Karlsruhe – Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es wies mit dem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag des Bundesrates ab.
In jüngster Zeit hatte die finanziell klamme Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern auch in ihren Hochburgen im Osten Deutschlands nicht an die Wahlerfolge der 2000er Jahre anknüpfen können. Auch wegen der neuen Konkurrenz durch die AfD sitzt sie derzeit in keinem einzigen Landtag mehr. Deshalb gab es Bedenken, die NPD könnte politisch zu unbedeutend sein, um eine derart scharfe Maßnahme wie ein Verbot zu rechtfertigen.
Angestoßen haben das Verfahren die Länder über den Bundesrat. Der Erfolgsdruck war groß, denn 2003 war schon einmal ein Vorstoß gescheitert, die NPD verbieten zu lassen. Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Zur inhaltlichen Entscheidung kam es nicht mehr.
In der Bundesrepublik gab es überhaupt erst zwei Parteiverbote, das letzte traf 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Unabhängig vom Ausgang hat das Urteil deshalb große historische Bedeutung. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle steht vor der Herausforderung, die Maßstäbe aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik für die heutige Zeit fortzuentwickeln.
Bildquelle:
- Bundesverfassungsgericht: dpa