von KAUS KELLE
BERLIN/DÜSSELDORF/DAMASKUS – Erst war es nur ein Raunen in einigen Netzwerken, inzwischen ist es auf dem offenen Markt und beliebt auch im Wahlkampf bei AfD-Kandidaten. Seit Sommer rollen auf den Start- und Landebahnen der Flughäfen in Düsseldorf und Berlin-Brandenburg wieder Passagiermaschinen, deren Ziel-Airports (Destination) noch vor zwei Jahren undenkbar schienen: Damaskus und Aleppo in Syrien.
Nach mehr als zehn Jahren politischer Eiszeit und dem Sturz des morderischen Assad-Regimes Ende 2024 fliegen plötzlich wieder Fluggesellschaften wie LEAV Aviation und Sundair diese syrischen Metropolen mehrmals wöchentlich direkt an. Und: Die Flugzeuge sind – wie zu hören ist – bis auf den letzten Platz ausgebucht. An Bord befinden sich dabei keine oder nur sehr wenige Touristen, sondern Syrer, die in den vergangenen Jahren in Deutschland Schutz vor dem Bürgerkrieg gesucht und gefunden haben.
Sie fliegen in ihre Heimat, um Verwandte zu besuchen, Gräber zu pflegen oder was auch immer – und kehren dann nach einigen Wochen wieder nach Deutschland zurück.
Und das empört viele Deutsche
Wie kann jemand, der in Deutschland den Status eines Schutzbedürftigen genießt, weil ihm in der Heimat der Tod oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, dorthin in den Urlaub fliegen?
Wenn der Krieg vorbei ist, so die Lehre, sollten die Betroffenen baldmöglichst zurück in ihre Heimat übersiedeln und dort beim Wiederaufbau einer lebenswerten Gesellschaft mitwirken.
Die Wahrheit ist aber: Fast eine Million Syrer leben heute immer noch in Deutschland – Abschiebungen finden kaum statt.
Diese unbestreitbaren Realität führt zu einem deutlichen Vertrauensverlust in unseren Rechtsstaat.
Bilder von gut gelaunten Reisenden am Check-in-Schalter, die mit Geschenken für die Familie in Damaskus beladen sind, sind gleichzeitig politischer Sprengstoff par excellence. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stehen unter erheblichem Erklärungsdruck, weil Urlaubsreisen den eigentlichen Sinn des Asylrechts geradezu konterkarieren. Wer in den Staat reist, der ihn angeblich verfolgt, mit Mord und Folter droht, dokumentiert nach dieser Logik selbst, dass der Schutzgrund für ihn entfallen ist.
Die Akzeptanz der Bevölkerung für Merkels Flüchtlingspolitik 2015 war enorm
Aber dass sich auch elf Jahre danach bis heute erkennbar wenig ändert bei Abschiebungen, sorgt für Wut und Verbitterung. Das deutsche Asylsystem werde missbraucht und sei dysfunktional, schimpfen die Kritiker. Und sie haben recht.
Eine „harte Kehrtwende“ in der Migrationspolitik hatten Friedrich Merz und die Union im Bundestagswahlkampf versprochen, und ja, an den Grenzen wird mehr kontrolliert, und es kommen weniger rein. Aber immer noch sind es viele, und abgeschoben werden immer noch lächerlich wenige von denen, die kein Recht haben, in Deutschland dauerhaft zu bleiben.
Warum also schiebt der Staat diese Menschen nicht einfach ab?
Da ist an erster Stelle unser Grundgesetz, auf das wir aus gutem Grund stolz sind. Es kann keine pauschalen Massenabschiebungen geben. Das Prinzip der Einzelfallprüfung ist wie in Stein gemeißelt. Selbst wenn die Bundesregierung politisch deklarieren würde, dass der syrische Bürgerkrieg formal beendet ist, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dann nicht per Dekret alle syrischen Aufenthaltstitel per Federstrich annullieren.
Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Und das BAMF hat tatsächlich seine Kapazitäten im Jahr 2026 massiv hochgefahren, doch die deutsche Bürokratie ist (leider) einzigartig – und langsam.
Immerhin führte die verschärfte Prüfung im ersten Halbjahr 2026 bereits bei rund 23 Prozent der überprüften Fälle zu einem Widerruf des Schutzstatus – das ist tatsächlich deutlich mehr als in den Jahren vor der Merz-Regierung. Da lag die Quote bei nur 3 Prozent. Aber der annullierte Flüchtlingsstatus bedeutet in Deutschland eben nicht, dass dann sofort die Abschiebung vollstreckt werden kann.
Im Fall der Syrer ist es noch komplizierter
Denn viele der rund eine Million Menschen aus Syrien, die heute in Deutschland leben, sind eben keine temporären Gäste mehr, sondern Teil dieser Gesellschaft.
Wir lesen und hören viel über Kriminalität, über Messerangriffe und Vergewaltigungen, begangen von jungen Syrern, die sich einen der stabilen Spitzenplätze in der Kriminalitätsstatistik erarbeitet haben. Und wer würde daran zweifeln, dass das eben auch deutsche Realität ist und dass diese Leute gefasst, eingesperrt und nach der Haft sofort hier raus müssen?
Wer aber seit acht oder neun Jahren hier lebt, eine Ausbildung absolviert hat, fließend Deutsch spricht, arbeitet und für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt – der fällt unter den Schutz des regulären Aufenthaltsrechts.
Und – jeder erlebt das – der trägt dazu bei, dass unsere Gesellschaft weiter funktioniert. Wenn ich allein an die 7.000 syrischen Ärzte denke, die jeden Tag einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass unser Gesundheitssystem weiter funktioniert.
Aber verfolgen wir den Gedanken weiter!
Verliert ein Syrer seinen humanitären Schutzstatus, prüft die zuständige kommunale Ausländerbehörde erst einmal, ob andere Aufenthaltsgründe vorliegen. In Tausenden von Fällen wird der Aufenthaltstitel dann oft vom Asylstatus hin zu einem regulären Arbeitsvisum oder mit der Begründung der familiären Lebensgemeinschaft verändert.
Und dann kommt hinzu, dass rund 250.000 Syrer in den vergangenen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Sie sind also jetzt deutsche Staatsbürger und können nicht mehr abgeschoben werden, völlig egal, wie oft sie nach Damaskus fliegen.
Als sei das alles nicht genug: Selbst wenn Syrien oder andere Staaten, die ihre Flüchtlinge wieder zurücknehmen sollen und müssten, kooperationswillig wären – das sind sie oft nicht –, kommt hinzu, dass diese Staaten ganz praktisch gar nicht in der Lage dazu sind.
Die syrische Übergangsregierung in Damaskus unter Ahmed al-Scharaa, die nach dem Zusammenbruch des mörderischen Assad-Regimes die Geschäfte führt, steckt in einem dramatischen Transformationsprozess. Das Land ist wirtschaftlich ruiniert, die Infrastruktur liegt in Trümmern. Wer füllt da ordnungsgemäß Formulare für das deutsche BAMF aus?
Die syrische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung klargestellt, dass sie nicht bereit ist, Hunderttausende Rückkehrer unter Zwang aufzunehmen. Damaskus fordert stattdessen – natürlich – massive Finanzhilfen für den Wiederaufbau und setzt auf Freiwilligkeit der Personen. Das bedeutet dann, wie einst bei den Balkan-Flüchtlingen, finanzielle Starthilfen, Übernahme der Reisekosten und Eingliederungshilfen vor Ort für die Rückkehrwilligen.
Mehr als 14.000 Syrer sind in diesem Jahr immerhin dauerhaft und freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Die anderen fliegen halt immer mal für zwei Wochen in Urlaub und kommen dann zurück nach Deutschland …
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