Wegen Vogelschutz: NABU klagt gegen Pipeline Nord Stream 2

ARCHIV - Ein Wegweiser vor der Erdgasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream in Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN/HAMBURG – Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hat beim Hamburger Verwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands eingereicht.

Anfang April hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Widersprüche von Umweltschützern gegen eine Mitte Januar erteilte Baugenehmigung zurückgewiesen. «Deshalb bleibt nun nur der Klageweg, um den Schaden an der Ostsee zu begrenzen», teilte der Nabu am Montag mit. Bereits Mitte April hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Hamburger Verwaltungsgericht ebenfalls Klage gegen den Weiterbau eingereicht.

Bei der Zurückweisung der Widersprüche hatte das BSH Anfang April unter anderem argumentiert, dass der verbleibende Bauabschnitt von rund 16,5 Kilometern nur am Randbereich eines Vogelschutzgebietes verlaufe und damit eine geringe Bedeutung für bestimmte Rastvogelarten habe. Zudem verlaufe die Pipeline teilweise durch ein Gebiet, in dem es ohnehin intensiven Schiffsverkehr gebe. Wie eine BSH-Sprecherin am Montag sagte, haben die Klagen der beiden Umweltschutzorganisationen aufschiebende Wirkung.

Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger sagte, mit dem vorausgegangenen Widerspruchsverfahren sei erreicht worden, dass in der besonders sensiblen Winterrastzeit im Vogelschutzgebiet nicht gebaut werden konnte.

Bildquelle:

  • Nord Stream 2: dpa

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