Lebenslang mit Sicherheitsverwahrung für den Polizistenmörder von Kusel

Ein Holzkreuz zum Gedenken wurde am Tatort an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden. Foto: Harald Tittel/dpa

KAISERSLAUTERN – Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. «Plötzlich» habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe «Hinrichtungscharakter» gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Die Verteidigung hatte für «ein gerechtes Urteil» plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat «kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Polizeipräsident: «Wir respektieren das Urteil»

Nach dem Urteil im Polizistenmord-Prozess hat der Kaiserslauterer Polizeipräsident Michael Denne der getöteten Polizisten gedacht. «Wir respektieren das Urteil», teilte der Leiter des Polizeipräsidiums Westpfalz am Mittwoch mit. Die beiden Polizisten würden fehlen. «Daran ändert sich nichts. Wir sind in Gedanken bei ihnen und den Hinterbliebenen.»

Der Direktor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, Uwe Lederer, sagte: «Die schreckliche Tat hat uns tief getroffen.» Die beiden Polizisten würden «in unser aller Erinnerung bleiben». Man werde der beiden sowie weiterer 45 Kollegen an einer am Campus Hahn errichteten Gedenkstätte für im Dienst getötete Kolleginnen und Kollegen gedenken.

Bildquelle:

  • Gedenken an bei Kusel im Dienst getötete Polizisten: dpa

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