von KLAUS KELLE
AMSTERDAM/BERLIN – Der Justizpalast in Amsterdam auf der künstlichen Insel IJdok ist ein imposanter Gebäudekomplex mit viel Wasser drumherum. Ich war vergangene Woche zum ersten Mal dort, weil ich seit langem über den Skandal um eine verschwundene Milliarde der Zahnärztekammer Berlin-Brandenburg (VZB) recherchiere und berichte. Und in der Ondernemingskamer (Unternehmeskammer), einem hochspezialisierten Sondergericht für Gesellschaftsrecht, das ans Appellationsgericht in Amsterdam angegliedert ist, wurde am Donnerstag über das Joint Venture Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. (GMHH B.V.) verhandelt – und damit indirekt auch über das Geld von rund 11.000 Zahnärzten aus Berlin, Brandenburg und Bremen.
Nach allem, was der Redaktion inzwischen an Unterlagen vorliegt, stellt sich eine Frage immer drängender:
Wurde hier überhaupt konstruktiv eine berechtigte Nachfrage in Sachen Governance gestellt – oder wurde ein gesundes, werthaltiges Investment erst durch das VZB und seine neue Führung in Brand gesetzt?
Denn genau das ist der Punkt, der in der bisherigen öffentlichen Erzählung fast völlig untergeht. GMHH B.V. war nach dieser Darstellung kein Patient auf der Intensivstation. Keine Firma, die dringend von außen „gerettet“ werden musste. Im Gegenteil: Der Redaktion liegen die Unterlagen auf ein Angebot internationaler Investoren vor, rund 30 Prozent der Gesellschaft für 100 Millionen Euro zu erwerben.
Wenn diese Unterlagen belastbar sind, wovon ich ausgehe, dann hätte dies eine Unternehmensbewertung in einer Größenordnung bedeutet, bei der allein der VZB-Anteil rechnerisch mehr als 75 Millionen Euro wert gewesen wäre. Und das nach nur rund 30 Monaten. Bei einem ursprünglichen Investment von rund 18 Millionen Euro.
Mit anderen Worten: Ausgerechnet jenes Investment, das heute öffentlich als Problemfall behandelt wird, könnte eines der werthaltigsten Investments gewesen sein, das das VZB überhaupt im Portfolio hatte.
Doch dann kam die neue Führung.
Unter falscher Flagge nach Amsterdam?
Das VZB hat das Verfahren gegen die Grand Metropolitan Hotelgruppe in Amsterdam angestrengt, an der sie bis heute beteiigt ist. Offiziell ging es um Minderheitsrechte, um angebliche Missstände, um verspätete Jahresabschlüsse, um Sachwerteinlagen, um Unterlagen, um Kontrolle.
Klingt ordentlich. Nur hält diese Erzählung einem Blick in die Chronologie kaum stand.
Ein zentraler Vorwurf war die verspätete Vorlage von Jahresabschlüssen. Doch nach Informationen, die der Redaktion vorliegen, war das VZB über die Verzögerung proaktiv informiert worden. Der Grund: ein Wechsel des Buchprüfers. Kein dunkler Geheimplan, keine Flucht vor Transparenz, sondern ein Vorgang, der gegenüber dem damaligen VZB-Portfoliomanagement kommuniziert und nach vorliegenden E-Mails bestätigt wurde.
Aber wer trat dort eigentlich vor Gericht als Antragssteller in Amsterdam auf?
Das VZB führt im Außenauftritt immer den Zusatz „K.d.ö.R.“. Das klingt nach einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, nach staatlicher Autorität, nach großem Amtsgewicht.
Doch das Kammergericht Berlin hat im Februar 2026 genau diese Frage deutlich anders eingeordnet: Das Versorgungswerk sei keine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern eine teilrechtsfähige, aber unselbstständige Einrichtung innerhalb der Zahnärztekammer Berlin. Die Kammer ist K.d.ö.R., nicht das Versorgungswerk.
Ja, das VZB darf nach § 21 des Berliner Heilberufekammergesetzes (BlnHKG) unter eigenem Namen handeln, aber mit dem Verständnis eben nur einen Teilrechtsfähigkeit-Status zu haben, nicht einen vollen Körperschaftsstatus. In jedem Fall kann das VZB nicht außerhalb seiner Kernkompetenz agieren und es kann damit schon gar nicht in Amsterdam vor Gericht einen Antrag stellen, um in die Corporate Gouvernance eines Unternehmens einzugreifen.
