BERLIN – Unter den islamistischen Gefährdern in Deutschland sind Syrer inzwischen nach den Deutschen mit Abstand die größte Gruppe.
Der Anteil der Afghanen unter den Islamisten, die von der Polizei als potenziell gefährlich eingestuft werden, ist dagegen relativ gering, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Hess und seiner Fraktion hervorgeht.
Laut der Antwort hatten die Polizeibehörden am 1. Juli dieses Jahres im Bereich der «religiösen Ideologie» 330 Gefährder auf dem Schirm, die sich im Inland aufhielten. 186 von ihnen waren entweder ausschließlich deutsche Staatsbürger oder besaßen neben der deutschen noch eine zweite Staatsbürgerschaft.
Unter den 144 ausländischen islamistischen Gefährdern waren 61 Syrer. Danach folgten mit großem Abstand Iraker (17 Gefährder), sowie russische Staatsbürger (13) und radikale Islamisten aus der Türkei (11). Bei acht islamistischen Gefährdern war die Staatsangehörigkeit ungeklärt, zwei waren staatenlos.
Radikalisierung meist nicht im Ausland
Natürlich spielt hier auch die Zahl der Menschen aus einem Land, die in Deutschland ansässig sind, eine Rolle. Doch allein damit lassen sich die unterschiedlichen Anteile nicht erklären. Ende 2020 lebten hierzulande laut Ausländerzentralregister rund 1,46 Millionen türkische Staatsbürger, etwa 818.000 Syrer und rund 272.000 Afghanen.
Als Gefährder bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie schwere, politisch motivierte Gewalttaten zutraut – bis hin zu Terroranschlägen. Daneben hat die Polizei auch sogenannte relevante Personen im Blick. Zum Kreis der «relevanten Personen» zählt, wer in der Szene als «Führungsperson», als «Akteur» oder als Logistiker und Unterstützer agiert. Außerdem müssen «objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung» verüben werden. Auch Kontakt- oder Begleitpersonen eines Gefährders oder eines Verdächtigen gehören zu dieser Gruppe.
Auch wenn die Lebenswege unterschiedlich sind: Die syrischen Gefährder, die der deutschen Polizei bekannt sind, haben sich in der Regel nicht im Ausland radikalisiert, sondern erst nach ihrer Ankunft in Deutschland. Da spielten oft geplatzte Lebensträume eine Rolle, Isolation und Misserfolge bei der Integration, wissen diejenigen, die sich beruflich mit Radikalisierung beschäftigen. Ein typisches Beispiel ist der junge Syrer, der in Dresden im Oktober 2020 ein homosexuelles Paar angegriffen und einen der Männer mit dem Messer getötet hat. Er suchte und fand nach Erkenntnissen der Behörden erst in Deutschland Anschluss an die islamistische Szene. Ähnlich soll es bei Yamen A. gewesen sein, der 2017 in Schwerin festgenommen und später zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Er hatte einen Terroranschlag geplant.
Einige afghanische Gefährder abgeschoben
Afghanistan zählt neben Syrien und dem Irak seit Jahren zu den Hauptherkunftsländern der Asylsuchenden in Deutschland. Dennoch gehört zu den am 1. Juli aktenkundigen Gefährdern, die sich in Deutschland aufhielten, lediglich ein Afghane – neben sieben «relevanten Personen» aus Afghanistan.
Dass diese Zahl relativ gering ist, hat vielleicht auch damit zu tun, dass einige afghanische Gefährder in den zurückliegenden Jahren in ihr Herkunftsland abgeschoben worden waren. Bei vielen afghanischen Flüchtlingen war und ist aber auch gerade die Angst vor den islamistischen Taliban ein Grund für ihre Entscheidung, in Deutschland Schutz zu suchen. Dementsprechend sind die Sympathien für die Ideologie gewaltbereiter Salafisten hier nicht so groß.
Doch aus der Motivation zur Einreise und dem familiären Hintergrund allein lässt sich noch keine wasserdichte Prognose ableiten. Beispielsweise waren unter den Menschen aus Deutschland, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien angeschlossen hatten, auch ein junger Mann und seine Schwester. Ihre Eltern waren 1997 vor den Taliban aus Afghanistan geflohen.
Nur ein Teil der Gefährder ist in Haft
Für Syrien galt seit 2012 ein genereller Abschiebestopp. Der war zum Jahreswechsel auf Betreiben der Innenminister von CDU und CSU ausgelaufen. Damit können die Behörden zwar wieder in jedem Einzelfall die Möglichkeit einer Abschiebung prüfen. Nach Syrien abgeschoben wurde seither trotzdem niemand. Denn erstens sind Abschiebungen in Staaten, wo den Betroffenen Folter und Tod drohen, nicht erlaubt. Zweitens gibt es im Falle Syriens weder Direktflüge noch diplomatische Beziehungen.
«Es ist davon auszugehen, dass Abschiebungen nach Syrien auf absehbare Zeit nicht möglich sein werden», sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Umso wichtiger sei es, neben der sehr aufwendigen Überwachung der Gefährder auch zusätzliche Anstrengungen bei den Integrationsmaßnahmen in den Blick zu nehmen, betonte Thomae, der Mitglied des parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Geheimdienste ist.
Mit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Kabul werden auch Abschiebungen nach Afghanistan erst einmal nicht mehr möglich sein. Im zweiten Quartal dieses Jahres hatten die deutschen Behörden noch einen afghanischen Gefährder außer Landes befördert. Er wurde an Belgien überstellt, das für sein Asylverfahren zuständig ist.
Von den 330 islamistischen Gefährdern, die sich Anfang Juli in Deutschland aufhielten, waren laut Bundesregierung 96 Gefährder in Haft. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen waren Ausländer. 25 besaßen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, 20 inhaftierte Gefährder hatten neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit.
Bildquelle:
- Islamistische Gefährder: dpa