Karlsruhe – Justizopfer Harry Wörz und das Land Baden-Württemberg haben sich nach langem Rechtsstreit auf eine Entschädigung von 450 000 Euro geeinigt.
Beide Seiten hätten nach einer mündlichen Verhandlung im Juni 2015 außergerichtlich weiter verhandelt und sich geeinigt, teilte das Landgericht Karlsruhe mit. Das Landgericht habe den Vergleich mit Beschluss vom 22. Dezember 2016 festgestellt. Damit seien sämtliche Ansprüche abgegolten. Der gelernte Installateur und Bauzeichner werde mit der Summe im Wesentlichen für vergangenen und künftigen Verdienstausfall entschädigt.
Der 50 Jahre alte Wörz aus Birkenfeld bei Pforzheim war 1998 vom Landgericht Karlsruhe wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Frau zu elf Jahren Haft verurteilt worden und hatte viereinhalb Jahre hinter Gittern gesessen – zu Unrecht. Jahrelang stritt er vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 durch den Bundesgerichtshof endgültig rehabilitiert wurde.
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- Harry Wörz: dpa