Das ist kein juristisches Detail für Fußnoten. Das ist Sprengstoff
Denn wenn ein nur teilrechtsfähiges, unselbstständiges Versorgungswerk vor einem ausländischen Wirtschaftsgericht ein Verfahren lostritt, das tief in eine niederländische Hotelholding eingreift, dann muss glasklar sein: Hat das Gericht in Amsterdam diesen deutschen Rechtsstatus wirklich vollständig gekannt? Wurde sauber erklärt, dass der Zusatz „K.d.ö.R.“ gerade nicht ohne Weiteres das Versorgungswerk selbst meint? Oder stand in Amsterdam der große öffentlich-rechtliche Nimbus im Raum, ohne dass Wahrheit dahinter offengelegt wurde?
Damit aber stellt sich die nächste, noch unbequemere Frage: Was wussten die Anwälte des VZB? Kannte man dort diese Rechtsform-Problematik? Kannte man das Risiko, dass der K.d.ö.R.-Zusatz eben nicht gegeben ist.
Die Antwort ist einfach: den Anwälten lag das Urteil vor!
Sie sind aufgetreten vor der Kammer in Amsterdam und müssten gewusst haben, diese über Ihren tatsächlichen Rechtsstatus getäuscht zu haben. Und sie hätten somit Ihren Auftrag als Organ der Rechtspflege nicht verantwortungsbewusst wahrgenommen. Dies scheint auch einer der Inhalte der Beschwerde zu sein, die bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart gegen Herrn Rechtsanwalt Kinzl anhängig ist.
Wurde das Verfahren in Amsterdam also unter einem Rechtsform-Nebel gestartet?
Ein Verfahren, das Werte beschädigt, Geschäftsführungen verändert, Investoren verunsichert und Millionenrisiken auslöst?
Nach Informationen unserer Redaktion baut Kingstone Capital – Hauptinvestor des wohl gescheiterten Joint Venture mit dem VZB – seine Schadenersatzklage genau auf diesem Umstand auf. Es liegen Rechtsgutachten vor, die bestätigen, dass das VZB eben nicht berechtigt gewesen sei, das Verfahren in Amsterdam anzustrengen.
Wird also hier ein Verfahren samt Kammer missbraucht?
Nicht nur die nicht rechtzeitig eingereichten Jahresabschlüsse dienten als Vorwand für die Klage, sondern auch die Sachwerteinlagen wurden im Nachgang infrage gestellt. Dabei waren diese Vorgänge nach Darstellung der Gesellschaft zuvor in notariell bestätigten Abläufen akzeptiert und von der alten VZB-Führung mitgetragen worden.
Besonders interessant ist dabei die angeblich umstrittene Genesys-AI-Software. Nach Aussage des alten Managements soll sich das VZB an dieser Sacheinlage gar nicht finanziell beteiligt haben und die Sacheinlage wurde getätigt, bevor das VZB sich beteiligt hatte. Über den strategischen Wert diese Sachwerteinlage gab es allerdings ausführlichen Schriftverkehr (liegt der Redaktion vor) und dieser lässt kaum einen Zweifel daran, dass die alte VZB-Führung vollumfänglich informiert gewesen sein muss und die Vorgehensweise als gut befunden hat. Der Wert dieser Software soll zudem durch einen Kaufvertrag über 100 Millionen Euro belegt sein.
Wenn das stimmt, stellt sich die nächste einfache Frage:
Warum macht die neue VZB-Führung aus Vorgängen, die sie finanziell gar nicht betroffen haben sollen, einen Baustein eines internationalen Gerichtsverfahrens?
Und warum wird beim aktuellen Prozess in Amsterdam der Eindruck erzeugt, als müsse eine Gesellschaft vor sich selbst geschützt werden, wenn dieselbe Gesellschaft Investorenangebote in dreistelliger Millionenhöhe vorliegen hatte und sogar einen Preis erhalten hat, in Anerkennung eines der erfolgreichsten Start Ups in der Hotelindustrie?
