Eine Million Euro Schadenersatz für Altkanzler Helmut Kohl

Bücher mit dem Titel «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle» liegen auf einem Stapel. Foto: Britta Pedersen

Köln – Das Landgericht Köln hat dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl einen Rekord-Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro für eine Buch-Veröffentlichung zugesprochen.

Der Bestseller habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht heute. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren geht es um das Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» von Heribert Schwan und Tilman Jens, erschienen 2014 im Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf.

Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das «Vermächtnis»-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.

Kohl klagte dagegen und erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er betont, dass die Äußerungen strikt vertraulich gewesen seien. (dpa)

Bildquelle:

  • „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“: dpa

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