch wird belastbarer, weil man vom Geld der Zahnärzte auf den Boten zeigt.
Die Antwort von Thomas Schieritz wirkt deshalb vor allem wie ein Dokument des Ausweichens.
Er wirft uns vor, falschen Informationen aufgesessen zu sein, benennt aber konkret keine Information aus unseren Veröffentlichungen, die falsch sein sollen. Er beruft sich auf eine gerichtliche Klärung, obwohl der vorliegende Beschluss gerade zeigt, dass es zuvor erhebliche Bedenken der Berliner Rechtsaufsicht gab. Er erklärt Unternehmensbeteiligungen pauschal für größtenteils rechtswidrig, ohne eine einzige Beteiligung konkret durchzudeklinieren. Und er benutzt die BaFin als Autoritätskulisse, obwohl für das VZB nicht die BaFin, sondern die Berliner Landesaufsicht zuständig ist.
Das ist zu wenig!
Die 11.000 direkt betroffenen Zahnärzte haben keine Sprachregelung verdient. Sie haben Aufklärung verdient. Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Vermögenswerte tatsächlich verloren sind, welche nur heruntergeschrieben wurden, welche Beteiligungen noch zu retten wären und wer heute an der Aufarbeitung gutes Geld verdient.
Thomas Schieritz hat geantwortet.
Aber geliefert hat er nicht…
INFO: Wer ist Thomas Schieritz?
Thomas Schieritz ist Berliner Kieferchirurg, Arzt und Zahnarzt; er berteibt eine Facharztpraxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am Nollendorfplatz. Laut Praxisdarstellung studierte er zunächst Medizin an der Charité in Berlin und anschließend Zahnmedizin in Halle und Dresden. 2016 erhielt er die Facharztanerkennung als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg durch die Ärztekammer Berlin.
In den VZB-Komplex rückte Schieritz überraschend im April 2025, als ihn die Vertreterversammlung zum neuen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wählte. Der Verwaltungsausschuss ist das geschäftsführende Gremium des Versorgungswerks, das für die Altersversorgung der Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen zuständig ist.
Öffentlich tritt Schieritz seither als Aufklärer und Sanierer auf: In einem Interview sprach er von Verlusten von rund 1,1 Milliarden Euro und warf der früheren Anlagepraxis vor, häufig gegen VZB-Richtlinien sowie Landes- und Bundesrecht verstoßen zu haben. Genau diese Doppelrolle macht ihn zur Schlüsselfigur des Falls: Einerseits soll er Ordnung in einen mutmaßlichen Finanzskandal bringen, andererseits muss er sich inzwischen selbst Fragen nach Mandatsvergaben, Kosten der Aufarbeitung, Transparenz und rechtlicher Belastbarkeit seiner Behauptungen gefallen lassen.
Schieritz ist damit nicht nur Arzt und Gremienvorsitzender, sondern inzwischen eine der zentralen Figuren in einem Konflikt, bei dem es um sehr viel Geld, Vertrauen und die Altersversorgung von Tausenden Zahnärzten geht.
Bildquelle:
- Zentrale VZB in Berlin: vzb
