+++Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt+++Der 2018 im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig+++ Themen:BundesverfassungsgerichtParteienfinanzierung Von: GER 24. Januar 2023 Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende Jetzt spenden (per PayPal) Jetzt abonnieren
Sieben CDU-Abgeordnete klagen in Karlsruhe: „Die Basis der EU muss sein, dass Versprechen und Verträge eingehalten werden“