Macht von Polens Justizminister ist unvereinbar mit EU-Recht

ARCHIV - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

LUXEMBURG – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt.

Die Richter urteilten, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne. Die Regierung in Warschau wies die Entscheidung scharf zurück.

Die Regelung führe dazu, dass die Richter während der Dauer ihrer Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügten, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Nach dem Urteil ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.

Früheres Urteil nicht umgesetzt

Erst im Oktober hatte der EuGH Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hat. Konkret ging es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Bildquelle:

  • EuGH in Luxemburg: dpa

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