Was können wir tun in einem Staat, der die Menschenwürde dem Hedonismus opfert?

von PETER WINNEMÖLLER

Nach der Bundestagswahl werden die Karten neu gemischt. Das gilt auch für  Lebensrecht und Bioethik. Es gibt derzeit keine Vorhaben, wesentliche Änderungen herbei zu führen. Die Kanzlerin wird jedoch in der kommenden Legislaturperiode wieder Politik auf Sicht machen. So  könnte es sehr schnell zu neuen Gesetzesinitiativen kommen, die dann Gewissensfrage sind.

Die Frage der Leihmutterschaft schwebt im Raum. Mit der sogenannten Ehe für alle wird sie immer virulenter. In gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ist Zeugung biologisch unmöglich. Das ist Fakt. Das Kind ist schon längst kein Geschenk Gottes mehr. Es dient(!) der Selbstverwirklichung, dem obersten Prinzip der hedonistischen Gesellschaft. So ist es nur die Frage hinreichend massiver Lobbyarbeit interessierter Kreise, bis das Thema den Weg ins Parlament findet.

Es wird eine Jamaika-Koalition angestrebt. CDU/CSU als stärkste Fraktion spricht dem Grunde nach in allen Fragen das erste Wort. Leider sind Fragen der Bioethik und des Lebensrechts in der einstmals christlich geprägten Partei heute nur noch unter ferner liefen zu finden. Politiker, die in diesen Fragen einen Schwerpunkt ihrer Arbeit sehen, können in der Union nicht mehr mit einem sicheren Listenplatz rechnen. So verlor der Abgeordnete Hubert Hüppe, ein engagierter Streiter für die Rechte Behinderter aber auch für den Schutz des menschlichen Lebens, sein Mandat.

Von der FDP ist im Hinblick auf den Schutz des Lebens nichts zu erwarten. Klassisch steht der Liberalismus eher nicht für den Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen. Von den Grünen ist in dieser Hinsicht nur das Allerschlimmste zu erwarten. Gegen die Verfassung und gegen die geltende Rechtslage spricht man bei den Grünen von einem angeblichen Recht auf Abtreibung. Im Hinblick auf Sterbehilfe ist die Rede von einem vermeintlichen Recht auf Selbstbestimmung. Ohne Anspruch darauf, hier eine vollständige Analyse vorlegen zu können, darf wohl zu Recht behauptet werden, daß der Lebensschutz in der kommenden Regierung kein Mandat hat.

Wo also ein Thema im parlamentarischen Raum und in der Regierung keine feste Stimme vorzuweisen hat, da ist es die Aufgabe der Bürger, dieses Thema in einem „vorparlamentarischen Raum“ ins Bewusstsein der Menschen zu bringen. Vorträge, Podien, Bürgerinitiativen, Demonstrationen und alle anderen Formen friedlichen, bürgerlichen Engagements sind geeignet, im Parlament nicht vertretene Themen in die Öffentlichkeit zu bringen.

Im Hinblick auf den Schutz des Lebens sind wir Christen diejenigen, die der Welt sehr viel zu sagen haben. Ein jeder Mensch ist zu jeder Zeit nicht nur Geschöpf, sondern sogar Geschöpf nach dem Abbild Gottes.

Im Dialog mit der Welt ist das Argument demzufolge immer der Schutz der Würde eines jeden Menschen. Damit sind wir auf Seiten der Verfassung unseres Landes.

Wer sich also gegen die Würde des Menschen vergeht, wie dies durchaus auch bei der Leihmutterschaft geschieht, vergeht sich gegen Gott. Das zu wissen ist wichtig, wenn wir für das Leben und die Würde jedes Menschen streiten. Alter, Gesundheit, genetischer Befund, Herkunft und diese verschiedenen Aspekte können niemals Ausschlußkriterium contra Lebensrecht und Würde sein. Das gilt es den Menschen immer wieder zu vermitteln. Die Basis kann und soll der Glaube sein.

Der Weg ist die Vernunft. Der Verbündete der Vernunft ist das Naturrecht. Mit Vernunft kann es gelingen, mit der Welt ins Gespräch zu kommen. Das Naturrecht kann allen Menschen guten Willens einsichtig gemacht werden. Es ist eine mühsame Kärrnerarbeit, da mache sich niemand was vor. Doch sie ist unverzichtbar in einer Gesellschaft, die zunehmend den Schutz der Würde dem Hedonismus opfert.

Bildquelle:

  • Schwangere: pixabay

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