Zwiebel-Geschäfte in Belarus: AfD-Abgordneter muss 20.862,27 Ordnungsgeld zahlen

AfD-Landtagsabgeordneter Jörg Dornau aus Sachsen.

LEIPZIG – Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Präsidium des Sächsischen Landtages verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. Dornau war im August 2024 aufgefordert worden, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt hatte.

Dagegen klagte Dornau vor dem Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Leipzig wies die Klage nun ab. Der Kläger habe seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt, ebenso wenig seine Tätigkeit als dessen Direktor. Die Pflicht dazu ergebe sich aus dem Sächsischen Abgeordnetengesetz. Beide Anzeigen habe er erst nachgeholt, als der Landtag das Verfahren gegen ihn schon eingeleitet hatte.

Angesichts der Größe des Agrarunternehmens mit einer Nutzfläche von etwa 1500 Hektar und des Zeitraums, über den die gebotene Anzeige unterlassen wurde, lägen weder ein minder schwerer Fall noch leichte Fahrlässigkeit vor, welche mit einer Ermahnung hätten geahndet werden können.

Dornau hatte auch im Verdacht gestanden, als Chef der Zwiebelfarm in Belarus politische Gefangene beschäftigt zu haben. Bei Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft sei jedoch „kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten“ festgestellt worden.

Bildquelle:

  • Jörg_Dornau_AfD: dornau

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