Zwei wichtige Tage vor Gericht für die Zukunft der AfD

ARCHIV - AfD-Basecap. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN – Eins muss man dem AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla lassen: er hat Humor. Denn am Dienstag und Mittwoch wird vor dem Kölner Verwaltungsgericht verhandelt, ob der Verfassungsschutz die Partei «als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung» einstufen und auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Sollten die Richter das bestätigen, dann darf der Inlandsgeheimdienst Partei und Funktionäre künftig beobachen, V-Leute anwerben, Telefongespräche und E-Mal-Konten überwachen.

Wer sich in der deutschen Parteiengeschichte auskennt, der erinnert sich, dass genau daran die Republikaner in den 90er Jahren gescheitert sind. Denn eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz beeinträchtigt das weitere zivile Leben derer, die in der Partei aktiv sind und etwas zu verlieren haben. Und das sind nicht wenige, die parteiintern abschätzig als „Jogginghosen“ bezeichneten Menschen in präkeren Lebenssituationen sind nur ein kleiner Teil. Auch heute gibt es natürlich viele gebildete und beruflich erfolgreiche Menschen in der AfD. Aber bleiben die, wenn ihnen das Etikett „gesichert rechtsextrem“ aufgeklebt wird?

So wie sich ein tiefer Graben durch Deutschland zwischen Ost und West zieht, so gibt es diesen Graben natürlich auch in der AfD oder bei der Linken. Wahrscheinlich auch bei den anderen etablierten Parteien, aber nicht so sichtbar. Gerade erkennt man das sehr deutlich bei der russischen Aggression gegen die Ukraine, wo Chrupalla – so erzählten mit Abgeordnete aus der AfD-Bundestagsfraktion – im Bundestag anders geredet habe, als es vorher in der Fraktion besprochen worden sei. Und die demonstrative Missachtung der AfD-Parlamentarierer, als der ukrainische Botschafter Dr. Andrii Melnyk auf der Zuschauertribüne begrüßt wurde, das führte hinter den Kulissen zu heftigen Diskussionen

Auch in der Ukraine-Frage zeichnet sich der Ost-West-Graben zwischen dem einstigen „ostdeutschen Brudervolk“ und den eher transatlantisch sozialisierten West-Verbänden ab. Ausnahmen gibt es natürlich immer. Aber ein paar Telefonate mit hochrangigen Funktionären der AfD und Bundestagsabgeordneten und schon weiß man, dass die augenscheinliche Putin-Begeisterung nur in Teilen der Partei vorhanden ist. Viele andere wissen auch in der AfD ganz genau, wer in diesem Krieg der Aggressor ist.

Nun also das Kölner Verwaltungsgericht. Mehrere Landesverbände und einzelne Politiker der AfD werden bereits seit einiger Zeit beobachtet. Die Partei hatte im vergangenen Jahr Klage dagegen eingereicht, auch als Ganzes ins Visier genommen zu werden. Der Verfassungsschutz hatte in einem umfangreichen Gutachten seine Erkenntnisse zur AfD zusammengetragen. Über Details hatte der «Spiegel» berichtet. Demnach wurden Hunderte Reden, Facebook-Postings und Auftritte von AfD-Politikern auf allen Parteiebenen ausgewertet. Die Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD seien nach Ansicht der Behörde groß genug, um die komplette Partei zu beobachten.

Meuthen-Aussagen bekräftigen den Verdachtsfall

Bestärkt fühlen dürfte sich der Geheimdienst durch Äußerungen des langjährigen AfD-Chefs Jörg Meuthen. Der 60-Jährige war im Januar aus der Partei ausgetreten und hatte das mit dem aus seiner Sicht zu radikalen Kurs vieler AfD-Spitzenfunktionäre begründet: «Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben.»

«T-online» hatte berichtet, dass Meuthens Aussagen auch im Verfahren eine Rolle spielen dürften. Das Nachrichtenportal bezog sich auf ein ihm vorliegendes Schreiben einer Anwaltskanzlei, die den Verfassungsschutz vertritt, an das Gericht. Darin würden auf neun Seiten Zitate aus Interviews verschiedener Medien mit Meuthen zu seinem Rücktritt aufgelistet.

Ein Gerichtssprecher bestätigte lediglich, dass seit dem vergangenen Jahr weitere Stellungnahmen nachgeliefert worden seien, äußerte sich aber nicht zu Inhalten. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz hieß es vor der Verhandlung: Man bitte um Verständnis, dass man sich aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens und aus Respekt vor dem Gericht nicht zum Thema AfD äußern könne.

Auch Linke-Politiker waren unter Beobachtung

Erfahrungen mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben auch Politiker der Linken. Partei-Promis wie Gregor Gysi oder Sahra Wagenknecht und andere Bundestagsabgeordnete wurden lange beobachtet. Auch die ehemalige Parteichefin und heutige stellvertretende Fraktionschefin Gesine Lötzsch war im Visier des Inlandsgeheimdienstes. Es sei dabei vor allem darum gegangen, «uns politisch zu diskreditieren», sagt Lötzsch heute. Eine solche Einstufung führe auch dazu, dass Bürger oder Organisationen abgeschreckt würden.

Nach damaligen Angaben der Regierung wurden keine «nachrichtendienstlichen Mittel» eingesetzt. Lötzsch glaubt das nicht: «Das hieße ja, man sammelt nur Zeitungsausschnitte, was total lächerlich ist.» Dennoch sei sie nicht paranoid geworden. «Selbst wenn man wirklich richtige Geheimnisse hätte, jeder weiß: Alle wichtigen Entscheidungen in der Weltpolitik werden auf Waldspaziergängen getroffen.» Und inzwischen wird eine SEDlerin sogar zur Verfassungsrichterin gewählt – mit den Stimmen der CDU. Verrückte Zeiten…

Beobachtung der Linken 2014 eingestellt

2014 wurde die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken eingestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, diese könne es nur geben, «wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft». Auch wenn es nun um den größten politischen Gegner geht, lehnt Lötzsch eine Geheimdienstbeobachtung der AfD ab. Die Auseinandersetzung mit der Partei müsse politisch geführt werden.

In der AfD wird befürchtet, dass weitere Mitglieder die Partei verlassen könnten, sollte der Verfassungsschutz Recht bekommen. Zum Jahreswechsel zählte die Partei knapp über 30.000 Mitglieder. 2021 waren es noch 32.000, 2020 rund 34.000. Der Politikwissenschaftler Jürgen Falter sagt: «Sollte das Gericht die Klage der AfD ablehnen und die Partei als Ganzes mit verfassungsschutzrechtlichen Mitteln beobachtet werden, würde das zweifellos zu einer stärkeren Radikalisierung der Partei führen, da manche gemäßigten Kräfte, insbesondere Beamte, die Partei dann verlassen dürften.»

Stärkere Radikalisierung befürchtet

Das öffentliche Interesse ist groß. Deshalb hat das Verwaltungsgericht die Verhandlung in die Kölner Messe verlegt. Ob es in den beiden Verhandlungstagen Entscheidungen geben wird, sei derzeit offen, sagte der Sprecher. Ebenfalls unklar ist, ob das das Ende des Rechtsstreits wäre: «Sollte das Gericht unserer Argumentation nicht folgen, werden wir natürlich die Einlegung von Rechtsmitteln ebenso sorgsam prüfen, wie die Gründe des Gerichts», sagt AfD-Chef Chrupalla.

Bildquelle:

  • AfD droht Geheimdienstbeobachtung: dpa

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