von JOSEF KRAUS
MAGDEBURG – In Sachsen-Anhalt geht die Alternative für Deutschland (AfD) unter anderem mit der Forderung einer Abschaffung der Schulpflicht in die Landtagswahl vom 6. September. In ihrem kürzlich vorgestellten Regierungsprogramm kündigt sie an, den „Schulzwang“ durch eine „Bildungspflicht“ bzw. einen von den Eltern organisierten „Hausunterricht“ ersetzen zu wollen. Die AfD nimmt dabei Bezug auf die „Wahlfreiheit“ nach „österreichischem Modell“, wo solches möglich ist, allerdings nur von rund 0,3 Prozent der Eltern beansprucht wird.
Ob sich damit Stimmen gewinnen lassen, sei dahingestellt. Gelockt werden mit dieser Perspektive jedenfalls Eltern, denen die Indoktrination ihrer Kinder und ein überschießender Anteil von migrantischen Schülern zuwider sind. Solche Elternkritik ist legitim, sehr oft berechtigt, aber zumal: die Belastung der öffentlichen Schulen mit importierten Problemen wird damit nicht geringer. Im Gegenteil.
Nun könnte man den AfD-Vorstoß abtun als verfassungsrechtlich nicht umsetzbar. Denn erstens steht in der Verfassung (!) des Landes Sachsen-Anhalt in Artikel 25 (2): „Es besteht allgemeine Schulpflicht.“ Eine Änderung dieser Verfassung bedarf laut Artikel 78 (2) einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Letztere wird die AfD mit Sicherheit nicht erreichen.
Dazu bräuchte sie ein Wahlergebnis von um die 60 Prozent. Gesetzt den theoretischen Fall, dass dies erreichbar wäre: Dann greift das Grundgesetz Artikel 7 (1) mit dem Passus: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“
Der Begriff „Schulpflicht“ kommt darin nicht vor, aber das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Artikel 7 (1) mit Beschluss vom 29. April 2003 dahingehend ausgelegt: „Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung, können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind.“
Wie auch immer: In der praktischen Umsetzung zieht eine Abschaffung der Schulpflicht gewaltige Probleme nach sich
Und eine solche Abschaffung annullierte die ideelle, die programmatische Begründung einer Schulpflicht, wie sie vor rund 200 Jahren in Deutschland kam. Eine solche Pflicht wurde eingeführt, um die Kinderarbeit einzuschränken und um Schulbildung einigermaßen vom sozialen Status der Eltern zu lösen.
Zurück zu den praktischen Problemen, auch zu den Folgeproblemen einer Abschaffung der Schulpflicht:
Erstens: Schule ist – siehe Urteil des BVerG – eben auch ein Ort des sozialen, kommunikativen Lernens in einer Gemeinschaft und damit Basis einer Erziehung zur Demokratie. Hausunterricht isoliert die Kinder. Das kann nicht durch Freizeitaktivitäten mit einer möglicherweise handverlesenen, kleinen Kinderschar wettgemacht werden.
Zweitens: Kein Elternpaar – auch kein Professorenpaar – kann einem Kind über die 5./6./7. Klasse hinaus fachlich das vermitteln, was Schule und Fachlehrer vermitteln können. Etwa zugleich in den Naturwissenschaften und Fremdsprachen. Eltern werden also darauf angewiesen sein, Privatlehrer zu beschäftigen oder Fachleute in anderen, ähnlich denkenden Familien anzuheuern. Dadurch wird Bildung eben tatsächlich vom Geldbeutel der Eltern oder von „Vitamin B“ abhängig.
Drittens: Würde tatsächlich massenhaft eine „Abstimmung mit den Füßen“ gegen die Schulpflicht stattfinden, dann blieben womöglich Klassen mit 100 Prozent Migrantenanteil zurück. Es wäre dies eine weitere Beförderung von Parallelgesellschaften.
Viertens: Die AfD stellt sich vor, dass Schüler im Hausunterricht alle Halbjahre „zentral“ getestet werden. In allen Fächern müsste das sein. Wer eine Ahnung hat, was zentrale Prüfungen zum Abschuss eines Gymnasiums oder einer Realschule an organisatorischem Aufwand bedeuten, kann hier nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Im Übrigen müssten im Sinne des Grundgesetzes („unter Aufsicht des Staates“) auch außerhalb dieser zentralen Prüfungen Kontrollen stattfinden. Ein aufgeblähter Aufsichtsapparat, den die AfD eigentlich abbauen will, wäre die Folge.
Fünftens eine rhetorische Frage: Wer kann ausschließen, dass mit einer Abschaffung der Schulpflicht die Moschee- und Koranschulen die Nutznießer sind?
Nein, es steht nicht gut um die – vormalige – Bildungsnation Deutschland.
Einer überbordenden Pseudoakademisierung stehen ein schleichender Tod der beruflichen Bildung sowie ein Fachkräftemangel gegenüber.
Die Abschaffung der Schulpflicht ist keine Abhilfe
Vielmehr ist es längt überfällig, dass der Abbau der schulischen Leistungsansprüche überwunden wird und dass es wieder ehrliche Zeugnisse gibt. Überfällig ist zudem eine strenge Kontrolle der Schulaufsicht, wenn – wie leider immer häufiger – Lehrer im Sinne von Gender, Trans, Sexualisierung, Klima und Co. indoktrinieren.
Und es ist eine Migrationspolitik gefragt, die die von ihr geschaffenen Probleme nicht den Schulen aufhalst.
Der Publizist Josef Kraus war zwischen 1987 und 2017 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Er gilt als einer der profiliertesten und streitbarsten konservativen Bildungsexperten in Deutschland.
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