Das ist so, als würde man Franziska von Almsick zu einem Schwimmkurs zwingen, um Ihr beizubringen, wie man erfolgreich schwimmt…
Kann die Ondernemingskamer also so blind sein?
Der eigentliche Skandal in Amsterdam liegt aus meiner Sicht in der rechtsmissbräuchlichen Anwendung des gesamten Verfahrens. Justitia trägt symbolisch eine Augenbinde und soll damit blind sein für Privilegien. Sie sollte es aber nicht für die Wahrheit!
Art. 3:13 BW ist die zentrale Vorschrift des niederländischen Zivilrechts zum Verbot des Rechtsmissbrauchs. Sinngemäß heißt es dort: „Wer über eine rechtliche Befugnis verfügt, kann sich auf sie nicht berufen, soweit er sie missbraucht“. Und der Gesetzgeber nennt auch sofort drei Fallgruppen für einen solchen Missbrauch:
Absatz 1: Ausschließliche Schädigungsabsicht – Eine Befugnis wird ausgeübt, ohne einen anderen Zweck zu verfolgen, als jemand anderem zu schaden.
Absatz 2: Zweckwidrige Verwendung einer Befugnis – Eine Befugnis wird für einen anderen Zweck eingesetzt als denjenigen, für den sie eingeräumt wurde.
Absatz 3: Grobes Missverhältnis zwischen eigenem Interesse und fremden Schaden – Ein Missbrauch kann außerdem vorliegen, wenn das Interesse an der Rechtsausübung und das dadurch beeinträchtigte Interesse so stark außer Verhältnis stehen, dass die Ausübung vernünftigerweise nicht mehr vertretbar ist.
Alle drei Absätze treffen auf das Verfahren in Amsterdam zu!
Um das zu erkennen, müsste sich der Vorsitzende Richter eigentlich nur das gesamte Bild anschauen.
Seit April 2025 zeigt sich eine klare Eskalationslinie: Die damalige Opposition im VZB-Umfeld, unter maßgeblicher Beteiligung von Alexander Klutke, dem vielleicht einflussreichsten Strippenzieher in der ganzen Sache, und seinen Anwälten, hat den Sturz der alten Führung während eines geheimen Treffens vorbereitet (TheGermanZ berichtete). Eine eidesstattliche Versicherung zu diesem Geheimtreffen liegt unserer Redaktion vor.
Um den Führungswechsel politisch und organisatorisch zu legitimieren, brauchte es das Narrativ „Gefahr im Verzug“ und dafür wurde GMHH B.V. zum zentralen Belastungsfall aufgebaut, durch einen maßgeschneiderten PowerPoint Vortrag des involvierten Medienberaters des VZB Marc Münch.
Die GMH B.V. sei, so der Vorwurf, nicht wegen eines tatsächlichen Scheiterns angegriffen worden, sondern musste als angeblich wertlose, zweifelhafte oder sogar betrügerische Beteiligung erscheinen, obwohl das VZB Mitgesellschafter war und lange im Aufsichtsrat vertreten war. Begleitet wurde dies von wiederholter Presseberichterstattung, die zufällig zeitgleich mit dem geplanten Umsturz einherging, die die neue Erzählung vom angeblichen Milliardenverlust stützte und den Druck auf die alte Führung sowie auf GMHH B.V. erhöhte.
Die neue VZB-Führung unter Thomas Schieritz, der bereits in dem damaligen geheimen Treffen als zukünftiger VA-Vorsitzender vorgestellt wurde, musste an dieser Erzählung festhalten, weil sonst die eigene Machtübernahme, die Nullbewertung und der gesamte juristische Feldzug erklärungsbedürftig geworden wären.
Das Enquête-Verfahren in Amsterdam erscheint in dieser Chronologie nun nicht als neutraler Rettungs- und Aufklärungsakt, sondern als letzter großer Dolchstoß, um das einmal geschaffene Narrativ nachträglich zu bestätigen. Es wirkt auf mich, als werde in dem Verfahren nicht nur eine Kammer in Amsterdam missbraucht, sondern sozusagen das gesamte niederländische Rechtssystem in Geiselhaft genommen.
Das VZB war jederzeit vollumfänglich informiert
Das beweisen nach Aussage der Anwältin von Kingstone Capital weit über 10.000 E-Mails, die zwischen den Investoren im Zeitraum von August 2022 bis zum April 2025 ausgetauscht wurden.
