von KLAUS KELLE
BERLIN – Die neue Führung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) wollte aufräumen. Frühere Anlageentscheidungen untersuchen, Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen, verlorenes Geld zurückholen. Doch inzwischen beschäftigt das Versorgungswerk seine Anwälte nicht nur mit den Fehlern der Vergangenheit. Es führt auch einen Rechtsstreit gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers, der die Jahresabschlüsse für 2024 und 2025 prüfen soll. Der Versuch, die rennomierten Wirtschaftsprüfer von Baker Tilly zu ersetzen, scheiterte zunächst beim Amtsgericht Charlottenburg und anschließend beim Kammergericht.
Für rund 11.000 Mitglieder geht es dabei um weit mehr als einen Streit unter Funktionären.
Zahnärzte aus Berlin, Brandenburg und Bremen zahlen ihre Pflichtbeiträge in das VZB ein. Aus diesem Vermögen soll ihre Altersversorgung finanziert werden. Zwölf Mitglieder der Vertreterversammlung sollen ihre Interessen vertreten, der Aufsichtsausschuss soll die Geschäftsführung des Verwaltungsausschusses kontrollieren. So ist das System angelegt.
Eine der Redaktion vorliegende Auswertung der Vorgänge zeichnet allerdings das Bild einer Selbstverwaltung, in der externe Berater zunehmend den Ton angeben und die gewählten Kontrolleure um ihren Einfluss ringen. Ihr zentraler Vorwurf: Aus dem Versprechen der Aufklärung sei ein Kurs geworden, bei dem die Verteidigung der eigenen Darstellung wichtiger werde als die nüchterne Prüfung der Zahlen.
Der Streit um Baker Tilly ist dafür der entscheidende Prüfstein. Denn irgendwann muss aus einer öffentlich verbreiteten Verlustbehauptung – auf der die Sammelklage über 1.2 Milliarden Euro beruht und für die Millionen von Rentenbeiträgen verwendet wurden – auch mit einem testierten Jahresabschluss durch die bereits im Jahr 2022 beauftragten anerkannten Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Genau das versucht der Verwaltungsausschuss unter Leitung von Thomas Schieritz und seinem Anwalt Dr. Kinzl zu verhindern. Denn Kinzl möchte nun gegen den Willen der Vertreterversammlung vor den Obersten Gerichtshof ziehen, das jedenfalls berichten Teilnehmer der Versammlung, in der Baker Tillys Mandat mit knapper Mehrheit bestätigt wurde.
Eine große Zahl und viele offene Fragen
Diese Auswertung der Vorgänge beschreibt Alexander Klutke – ehemaliges Mitglied der Vertreterversammlung sowie des Verwaltungsausschusses und Architekt des Machtwechsels und dem damit verursachten Chaos beim VZB – auf dessen Plattform „BUZ 2.0“ als wichtige Säule hinter dem Kurswechsel beim VZB. Briefe von VZB-Whisteblower Marc Münch hätten die Auseinandersetzung mit der früheren Führung vorangetrieben. Unter dem Anspruch, die Aufklärer zu sein, hätten Alexander Klutke und die neue Führung um Thomas Schieritz anschließend umfangreiche externe Untersuchungen und juristische Schritte angestoßen.
Im Zentrum steht eine Zahl mit enormer öffentlicher Wirkung: 1,1556 Milliarden Euro
Diesen Wertberichtigungsbedarf für das Geschäftsjahr 2024 hätten zehn Gutachten von Prof. Dr. Holger Wassermann beziehungsweise seiner Beratungsfirma CFRV ausgewiesen, heißt es in der vorliegenden Auswertung. Die Kosten dafür werden dort mit rund 400.000 Euro angegeben. Als letzten geprüften und tatsächlich testierten VZB-Jahresabschluss nennt die Darstellung zugleich das Geschäftsjahr 2023.
Die Verlustbehauptung auf der Basis des CFRV Gutachtens in dieser Größenordnung hat weitreichende Entscheidungen ausgelöst. Umso wichtiger ist, wie sie zustande gekommen ist.
Genau dort setzt die Kritik an. Mehrere Beteiligungen seien wegen angeblich fehlender Jahresabschlüsse und Planungen vollständig wertberichtigt worden. Der Verfasser der Auswertung beruft sich auf Gespräche mit Gesellschaftern, die erklärt hätten, Wassermann habe sie weder kontaktiert noch vorhandene Unterlagen oder Drittgutachten angefordert. Das ist ein konkreter Vorwurf gegen die Informationsbeschaffung – nicht bloß Unmut über ein unerwünschtes Bewertungsergebnis.
Ob und welche Kontaktversuche tatsächlich unternommen wurden, lässt sich nur anhand der jeweiligen Korrespondenz klären. Die entscheidende Frage bleibt: Wurde ausgeschöpft, was für eine belastbare Bewertung erforderlich war, oder wurden Informationslücken selbst zum tragenden Argument für den Totalverlust?
Ein Professorentitel beantwortet diese Frage nicht. Er ersetzt weder die Unterlagen noch die nachvollziehbare Herleitung des Ergebnisses.
