Sexualmords Verdächtiger aus Freiburg ist kein Jugendlicher

Blumen und Grablichter erinnern in Freiburg an die ermordete Studentin. Foto: Patrick Seeger/Archiv

Freiburg – Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdächtige Hussein K. voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt.

Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten lege nahe, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre alt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Hussein K. wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstrafrecht gelten.

Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach Jugendstrafrecht wären höchstens zehn Jahre Haft möglich. Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland.

Bildquelle:

  • Mordfall Freiburger Studentin: dpa

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