In der Darstellung des VZB vor der Kammer in Amsterdam heißt es nun allerdings, man sei über den Geschäftsverlauf und die Strategie des Unternehmens nicht informiert gewesen.
Doch die vorliegenden Unterlagen sprechen eine andere Sprache.
Das VZB war mit zwei Sitzen im Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten. Erst nach dem Leitungswechsel im VZB blieben die Sitze, die dem VZB als Investor zugesichert waren, unbesetzt. Auch auf Nachfrage der Gesellschaft, wer denn nun vom neuen Verwaltungsausschuss diese Aufgabe übernehmen würde, gab es keine Reaktion, weder von Schieritz oder Klutke noch von den Anwälten.
Aber es kommt noch besser
Unserer Redaktion liegen E-Mails vor, die eine ganz andere Chronologie zeigen als die zuletzt verbreitete Konfrontationserzählung.
Danach habe Martin R. Smura, Gründer der Holding, Thomas Schieritz zunächst zu dessen neuem Amt als Vorsitzenden des Verwaltungsrates des VZB gratuliert und ihn ausdrücklich zu einem persönlichen Austausch eingeladen. Nach den uns vorliegenden Unterlagen gab es mehrere Versuche, mit Schieritz in Kontakt zu treten – eben auch, um die vakanten Aufsichtsratssitze neu zu besetzen und damit die Zusammenarbeit fortzuführen.
Das allerdings soll, so wird erzählt, von Thomas Schieritz und Alexander Klutke, einer der Initiatoren des Machtwechsels beim VZB, aktiv verhindert worden sein.
Statt die Gesprächsangebote aufzugreifen, seien Anstrengungen unternommen worden, dem Unternehmen zu schaden. Dazu passt der Vorgang um das Fleesensee Resort, über den wir bereits berichtet haben, ebenso wie die von Herrn Schieritz persönlich frustrierten Managementverträge zwischen Grand Metropolitan und der Fleesensee Holding sowie die vermutlich vom VZB ausgelöste negative Presse über das Unternehmen und die Gründerfamilie.
Nach den unserer Redaktion vorliegenden Informationen ging diese Kampagne so weit, dass der VZB-Anwalt Kinzl, gegen den in dieser Sache ein Strafverfahren eingeleitet worden sein soll – Aktenzeichen: StA Stuttgart, Az.: 3340 Js 64283/26 –, und bei der Sitzung zur Neuwahl der VZB-Gremien eine regelrechte Schmähschrift verlesen worden sein soll. Darin sollen Aussagen enthalten gewesen sein, die bereits gerichtlich verboten worden waren. Zweck dieser Inszenierung soll es gewesen sein, Grand Metropolitan und dessen Investitionspartner öffentlich zu diskreditieren, einen angeblich zwingend notwendigen Aufklärungsauftrag zu legitimieren und damit Millionenbeträge an Anwaltskosten und Beraterhonoraren zu rechtfertigen.
Die Originalkostenliste der Aufwendungen für die von Klutke und Schieritz initiierte Aufklärungskampagne liegt unserer Redaktion übrigens ebenfalls vor.
In diese Kategorie fallen auch die Bemühungen, den Jahresabschluss 2024 des VZB zu verhindern
Die neue Führungsspitze zog damit sogar vor das Verwaltungsgericht – und erhielt, soweit ersichtlich, inzwischen bereits in zweiter Instanz eine Absage. Der mutmaßliche Grund für diese Blockade liegt auf der Hand: Mit dem Jahresabschluss könnte die öffentiche VZB-Erzählung vom angeblichen 1,2-Milliarden-Verlust endgültig ins Wanken geraten. Denn Baker Tilly, die regulär beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des VZB, dürfte erhebliche Schwierigkeiten haben, dem sogenannten Wassermann-Gutachten und dessen dramatischer Verlustlogik einfach nur zu folgen.
Das könnte dann auch erklären, warum die neue Führungsmannschaft nach Aussage anderer Gremienmitglieder Baker Tilly nicht mehr als Prüfer zulassen will.