Dabei geht es nicht darum, frühere Anlageentscheidungen nachträglich schönzurechnen. Auch die WELT berichtet über hochriskante Investments und erhebliche Wertberichtigungen. Ein Freispruch für die Vergangenheit folgt aus den offenen Bewertungsfragen nicht. Eine abschließende Bestätigung jeder öffentlich genannten Verlustsumme allerdings ebenso wenig.
Die Rechnungen sind längst da
Während um die Vermögenswerte gestritten wird, ist auf der Kostenseite bereits viel passiert. Die vorliegende Auswertung nennt mehr als 10,5 Millionen Euro für Aufbereitung und Klagen von 2025 bis Juni 2026. Die WELT kam anhand einer vertraulichen Zahlungsübersicht ebenfalls auf mehr als zehn Millionen Euro für Anwälte, Wirtschaftsforensiker sowie Portfolio- und Kommunikationsberater. Sie wies allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sich nicht sämtliche Positionen eindeutig den Sonderkosten der Aufarbeitung zuordnen ließen.
Das VZB bestätigte diese Gesamtsumme gegenüber der WELT nicht. Es verwies auf die notwendige Unterscheidung zwischen Aufarbeitung und laufender Verwaltung, Betreuung sowie Restrukturierung. Der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten hänge mit dem Fortschritt der Aufarbeitung zusammen; den Aufwendungen stünden Maßnahmen zur Sicherung und möglichen Rückgewinnung von Vermögenswerten gegenüber.
Damit ist die wirtschaftliche Frage jedoch nicht beantwortet. Welche Werte wurden tatsächlich gesichert?
Welche Rückflüsse sind realistisch? Und wie viel darf ausgegeben werden, um sie zu erreichen? Und welche Werte wurden den gegen über 10 Millionen Euro Kosten gesichert ? Die Bilanz des neuen Verwaltungsausschusses erscheint da sehr dünn, denn man macht nur durch Konkurse von sich Reden zuletzt bei Jörg Lindners „12.18 Invest“, bei der das VZB sogar mit 60 Prozent Mehrheitsgesellschafter ist und laut Jörg Lindner wurden hier ohne Not 150 Millionen Euro an Darlehn versenkt.
Eine zentrale Figur in dem juristischen Großprojekt ist Dr. Ulrich-Peter Kinzl von BRP Renaud. Die von ihm für das VZB betriebene Schadensersatzklage richtet sich gegen zwölf Parteien, darunter frühere Verantwortliche, Forvis Mazars, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank sowie das Land Berlin. Die Klageschrift umfasst mehr als 2.000 Seiten.
Das ist viel Papier. Ob daraus entsprechend viel Geld für die Mitglieder zurückkommt, ist die andere Rechnung.
Experten vermuten, dass dabei nichts herauskommen wird außer gute Umsätze für BRP Renaud. Es wurde laut der gut informierten Initiative Unabhängiger Zahnärzte Berlin (IUZB) nicht einmal eine Kosten-Nutzen-Rechnung vorgelegt. Stattdessen soll der Verwaltungsausschuss behaupten, diese läge selbstverständlich vor, hat es aber nie für notwendig empfunden, diese auch auf mehrfache Nachfrage vorzulegen.
Die Auswertung erhebt den Vorwurf, Schieritz und sein Stellvertreter Uwe Matzen ließen sich bei der Beauftragung von Juristen zu stark von deren Empfehlungen leiten; die übrigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses würden die Vorschläge kaum hinterfragen. Die zugespitzte Kritik richtet sich damit gegen die Verteilung von Verantwortung: Entscheiden noch die gewählten Gremien über die Strategie – oder bestätigen sie nur, was ihnen ihre Berater vorlegen?
Ausgerechnet Baker Tilly sollte gehen
Wie konkret dieser Konflikt geworden ist, zeigt der Streit um den Abschlussprüfer.
Baker Tilly war nicht erst nach Bekanntwerden der Krise ins Spiel gekommen. Der Aufsichtsausschuss beschloss nach der vorliegenden Darstellung bereits am 7. Oktober 2022, die Gesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2025 zu beauftragen. Die Prüfung für 2023 wurde durchgeführt; das Testat datiert vom September 2024.
Im Februar 2026 beantragte Kinzl namens des VZB dennoch die gerichtliche Bestellung eines Abschlussprüfers für 2024 und 2025. Die bisherige Bestellung sei unwirksam, argumentierte das Versorgungswerk. Unter anderem wurden die Bestellung für mehrere Geschäftsjahre und mögliche Interessenkonflikte der damals beteiligten Aufsichtsausschussmitglieder angeführt. Später verlangte das VZB hilfsweise ausdrücklich die Ersetzung von Baker Tilly.
Dazu kommt eine Schadensersatzforderung von knapp 82 Millionen Euro gegen Baker Tilly. Das VZB wirft der Gesellschaft laut WELT vor, bei der Prüfung für 2023 unzulässige oder unzureichend abgesicherte Kapitalanlagen nicht erkannt zu haben. Der Konflikt mit dem Prüfer hat also eine ausdrücklich benannte sachliche Grundlage aus Sicht des Versorgungswerks.
