VZB-Klage: Wer rechnet eigentlich aus, ob sich das für die Zahnärzte lohnt?

Jetzt entscheidet Justizia - aber haben die Zahnärzte wirklich etwas davon?

BERLIN – Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin geht es um die Altersversorgung von rund 11.000 Zahnärzten aus Berlin, Brandenburg und Bremen. Seit Monaten stehen dort hohe Verluste, riskante Kapitalanlagen, teure Berater und die Frage im Raum, ob am Ende tatsächlich Vermögen gerettet wird – oder ob die Aufarbeitung selbst zum nächsten Kostengrab wird.

Das VZB hat seine große Schadenersatzklage öffentlich als notwendigen Schritt dargestellt, um mutmaßliche Verluste aus früheren Kapitalanlagen zurückzuholen.

Nach eigenen Angaben wurde beim Landgericht Berlin II eine mehr als 2.000 Seiten umfassende Feststellungsklage gegen zwölf Beklagte eingereicht, darunter frühere Verantwortliche, Berater, die apoBank, ein Wirtschaftsprüfer und das Land Berlin als Aufsicht. Das Versorgungswerk geht selbst davon aus, dass die Verfahren über alle Instanzen Jahre dauern können.

Gegen die Prüfung und Durchsetzung möglicher Ersatzansprüche ist nichts einzuwenden. Wer mit dem Geld von Versicherten pflichtwidrig umgegangen ist, muss sich verantworten. Die entscheidende Frage lautet aber nicht nur, ob man klagen kann. Die entscheidende Frage lautet, ob sich diese Klage für die Versicherten am Ende auch lohnt.

Nach uns vorliegenden Informationen sollen die Gerichtskosten für die große VZB-Klage bislang noch nicht eingezahlt worden sein

Sollte das zutreffen, wäre das keine bloße Formalie. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll eine Klage grundsätzlich erst nach Zahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden. So regelt es § 12 Gerichtskostengesetz. Eine Klage kann also öffentlichkeitswirksam eingereicht sein, ohne dass sie prozessual schon in der Weise läuft, wie viele Betroffene es möglicherweise annehmen.

Gleichzeitig soll die Vorbereitung und Begleitung dieser Klage nach Angaben aus informierten Kreisen bereits jetzt Kosten von bis zu fünf Millionen Euro verursacht haben. Dabei geht es um Anwälte, Berater, Gutachter und die juristische Aufarbeitung im Umfeld der Klagestrategie. Für ein Versorgungswerk, dessen Zweck die Sicherung von Altersversorgung ist, ist das keine Nebensache. Es ist Geld der Versicherten.

Gerade deshalb gehört eine belastbare Kosten-Nutzen-Rechnung auf den Tisch

Nicht als Pressemitteilung und nicht als pauschale Versicherung, man habe alles geprüft. Sondern als nachvollziehbare Analyse: Welche Kosten sind bereits entstanden? Welche weiteren Kosten drohen? Welche Rückflüsse sind realistisch? Wie lange wird das Verfahren dauern? Gegen wen wären mögliche Titel am Ende tatsächlich durchsetzbar? Und was bleibt für die Zahnärzte übrig, wenn Anwälte, Berater und Gutachter bezahlt sind?

Dass Versorgungswerke hohe Abschreibungen verkraften müssen, ist übrigens kein Berliner Sonderfall. Das Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat nach eigenen Angaben in den Jahren 2022 bis 2024 Kapitalanlagen in Höhe von rund 64 Millionen Euro abgeschrieben. Auch das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen musste erhebliche Belastungen verarbeiten. Für 2023 wurde über außerplanmäßige Abschreibungen von knapp 300 Millionen Euro berichtet.

Diese Beispiele beweisen nicht, dass beim VZB alles normal war. Sie zeigen aber, dass auch andere berufsständische Versorgungseinrichtungen erhebliche Wertberichtigungen vorgenommen haben, ohne daraus sofort eine öffentlichkeitswirksame Großoffensive mit millionenschwerer Klagearchitektur zu machen. Dort wurden Verluste bilanziell verarbeitet, in Gremien behandelt, den Mitgliedern erläutert und schrittweise eingeordnet. Ob das jeweils ausreichend war, ist eine eigene Frage. Aber genau der Vergleich macht die Berliner Strategie erklärungsbedürftig.

Ein zweiter Blick in die Berliner Vergangenheit mahnt ebenfalls zur Vorsicht. Der Bankenskandal um die damalige Bankgesellschaft Berlin und Klaus-Rüdiger Landowsky zeigte, wie langwierig und am Ende ernüchternd juristische Aufarbeitung sein kann. 13 Jahre habe die rechtliche Aufarbeitung gedauert, schrieb die Berliner Zeitung, hunderte Ermittlungsverfahren seien eingeleitet, tausende Akten gefüllt und Millionen Euro ausgegeben worden, bevor das letzte Verfahren eingestellt wurde. In einem anderen großen Verfahren berichtete Legal Tribune Online (LTO) von zehn Jahren Verfahrensdauer, einer 186 Seiten umfassenden Anklage, mehr als 60 Hauptverhandlungstagen und Freisprüchen für alle Angeklagten.

Der Vergleich beweist nicht, dass die VZB-Klage scheitern wird

Aber er zeigt, welches Risiko in solchen Großverfahren steckt. Am Anfang stehen hohe Summen, starke Worte und der nachvollziehbare Wunsch, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Danach folgen Schriftsätze, Gutachten, Gegengutachten, Zuständigkeitsfragen, Beweisprobleme, Vergleichsüberlegungen und Prozessrisiken. Aber am Ende steht nicht automatisch Geld auf dem Konto der Geschädigten.

Genau deshalb reicht es nicht, die Klage als alternativlosen Akt der Aufarbeitung zu verkaufen. Ein Versorgungswerk ist kein Untersuchungsausschuss. Es ist auch keine Bühne für symbolische Verfahren. Es verwaltet Altersversorgung. Jeder Euro, der heute in externe Aufarbeitung, Prozessstrategie und Rechtsverfolgung fließt, muss sich daran messen lassen, ob er den Versicherten am Ende tatsächlich nutzt.

Thomas Schieritz, seit April 2025 Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks, hatte auf unsere Fragen nach Kosten und Nutzen der Schadenersatzklage mitgeteilt, diese Frage sei „selbstverständlich geklärt“ worden. Das VZB habe darüber sogar öffentlich in einer Pressemitteilung berichtet. Genau das ist aber der Knackpunkt: Eine Pressemitteilung ist keine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Nach bisherigen Informationen liegt den VZB-Gremien und den betroffenen Zahnärzten keine substanzielle, unabhängige Kosten-Nutzen-Bewertung vor, die die bisherigen Aufwendungen, die noch zu erwartenden Verfahrenskosten, die realistischen Erfolgsaussichten, die Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche und den Zeitfaktor transparent zusammenführt.

Sollte es eine solche Bewertung geben, gehört sie den Gremien und den Versicherten vorgelegt. Sollte es sie nicht geben, muss sie unverzüglich erstellt werden.

Denn Aufklärung ist wichtig. Verantwortlichkeit auch. Aber am Ende zählt für die Zahnärzte nicht, wie groß eine Klageschrift ist oder wie entschlossen eine Pressemitteilung klingt. Am Ende zählt, ob tatsächlich Geld zurückfließt – und ob dieser Rückfluss größer ist als der Preis, den die Versicherten für diesen Weg bezahlen müssen.

Genau diese Rechnung ist überfällig.

Bildquelle:

  • Justitia: adobe.stock

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