Doch inzwischen regt sich innerhalb des VZB auch Widerstand. Nach vorliegenden Informationen soll gegen die neue Führungsspitze selbst unter dem Aktenzeichen Az.: 133 AR 139/26 eine Strafanzeige laufen, die von der Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet wird.
Besonders brisant: Diese neue Führung, gegen die nach diesen Informationen selbst ermittelt wird, soll es versäumt haben, genau diesen Umstand dem Gericht in Amsterdam offenzulegen.
Sollte sich das bestätigen, wäre es mehr als nur eine weitere Fußnote in diesem Verfahren. Dann stünde erneut die Frage im Raum, ob der Ondernemingskamer wirklich das vollständige Bild präsentiert wurde – oder nur die Version, die zur großen VZB-Erzählung passt.
Dass die eigenen Prüfer des VZB die Struktur der GMHH B.V. bereits im November 2022 geprüft und bestätigt haben, ist aus den Unterlagen ersichtlich.
Die eigenen Anwälte des VZB bearbeiteten im März 2024 den Kapitalvertrag mit eigenem Markup. Drei Anteilskaufverträge aus Juli 2023, Dezember 2023 und April 2024 enthielten Kenntniserklärungen, alle notariell bestätigt (auch diese Unterlagen liegen der Redaktion vor).
Das VZB saß mit am Tisch. Das VZB hatte Prüfer. Das VZB hatte Anwälte und Gremien. Das VZB kannte Verträge, Strukturen und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Die Null-Erzählung: aus Millionen wird „nichts“
Der nächste Baustein ist die Bewertung.
GMHH BV. wurde auf null gesetzt. Null! Nicht: schwer bewertbar. Nicht: risikobehaftet. Nicht: vorläufig unsicher. Sondern: nichts.
Nach den vorliegenden Unterlagen setzte das von der neuen VZB-Führung beauftragte Wassermann-Gutachten die Beteiligung des VZB an der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. am 4. März dieses Jahres auf null, ohne dokumentierten Kontaktversuch zu GMHH B.V. Kein Anruf, keine Email, keine Nachfrage. Aber nur wenige Monate später lehnte der VZB-Anwalt ein Angebot ab, genau diese angeblich wertlosen Anteile zum ursprünglich vom VZB selbst errechneten Investitionspreis zurückzukaufen.
Das ist der Widerspruch, der alles sprengt
Wenn die Anteile null wert waren, warum nimmt man dann ein Rückkaufangebot nicht an?
Wenn sie nicht null wert waren, warum wurden sie dann auf null gesetzt?
Erst jüngst berichtete die WELT, dass der Hauptgesellschafter dem VZB im Rahmen von Vergleichsverhandlungen angeboten hatte, die VZB-Anteile und weitere Anteile unter der Kontrolle des VZB an der niederländischen Beteiligung in Höhe von 29,1 Prozent für rund 19 Millionen Euro abzukaufen. Kapitalnachweise lagen vor; der VZB-Anwalt Kinzl habe das Angebot dennoch abgelehnt und das Gericht stattdessen um eine schnelle Entscheidung gebeten.
Später wurde wohl ein weiteres Angebot über 18.031.433,57 Euro für 25,1 Prozent der Anteile vorgelegt, ein Betrag, der nach WELT-Darstellung von den Zahnärzten selbst berechnet worden war. Das VZB habe zwar der Summe zugestimmt, aber Bedingungen verlangt, darunter Deliktzinsen und eine sofortige Zahlung auf ein Konto der VZB-Anwälte als Sicherheit, obwohl eine Einigung noch gar nicht bestand.
Nochmal langsam: Angeblich völlig wertlos. Aber Millionenangebot abgelehnt. Angeblich Schutz der Zahnärzte. Aber Geld auf dem Tisch nicht genommen. Angeblich Vermögensrettung. Aber stattdessen Amsterdam, Anwälte, Gutachter, Zwangsgelder, Interimsverwaltung.
Das ist keine Geltendmachung von Minderheitsrechten, um Vermögen zu bewahren. Das ist Eskalation in Reinform mit absehbarerer Zerstörung von Werten, die mit viel Engagement von Menschen und unter dem Einsatz von Millionen von Investitionskapital aufgebaut wurden.
Bildquelle:
- Justizpalast_Amsterdam_Eingang_01.10.2026: klaus kelle