Nur reichten die vorgebrachten Gründe nach der in der Auswertung wiedergegebenen Entscheidung des Kammergerichts nicht aus, um Baker Tilly zu ersetzen. Das Gericht wies die Beschwerde Ende September zurück. Die Bestellung für 2024 und 2025 blieb damit zunächst bestehen. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen; ein endgültiger Abschluss jedes möglichen Rechtswegs war das nicht.
Die Entscheidung klärt weder die Verlusthöhe noch die Haftung des Prüfers. Sie bedeutet aber: Das VZB konnte den gewünschten Prüferwechsel auf diesem Weg bislang nicht durchsetzen.
Der brisante Satz über die Unterlagen
Besonders aufschlussreich ist eine Passage über den Gütetermin am Kammergericht vom 24. August 2026. In der der Redaktion vorliegenden schriftlichen Darstellung wird Aufsichtsausschussmitglied Tillmann Berndt mit einer Äußerung zitiert, nach der die Prüfung durch Baker Tilly praktisch schon daran scheitern werde,
„…dass ihr kein Zugriff auf die Unterlagen gewährt werden würde“.
Übersetzt heißt das: wenn die Gerichte Baker Tilly nicht absetzen, dann werden die einfach boykottiert!
Was nützt also eine wirksame Bestellung, wenn die Arbeit des Prüfers wegen fehlendem Zugangs aktiv verhindert wird und damit zum Scheitern verurteilt ist?
Der zitierte Satz belegt noch nicht, welche Unterlagen tatsächlich verweigert wurden. Er beschreibt aber ein mögliches Hindernis, das mit der juristischen Diskussion über die Bestellung nicht erledigt wäre. Hier müsste gerade der Aufsichtsausschuss auf Klärung dringen. Schließlich soll er die Geschäftsführung kontrollieren und nicht deren Abschirmung organisieren.
Baker Tillys Vertreter Frank Neumann habe seinerseits erklärt, eine Beendigung der Prüferbestellung sei allenfalls bei einer Einigung über Prüfungshemmnisse und einer gemeinsamen Erklärung denkbar. Das Gericht gab den Beteiligten Zeit für eine Verständigung. Nach dem geschilderten Verfahrensablauf kam eine solche Einigung vor der Entscheidung nicht zustande.
Die Mitglieder warten damit nicht nur auf Zahlen. Sie warten auch darauf, dass diejenigen, die für deren Prüfung zuständig sind, überhaupt arbeitsfähig werden.
Fünf Stimmen gegen den nächsten Rechtsstreit
Inzwischen regt sich nach den vorliegenden Informationen Widerstand innerhalb der Vertreterversammlung. Am 7. Oktober stimmten demnach fünf Mitglieder dafür, kein weiteres Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof zu betreiben (TheGermanZ berichtete). Vier votierten dagegen, drei enthielten sich. Die Auswertung verbindet diesen Beschluss mit der Forderung, die Abschlüsse 2024 und 2025 unverzüglich erstellen und prüfen zu lassen.
Das Abstimmungsergebnis zeigt vor allem, wie tief das Gremium gespalten ist. Selbst die Frage, ob der Prüferstreit weitergeführt werden soll, trennt die zwölf Vertreter beinahe in zwei Lager.
Parallel geht es um die Informationsrechte der Kontrolleure. Die Auswertung zitiert eine Antwort aus der Berliner Senatsverwaltung vom 3. August: Die Vertreterversammlung dürfe ihre Kontrollfunktion nicht in eine laufende Mitgeschäftsführung verwandeln. Zugleich werden ihr und ihren Mitgliedern umfangreiche, wenn auch nicht schrankenlose Auskunfts- und Informationsrechte zugesprochen.
Die Grenze zwischen Kontrolle und Geschäftsführung mag im Einzelfall streitig sein. Ohne ausreichende Informationen bleibt von Kontrolle allerdings wenig übrig. Ein Gremium kann schwer Verantwortung übernehmen, wenn es die Grundlage wichtiger Entscheidungen nicht nachvollziehen kann.
Genau hier liegt der Kern der Auseinandersetzung, die in der Vorlage als Konflikt zwischen politischer Gesinnung und Treuhandpflicht beschrieben wird: Soll der einmal eingeschlagene Kurs um jeden Preis verteidigt werden oder wird er daran gemessen, was er den Mitgliedern wirtschaftlich bringt?
Für Thomas Schieritz ist das wohl keine Frage, die sich mit dem Hinweis auf frühere Fehler erledigen lässt. Die Verantwortung für die Vergangenheit und die Verantwortung für das heutige Handeln bestehen nebeneinander.
Ob der geschilderte Beschluss der Vertreterversammlung umgesetzt wird und wann die ausstehenden Prüfungen abgeschlossen sein werden, geht aus den vorliegenden Informationen noch nicht hervor. Damit bleibt die entscheidende Frage offen: Gibt es tatsächlich einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro? Oder ist es doch nur eine PR-Geschichte, um Millionen an Kosten für Anwälte und Berater legitimieren zu können ?
Bildquelle:
- Anwaltsrechnung: thegermanz/KI-generiert
